du bezahlt für die freiwillige Krankenversicherung während des geringfügigen DV. Bezieht Du aber Kinderbetreuungsgeld, dann bist Du über das Kinderbetreuungsgeld krankenversichert. Die freiwillige Krankenversicherung beim geringfügigen DV geht aber nur, wenn DU keine andere Krankenversicherung hast. Also: durch das KBG hast du eine Krankenversicherung, also brauchst Du die Krankenversicherung über das geringfügige DV nicht bzw. es geht ja überhaupt nicht. Melde das alles bei der Kasse (Ende der freiwilligen KV des geringfügl. DV und Bezug des KBG), dann wirst auch keine Beiträge mehr zahlen,....
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
16,197
653
232