Schwanger AMS Meldung?

Mama_WienMama_Wien

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bearbeitet 31. 12. 2015, 18:27 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebes Forum!
Es geht um meine Tochter.
Bei ihr endet Mitte Jänner 2016 das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind. Sie ist jetzt in der 10+3 SSW und müsste sich im Jänner beim Ams melden.

Meine Frage ist, wird das Ams sie aufnehmen, wenn sie schwanger ist? Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Ams und schwanger sein?

Danke im Voraus!

Kommentare

  • @Mama_Wien hängt in diesem Fall weniger mit der neuerlichen Schwangerschaft zusammen sondern ob sie eine kinderbetreuung für das erste Kind vorweisen kann. Denn nur dann ist sie auch vermittelbar.
  • @claudsch1980
    Nein. Das kind kommt erst im september in den kindergarten, also mit 3 jahren.
    Aber ich passe auf den kleinen immer auf, wenn sie irgendwelche termine hat, da ich bereits in frühpension bin. Somit würde ich auf den kleinen aufpassen auch wenn sie einen kurs oder arbeit bekommen würde.
  • @Mama_Wien dann sollte das kein Hinderungsgrund sein. Ich habe einen Zettel zum Ausfüllen bekommen, wo ich angeben musste, wo meine Große in der Zwischenzeit untergebracht ist. Das kann ein Kiga sein, aber auch eine Privatperson.
    Die Frage ist aber auch, ob sie noch Anspruch auf ALG hat, das kann sie aber einfach am Telefon oder in der Infozone der zuständigen Stelle erfragen.
  • @Taimi
    Danke dir. Das wollte ich wissen, ob man auch eine private Person angeben oder ob das Kind unbedingt einen Kindergartenplatz haben muss. Sie war vor der ersten Schwangerschaft auch die letzten 5 Monate beim Ams und hatte einen Bezug auf das Arbeitslosengeld.
  • @Mama_Wien ja das geht schon. Moment, sie war schon 5 Monate gemeldet und dazwischen dann zuhause bei ihrem Zwerg? Dann kann sie nur noch 1 Monat gehen- es sei denn, sie streckt die Zeit mit einem Kurs. Danach gibt's Notstandshilfe. Da wär dann noch fraglich, ob Sie Wochengeld bekommt. Das ist dann auch in Hinblick darauf interessant, ob sie versichert ist... Bitte erkundigt euch da ganz genau bei AMS und der GKK.
  • @Mama_Wien wenn sie notstandshilfe bekommt hat sie auch Anspruch auf wochengeld..
  • Bei Notstandshilfe hat man Anspruch auf Wochengeld, auch wenn aufgrund des Partnereinkommens die NH gekürzt wird, aber eine versicherungsersatzleistung besteht
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