Arbeitslosengeld nach Kinderbetreuungsgeld

bearbeitet 18. 10. 2012, 12:09 in Karenz & Rechtliches
Hallo alle miteinander!

Ich habe gestern mit Entsetzen festgestellt, dass das Kinderbetreuungsgeld nur bis zum 20. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt wird (Variante 20 + 4), war ich doch bisher davon ausgegangen, dass ich das Kinderbetreuungsgeld bis zum 2. Geburtstag meines Kindes bekomme. Da ich mit meiner Chefin ausgemacht habe, dass ich am 2. Geburtstag meines Sohnes wieder zu arbeiten anfange, habe ich also eine Lücke von 4 Monaten, wo ich kein Einkommen habe.

Aber eigentlich bin ich in dieser Zeit, wo das Kinderbetreuungsgeld ausgelaufen ist und ich aber noch nicht arbeiten gehe, wie arbeitslos, darum frage ich mich, ob ich in dieser Zeit nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Weiß da jemand Bescheid drüber?

Vielen Dank für Infos!

LG
Steffi

Kommentare

  • Wenn du mit deinem ag schriftlich ausgemacht hast daa du 2 jahre in karenz gehst, dann bist du auch noch dort angestellt. Das kinderbetr.geld hat nichts mit der karenz zu tun!
  • nein, kein Anspruch;

    Du bist in einem aufrechten Diensterhältnis - quasi freigestellt - und mit sicherer Rückkehrmöglichkeit - also in "arbeitsrechtlicher Karenz"

    allgemein: nur Personen, die dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, bekommen Geld vom AMS - sicher ist da nix....

    Der Eintrag NACH DER KARENZ passt in gewisser Weise auch hier : http://www.babyforum.at/discussion/961/nach-der-karenz#Item_1

    aber was dabei noch wichtig ist:

    Wie bist Du die 4 Monate krankenversichert?
    Hast Du da für Dich schon eine Lösung gefunden?
  • krankenversichert is sie ja eh wenns in karenz is bis zum 2ten geburtstag und in einem dienstverhältnis steht?!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 10. 2012, 13:52
    guter Ansatz - weiß ich jetzt nicht wirklich, ob das so ist: gut ist es, wenn es so ist:

    durch den Kinderbetreuungsgeldbezug ist man/frau kranken- und pensionsversichert .

    ist man durch die arbeitsrechtliche Karenz krankenversichert? - obwohl es ein freigestelltes Dienstverhältnis ist und weder der DN und der DG Krankenversicherungsbeiträge bezahlt -

    Hier stellt sich nur dann diese Frage, ob man durch die arbeitsrechtliche Karenz auch krankenversichert ist, weil der Kinderbetreuungsgeldbezug FRÜHER endet als die arbeitsrechtliche Karenz.

    Die Krankenversicherung nach dem KGB-Bezug hört nach 20 Monaten auf. Und die arbeitsrechtliche Karenz springt dann ein (die 4 Monate, die noch fehlen)?

    Am besten bei der GKK nachfragen....
  • Nein, so wie ich dass verstehe kann sie ihre Arbeit mit dem 2 Geburtstag des Kindes wieder aufnehmen. Wenn die Karenz nach 20 Monaten vorbei ist, ist sie auch nicht krankenversichert.
  • Karenz ist ja nicht nach 20 Monaten zu Ende - nur der KBG-Bezug, die arbeitsrechtliche Karenz geht bis zum 2. Geburtstag des Kindes
  • d.h. wenn ich die 20 monate nehme und 2 jahre in karenz gehe, bin ich nur die 20 monate wo ich das geld erhalte kranken- und pensionsvers. ?!
  • wenn Du die 20 Variante nimmst, dann bist du mal sicher 20 Monate kranken- und pensionsversichert; wenn man die 12 Variante nimmt, dann sicher 12 Monate, wenn die 30 Variante nimmst, dann 30 Monate (bezieht sich auf den BEZUG des Kinderbetreuungsgeldes).

  • ja aber die restl. 4 monate dann nicht mehr?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 10. 2012, 14:01
    es kann aber durchaus sein, dass die arbeitsrechtliche Karenz selbst auch einen Krankenschutz bietet - dann bis zu 24 Monate - das weiß ich aber jetzt nicht wirklich - bei der GKK nachfragen!!!!

    wenn dem so sein sollte:
    darum wären es dann in Summe 24 (20 duch KBG und die restlichen 4 durch die arbeitsrechtliche Karenz)

    bei der 12 Variante: (12 durch KBG und die restlichen 12 durch die arbeitsrechtliche Karenz)

    bei der 30 Variante: da hat man ohnehin 30 Monate..

