Hallo ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage bezüglich Geldbezug in der Karenz und zwar:
Ich weiß dass man bei der Wochenhilfe um einen Vorschuss ansuchen kann - der wird einem auch gewährt!
Aber wie ist es bei Kinderbetreuungsgeld? Hat jemand von euch schon mal einen Vorschuss bekommen?
Es geht darum, dass ich unseren Dezember/Weihnachten & Silvester absichern will. Mein Mann ist leider arbeitslos geworden jetzt- wir haben zwar Arbeit in Aussicht aber man weiß ja nie ob das nun klappt oder nicht - und ich habe einige Nachzahlungen wie EVN und Betriebskosten zu tätigen, wo ich nicht unbedingt um eine Ratenzahlung ansuchen will!
Hat jemand hierbei Erfahrung?
Lg
Kommentare
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Abschnitt 8
Auszahlung der Leistungen
Art der Auszahlung
KBGG § 33 (1) Die Auszahlung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz
erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein auf ein Konto bei einem
inländischen Geldinstitut oder per Post an eine inländische Adresse
bis zum Zehnten des Folgemonats.
(2) In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB im Falle
einer besonderen finanziellen Notlage oder einer Rückbuchung, kann
eine vorzeitige Auszahlung im Höchstausmaß von einem Monatsbetrag
unter Bedachtnahme auf die vorliegenden Anspruchstage erfolgen.
Diese kann auch vor der Zuerkennung des Anspruches erfolgen, sofern
mit der Zuerkennung gerechnet werden kann. Eine wiederholte
Vorauszahlung ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn sie in der Absicht
begehrt wird, die im Abs. 1 festgelegte monatliche Auszahlung zu
umgehen.
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Denkst du das klappt?
Ich hoffs wirklich - denn somit wäre Weihnachten für uns auch gerettet! Und bis Karenzende hat mein Mann definitiv auch wieder Arbeit... da bin ich mir sicher!
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Und einen Zuschuss zum kbg möchtest nicht beantragen?
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Aber vielen vielen Dank für die Info!!! Hast mir Hoffnung gemacht dass es vielleicht doch klappt... :-)