Hi, folgende Situation:
Ich bin deutscher und arbeite in Österreich, meine Freundin, ebenfalls deutsche ist noch in Deutschland gemeldet und bezieht für unseren 7monate alten Sohn in Deutschland bis Anfang April Betreuungsgeld (bisher war sie mit dem kleinen immer mal ein paar Tage zu Besuch bei mir). Nach auslaufen des Betreuungsgeldes möchte sie mit unserem kleinen zu mir nach Österreich siedeln.
Meine Frage ist nun: Hat meine Freundin einen Anspruch auf Karenzgeld obwohl sie bislang (das würde sich nach der Karenzzeit ändern) nie in Österreich gelebt oder gearbeitet hat? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Haben wir einen Anspruch auf Kindergeld (Familienbeihilfe) obwohl wir (noch) nicht verheiratet sind?
Danke für eure Antworten,
Bastian
Kommentare
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Eine Definitionssache noch vorweg: Karenzgeld heißt korrekt Kinderbetreuungsgeld, weil Karenz nur den arbeitsrechtlichen Zeitraum bezeichnet, in dem mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, dass Frau beim Kind daheim bleibt. Kinderbetreuungsgeld bezieht man aber völlig unabhängig von einem etwaigen Arbeitsverhältnis.
Familienbeihilfe ist eine Leistung aus einem anderen Fördertopf, die gibt es für alle unabhängig von Arbeitsverhältnis, Einkommen usw. und für einen deutlich längeren Zeitraum, bis jedenfalls zum 19. Lebensjahr des Kindes.
Grundsätzlich können auch Deutsche die gennanten Leistungen beziehen, ob verheiratet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Lebensmittelpunkt muss allerdings in Österreich sein, das ist er bei Deiner Partnerin und Eurem Kind ja noch nicht.
Wie genau das gehandhabt wird bei der Antragstellung, ob ein bloßes Zusammenziehen und damit die Meldung eines gemeinsamen Wohnsitzes in Österreich ausreicht als Beleg, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es, EU-Bürger hin oder her, notwendig, einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu erbringen.
Familienbeihilfe kann im Grunde jederzeit beantragt werden, also auch wenn das Kind z.b. bereits 7 Jahre alt ist und man aus irgendeinem Grund bislang einfach auf die Beihilfe verzichtet hat.
Kinderbetreuungsgeld hat ähnliche Anspruchsvoraussetzungen (und es muss Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen), kann aber nur 6 Monate rückwirkend bezogen werden.
Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher, ob das ab Geburt bedeutet, also dass, wer ein 7 Monate altes Kind hat und plötzlich doch Betreuungsgeld möchte, keines mehr kriegt oder ob das bedeutet, wenn ich z.B. ein 12 Monate altes Kind habe und erst jetzt KBG benatrage, ich nicht 12 Monate ausbezhalt bekomme, sondern nur 6.
Gute Ansprechpartnerin für KBG-Fragen ist @claudsch1980
Es müssten sich auch einige Deutsche hier tummeln, die das Prozedere bereits durch haben.
Bezüglich wie genau das nun aussieht wegen der Staatsbürgerschaft Eures Kindes, das ja nicht in Österreich geboren wurde, ob es dennoch österreichische Leistungen beziehen könnte, ist es vermutlich ratsam, direkt beim Sozialministerium nachzufragen um verlässliche Informationen zu kriegen.
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080610.html#Voraussetzungen
Da gibt's ganz unten die Nummer zur Beratung wo man sich am besten hinwenden kann @Basti
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Wenn man nämlich nicht so hudeln tät wie ich grad, würde man vielleicht auch dieses Absatz gelesen haben:
Wenn ich das richtige sehe, hängt Kinderbetreuungsgeld ja oder nein davon ab, ab wann @Basti in Österreich gemeldet war.
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Wenn ihr dann in Besitz einer Anmeldebescheinigung seid und du ja in Ö arbeitest steht dir Familienbeihilfe zu.
Ob deine Lebensgefährtin auch Kinderbetreuungsgeld bekommt ist fraglich aber da könnt ihr euch sicher noch wo informieren.
Jedenfalls braucht ihr unbedingt vorher diese Anmeldebescheinigung und davor dürft ihr keine Leistungen aus dem österr. Sozialsystem beziehen.
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Schau mal hier: http://nachbarin2013.blogspot.co.at/2014/02/behordenwege-nach-der-geburt-deutsche.html
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