@suusi hab ich auch schon gehört. das ist mir aber irgendwie zu riskant. ich probiere weiterhin die sanften methoden und dann mal schauen, was die ärzte im kh sagen. aber vielen dank für die info
Danke euch allen die mir geschrieben haben. Hab heute noch per Mail eine Stillberaterin kontaktiert. Werd gleich Morgen in der Früh anfangen zum telefonieren.
@kea entweder du gehst am Dienstag /Donnerstag zu einem Beratungstag beim Gericht und machst das selber dort (<5000€ ohne Anwalt möglich) oder du informierst dich bei einem Anwalt. Das erste Gespräch ist ja gratis . Die Frist ist wichtig! Innerhalb von 30 Tagen muss du klagen.<br>
Parkplatzproblem? http://www.letztemahnung.at/pages/home/besitzstoerungsklage.php
@xxxisabellaxxx Lohnsteuer ausgleich kannst du nur machen wenn du auch Lohnsteuer oder zumindest gkk bezahlt hast. Bei geringfügig hast du aber beides nicht.
Also machen kannst du ihn immer. Aber du wirst halt nix rausgekommen.
Kann mich bitte kurz wer aufklären wie das mit der pflegefreistellung bei Geburt ( KS) und zweitem Kind ( 2,5 Jahre) zuhause ist? Wieviel pflegeurlaub hat man ? Verheiratet und natürlich gmeinsamer Haushalt. Bitte danke
@satru ne, hab dir sogar vorab ne pn gschrieben. Gesehn?
Aber ins forum komm ich immer erst wenn Junior schläft.
Es is die Gliss Kur Express Repair Spülung für strapaziertes Haar. Also so ne Sprayflasche mit braunem Deckel und die Flüssigkeit is so orange.
@bika pflegeurlaub mag dein mann nehmen?
Für dich und das Baby wirds keinen geben da du im Spital bist bzw du dann in Karenz bist.
Für euer anderes Kind stehen ihm jährlich eine Woche und wenn diese verbraucht ist eine zweite Woche zu (weil unter 12 jahren)
Das gilt aber fürs ganze Jahr und dann is der Anspruch weg.
@claudsch1980 ja er muss ja auf die kleine schauen wenn ich nach dem KS zuerst im Kh bin und danach noch nicht wirklich fit. Er darf aber nicht zwei Wochen pflegeurlaub hintereinander nehmen oder? Das heißt den Rest muss er dann seinen Urlaub verbrauchen?
@bika ja laut Gesetz heißt es "eine zweite Woche gibt es wenn die erste verbraucht ist"
Also durchgehend 2 Wochen beantragen ist eigentlich nicht erlaubt. Aber hängt auch wieder vom Chef ab, wenns den nicht stört brauchst nur nen Arzt finden der dir so eine Bestätigung ausstellt.
@claudsch1980 mein Mann hat ihnen eh schon gesagt er ist mind. Drei Wochen nicht da. Jetzt geht's halt drum wie wir das aufteilen. Ich frag dann einfach mal unsere HA was sie sagt, die erste Woche pflegeurlaub wird ja sowieso kein Problem sein dann
Kann mir wer sagen wie man bei den wiener Linien online barrierefreie Fahrpläne finden kann? Früher hat's in der suchmaske ein hakerl zum Anklicken gegeben, das gibts jetzt nimma?
@Zee86 früher hab ich immer bei apo-rot bestellt (ab 50€ Versandkostenfrei) jetzt bestell ich auch bei shop-apotheke.at (eben ab 19€ Versandkostenfrei) weils teilweise günstiger (kommt aufs Produkt an) und oft haben die auch noch zusätzlich einen Gutschein! Da spart man schon ordentlich was!
@KarinW ja das stimmt, momentan bin ich aber soweit dass ich gar nix mehr impfen lass.
@fluffy84 also ich geb in meine grüne smoothies immer spinat, 1 apfel, leinsamen rein und dann kann man variieren z.B: noch zusätzlich kiwis und etwas zitrone oder eine banane. je nachdem ob ichs cremiger oder eher erfrischender haben mag. ich geb auch immer wasser dazu..habs statt mit spinat auch schon mit salat gemacht
@Patricia oft sehr unterschiedlich aber durchschnittlich kommt der erste Zahn um das 6.LM herum. Einschießen ins Zahnfleisch tun sie aber oft sehr viel früher, das dauert dann aber noch bis der erste Zahn kommt.