    Sonst: muss man sich eine andere Lösung überlegen
  • ich werd mich mal erkundigen
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 10. 2012, 14:11
    bei der AK selbst steht nur Folgendes:

    Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung

    Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht ein Krankenversicherungsschutz. Als Beitragsmonate in der Pensionsversicherung gelten höchstens 48 Kalendermonate je Kind, gezählt ab dem Monat der Geburt, wenn Wochen- und Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.
  • hab jz eine mail zur kk geschickt. mal sehn..
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 10. 2012, 14:14
    Dinge, die einfach erscheinen, können dann doch auch kompliziert sein...
  • ja das macht mich jz unsicher :/
  • vielleicht sollte man dann einen neuen Post aufmachen - so ungefähr: Krankenversicherung nach Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeld und vor Ende der (arbeitsrechtlichen) Karenz ... ein bisserl lang...
  • Soviel ich weiß musst du dich für die Zeit wo du kein Kinderbetreuungsgeld mehr gekommst aber auch noch nicht arbeiten gehst beim Partner mitversichern. Frag mal nach...
  • ich mach einen neuen post auf
  • Das mit der Krankenversicherung ist wohl das kleinere Problem, da ich mich bei meinem Freund mitversichern kann.

    Was mich nur an der ganzen Sache voll ärgert, ist, dass ich während der Schwangerschaft mal ein Beratungsgespräch auf der Arbeiterkammer hatte und dort hat man mir geraten, bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Karenz zu beantragen (wegen der bei uns am Land eher dürftigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten) und die Variante 20 + 4 zu nehmen. Da hätte man mich zumindest drauf hinweisen können, dass ich so aber eine Lücke von 4 Monaten habe, wo ich kein Einkommen habe und auch nicht krankenversichert bin.

    Frage mich nur, wofür man sich dann ein Beratungsgespräch ausmacht, wenns dann erst recht nicht paßt für einen. Wenn ich mir die nötigen Infos aus dem Netz geholt hätte und mich nicht blind auf die AK verlassen hätte, wäre mir wohl eher aufgefallen, dass ich mit 2 Jahren Karenz und der Variante 20 + 4 eine Lücke habe.
  • Hab mich auch bei der AK beraten lassen..... Die stellen sich das auch so einfach vor das der Partner in Karenz geht :(
    Ich weiß auch noch nicht wie ich die finanzielle Lücke schließe. Das Geld ist ja so schon knapp.
    Außerdem befürchte ich schon das für mich an meinem Arbeitsplatz kein Bedarf mehr ist und ich in eine andere Filiale abgeschoben werde :(
  • Hallo Gina,

    Mein Freund wollte auch in Karenz gehen. Er wollte für ein halbes Jahr gehen, sobald unser Kleiner 1 Jahr alt sein würde. Dann hat aber eine Bürodame, mit der er sich ganz gut versteht, gesagt zu ihm, er soll das nicht zu laut sagen mit der Karenz, sonst schmeißen sie ihn womöglich raus. Daraufhin hat er sich natürlich nicht mehr getraut, Karenz zu beantragen.

    Und ich muss zugeben, ich war heilfroh drüber, denn ich hätte ein echt komisches Gefühl dabei gehabt, zu meiner Chefin zu sagen, dass ich jetzt mal ein Jahr gar nicht da bin, dann will ich ein halbes Jahr Vollzeit arbeiten, dann bin ich wieder ein halbes Jahr weg und danach möchte ich Teilzeit. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber bei solchen Forderungen mitspielen würde. Ich finde, die Karenz aufzuteilen zwischen Mutter und Vater ist in der Realität in den allermeisten Fällen nicht durchführbar.

    Ich bin Biologin und habe leider ohnehin schon wiederholt die Erfahrung gemacht, dass man als Biologin am Arbeitsmarkt nicht wirklich gebraucht wird. Zurzeit habe ich auch das Gefühl - so wie Du - , an meinem Arbeitsplatz nicht mehr wirklich gebraucht zu werden. Ich wollte eigentlich nun im Herbst wieder geringfügig anfangen, aber meine Chefin konnte mich nicht unterbringen und hat mich auf das reguläre Ende der Karenz vertröstet. Und das obwohl mir eine Arbeitskollegin regelmäßg von einer anhaltenden Kündigungswelle berichtet und Mitarbeiterinnen frühzeitig aus der Karenz zurückgeholt werden, weil sie so einen extremen Personalengpass haben, aber halt natürlich nicht bei den Biologen. In eine andere Filiale können sie mich zum Glück nicht versetzen, da es keine Filialen gibt bei uns. Nur pendeln muss ich ohnehin total weit, was es auch nicht wirklich besser macht.

