Hallo,
Ich suche jetzt schon seit Tagen eine Antwort auf diese Frage aber entweder ich denke zu kompliziert oder überlese etwas:
Ich habe das einkommensabhängige KBG und bin bis zum 1. Geburtstag in Karenz, danach geht mein Mann zwei Monate in Karenz und bezieht das KBG. So aber jetzt steht: Voraussetzung für den Bezug des KBG ist der Bezug der Familienbeihilfe. Die beziehe aber ja grundsätzlich ich. Muss man das auf ihn ummelden für die 2 Monate wo er KBG beziehen wird?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
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