@Baileys Danke. Ja unter rückzahlung verstehe ich jetzt die kreditraten, oder? Die haben wir ein jahr lang schon bezahlt. Also kann das irgendwie funktionieren?
@michi000 die sogenanten Sonderausgaben kann man wie folgt absetzen:
1. Wohnraumschaffung
Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge an Bauträger (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung zB an Genossenschaften und Gemeinden) sind als Sonderausgaben innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages absetzbar.
Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?
Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:
Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
Planungskosten (Baumeister, Architekt)
Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
Kosten der Bauausführung (Baumeister, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
Kosten der Umzäunung
Keine Sonderausgaben sind hingegen:
Kosten der Wohnungseinrichtung (zB Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung)
Kosten der Gartengestaltung
Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (zB Garage oder Sauna neben dem Haus)
Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb des Grundstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.
Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (zB Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten.
Kosten der Sanierung von Wohnraum sind absetzbar, wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder vom Steuerpflichtigen direkt beauftragt und durch befugte Unternehmen durchgeführt wurden. Begünstigt sind sowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahmen.
Instandsetzungsmaßnahmen sind insbesondere:
Austausch aller Fenster samt Rahmen
Austausch aller Türen samt Türstock
Austausch von Zwischendecken
Austausch von Unterböden
Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Lärmschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
Austausch der Eingangstür bei Verbesserung des Einbruchsschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit)
Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen sowie Photovoltaikanlagen
Umstellung auf Fernwärmeversorgung
Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches
Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gasversorgung). Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Herstellen des Anschlusses als auch die Anschlussgebühren. Die Kosten eines Telefonanschlusses sind nicht absetzbar.
Herstellungsmaßnahmen sind insbesondere:
Zusammenlegen von Wohnungen
Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen
Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen
Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden
Darlehensfinanzierungen?
Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist. Auch die Rückzahlungen von umgeschuldeten Krediten mit besseren Konditionen sind begünstigt. Link
Lieben dank für deine mühen alles raus zu suchen @Nachbarin2013
oje befürchte das dann bei uns nichts wird weil wir schon ein fertiges gekauft haben und nichts saniert haben.
@michi000 also so viel ich weiß, kannst du auch den hauskauf absetzen. Die bank schickt dir da auch eine bestätigung über die rückzahlungen, meistens so im februar oder märz.
Vielen Dank für die Antworten bzgl Online-Apotheke! Ich finde es schon ziemlich oag, dass viele Medikamente, die ich bräuchte, 30-40% günstiger sind, als in einer stationären Apotheke. Ist das denn normal? Ich bin ein wenig hmm, vorsichtig, wenn ich Medis online bestelle und sie zudem um so viel günstiger sind. Mache ich mir da umsonst Sorgen?
@michi000
wenn es ein "gebrauchtes" Haus ist - also schon jemand drin gewohnt hat, dann könnt ihr die Kreditraten nicht absetzen, geht immer nur wenn neur Wohnraum geschaffen wird (also Neubau) @FundaAlan
eine solche Bestätigung bekommt man von der Bank fast immer, das bedeutet aber nicht, dass es tatsächlich geltend gemacht werden kann (manche Banken stellen das auch bei einem Autokredit aus)
Aber derzeit unmöglich, da die Funktion Uploads im Profil entfernt wurde. Dort konnte man Bilder löschen. Ich hoffe das wird bald wieder geändert. @admin
Kommentare
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Frage: hat schon mal wer von euch eine besitzstörungsklage eingebracht? Wo/wie muss ich das machen?
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@kea ich schätze mal bei nen Anwalt, wo sonst
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Parkplatzproblem? http://www.letztemahnung.at/pages/home/besitzstoerungsklage.php
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Also machen kannst du ihn immer. Aber du wirst halt nix rausgekommen.
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Aber ins forum komm ich immer erst wenn Junior schläft.
Es is die Gliss Kur Express Repair Spülung für strapaziertes Haar. Also so ne Sprayflasche mit braunem Deckel und die Flüssigkeit is so orange.