    LG,
    Steffi
  • corvuscorvus

    5

    bearbeitet 19. 10. 2012, 13:25
    nach dem Kinderbetreuungsgeld, für die restliche Zeit bis zur Wiederaufnahme deiner Arbeit bist du NICHT krankenversichert !
    Du hast für die 4 Monate nur 2 Möglichkeiten:

    1. geringfügige Beschäftigung mit einer §19a Versicherung (ca.53,10 € monatl.) und du bist in allen Spaten der SV versichert und zahlst auch Beiträge ein (auch PV)

    2. Mitversicherung beim Ehegatten oder Lebensgefährten (kostenfrei) jedoch nur krankenversichert (keine PV Beiträge).

    solltest du Alleinerziehend sein dann bleibt nur Punkt 1 übrig ;-(

    lg
  • es geht noch ärger:

    bist alleinerziehend und hast keine geringfügige Beschäftigung dann Selbstversicherung in der Krankenversicherung (nur in der Krankenversicherung) bei der GKK - mit Herabsetzung ca. 100 Euro pro Monat
  • Schuuupf... :)

    Also zu meiner Situation..
    Hab im September 2013 entbunden und mit meinem AG 2 Jahre Karenz ausgemacht, also müsste ich im September 2015 wieder arbeiten. Jetzt muss ich aber wie es ausschaut die Karenz verlängern. Zumindest bis meine kleine 3 ist und in den KiGa geht... KBG bekomm ich 30 Monate, aber was ist danach ? Also das halbe Jahr bis zum KiGa? Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn ja wieviel? :)
    @claudsch1980 weisst du da was?


    Danke :-*
  • @1und1istgleich4 wenn du Karenz verlängerst mit dem Arbeitgeber - dann bist du in Karenz und hast abgesehn vom kbg keinerlei Bezugsansprüche
    für Arbeitslosengeld müsstest du kündigen und für dein Kind eine Betreuung vorweisen
  • Wenn Dein Arbeitgeber sich auf die Karenzverlängerung einlässt, bist Du ja nicht klassisch arbeitslos - sondern hast ja noch einen Dienstgeber. Insofern geht arbeitslos melden sowieso nicht, glaub ich.

    Selbst, wenn Dein Arbeitgeber Dich kündigt und Du "richtig" arbeitslos bist, kannst Du Dich nur arbeitslos melden, wenn Du für mind. 16 Stunden/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich: gesichtere Kinderbetreuung hast.
  • Oh, @claudsch1980 war schneller.
  • Mah blöd... Ich hab eben KEINE Kinderbetreuung für meine, da wir keine Krabbelstube o.ä. haben und eine Tagesmutter viel zu teuer ist!

    Eigentlich sollte meine SchwieMu auf sie aufpassen, das geht aber nicht mehr, da meine Schwiegeroma ein absoluter Pflegefall ist. Ansonsten gibts keinen der aufpassen könnte!

    Was kann ich sonst machen damit ich das halbe Jahr nicht schwimme ? Gibts da überhaupt Möglichkeiten ? :)
  • Ich weiß jetzt gerade nicht wie es rechtlich ausschaut, aber was ist mit Mindestsicherung?
  • bekomm ich glaub ich nicht, mein Mann verdient wahrscheinlich zu gut.. (ca.1800 netto) ?
  • Nein, auf Mindestsicherung hast Du keinen Anspruch. Dazu ist das Einkommen Deines Mannes zu hoch.
  • wie hoch darf das einkommen des mannes denn sein, das man MISI kriegt? bei einem 2kinder?
  • Ist auch immer abhänging von den Ausgabe und anderen Einnahmen.

    Kannst nur für dein Bundesland nach den Zahlen schauen und dir zusammen rechnen.
  • also gibts da keine pauschale oder sowas?
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 24. 03. 2015, 16:52
    Mindestsicherung ist Ländersache. Richtwert für ein Ehepaar/Lebensgemeinschaft sind ungefähr 1.200 Euro. Für jedes minderjährige Kind noch plus knapp 150 Euro. (Oder waren das Kinder unter drei und ältere kriegen mehr? Jedenfalls: Familienbeihilfe ist extra, zählt nicht als anrechenbares Einkommen.)
  • ok danke ;)
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 24. 03. 2015, 16:50
    Also die 1.200 Euro sind das, was man max. an Mindestsicherung kriegt als Paar. D.h. man müsste (gemeinsam) weniger verdienen/zur Verfügung haben, um irgendeinen Anspruch zu haben. Der dann auch nur aufstockt - bis eben auf die knapp 1.200.

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