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http://nachbarin2013.blogspot.co.at/search/label/Smoothie
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Beim Reformhaus Martin hab ich, genau das gleiche auch gesehen.
Vielen vielen dank @Baileys
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Für dich und das Baby wirds keinen geben da du im Spital bist bzw du dann in Karenz bist.
Für euer anderes Kind stehen ihm jährlich eine Woche und wenn diese verbraucht ist eine zweite Woche zu (weil unter 12 jahren)
Das gilt aber fürs ganze Jahr und dann is der Anspruch weg.
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Also durchgehend 2 Wochen beantragen ist eigentlich nicht erlaubt. Aber hängt auch wieder vom Chef ab, wenns den nicht stört brauchst nur nen Arzt finden der dir so eine Bestätigung ausstellt.
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http://www.theuglyvolvo.com/games-to-play-with-your-child-in-which-you-barely-have-to-move-or-talk/
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@satru Ok danke! Ich glaub ich hab mal gelesen, dass du die 3. Teilimpfung (noch) nicht impfen hast lassen oder?
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Ab 19,- versandkostenfrei
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@KarinW ja das stimmt, momentan bin ich aber soweit dass ich gar nix mehr impfen lass.
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Haben einen kredit für unseren hauskauf 2015 aufgenommen. Kann ich diesen irgendwie im lohnsteuerausgleich absetzen? Liebe grüße
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1. Wohnraumschaffung
Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge an Bauträger (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung zB an Genossenschaften und Gemeinden) sind als Sonderausgaben innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages absetzbar.
Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?
Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:
Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
Planungskosten (Baumeister, Architekt)
Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
Kosten der Bauausführung (Baumeister, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
Kosten der Umzäunung
Keine Sonderausgaben sind hingegen:
Kosten der Wohnungseinrichtung (zB Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung)
Kosten der Gartengestaltung
Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (zB Garage oder Sauna neben dem Haus)
Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb des Grundstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.
Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (zB Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten.
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2. Wohnraumsanierung
Kosten der Sanierung von Wohnraum sind absetzbar, wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder vom Steuerpflichtigen direkt beauftragt und durch befugte Unternehmen durchgeführt wurden. Begünstigt sind sowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahmen.
Instandsetzungsmaßnahmen sind insbesondere:
Austausch aller Fenster samt Rahmen
Austausch aller Türen samt Türstock
Austausch von Zwischendecken
Austausch von Unterböden
Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Lärmschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
Austausch der Eingangstür bei Verbesserung des Einbruchsschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit)
Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen sowie Photovoltaikanlagen
Umstellung auf Fernwärmeversorgung
Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches
Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gasversorgung). Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Herstellen des Anschlusses als auch die Anschlussgebühren. Die Kosten eines Telefonanschlusses sind nicht absetzbar.
Herstellungsmaßnahmen sind insbesondere:
Zusammenlegen von Wohnungen
Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen
Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen
Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden
Darlehensfinanzierungen?
Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist. Auch die Rückzahlungen von umgeschuldeten Krediten mit besseren Konditionen sind begünstigt.
Link
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oje befürchte das dann bei uns nichts wird weil wir schon ein fertiges gekauft haben und nichts saniert haben.
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Alle Medikamente die ich bereits bestellt hab waren Original und es hat nix gegeben.
Eine Userim hier hat sogar mal bei apo-rot angerufen und sie sagte dass das ne ganz normale Apotheke ist.
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Das erkennst du daran, das du z.b. statt Nureflex (Ö) Nurofen (Dtl) suchen musst oder statt Mexalen (Ö) Paracetamol (Dtl)
Ich bestell am liebsten bei https://www.apotheke.at/ Die haben ihren Sitz in Leipzig
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wenn es ein "gebrauchtes" Haus ist - also schon jemand drin gewohnt hat, dann könnt ihr die Kreditraten nicht absetzen, geht immer nur wenn neur Wohnraum geschaffen wird (also Neubau)
@FundaAlan
eine solche Bestätigung bekommt man von der Bank fast immer, das bedeutet aber nicht, dass es tatsächlich geltend gemacht werden kann (manche Banken stellen das auch bei einem Autokredit aus)
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Aber derzeit unmöglich, da die Funktion Uploads im Profil entfernt wurde. Dort konnte man Bilder löschen. Ich hoffe das wird bald wieder geändert.
@admin
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