Baby Nr. 2 kommt - Schwanger zum AMS?

Hallo ihr Lieben,

bin neu hier, zumindest als Verfasserin, hab bis jetzt nur immer brav im Forum mitgelesen. Nun würde ich bitte auch mal euer Wissen brauchen, und zwar...

Mit 18.02. endet mein KBG Bezug, vor meiner 1. Schwangerschaft war ich beim AMS und ging direkt vom ALG Bezug in Mutterschutz. Nun habe ich heute positiv getestet, wir wollten ein zweites Kind, nun hats schneller geklappt als gedacht :-)

Meine Frage nun an euch, was soll ich nach dem 18.02. tun? Hat man als Schwangere Recht auf ALG Bezug oder könnten die mich deswegen ablehnen?

Bitte um kurze Hilfe falls jemand Erfahrung hat. So sehr wir uns auch auf Baby Nr. 2 freuen, leider braucht man auch ein wenig nötiges Kleingeld dafür :-)

Danke im Voraus. Lg Tanja

Kommentare

  • Hallo!
    Dir werden hier viele Leute viele Meinungen sagen, weil da anscheinend jedes AMS anders reagiert.
    Ich bin arbeitslos geworden und hab kurz nachher erfahren dass ich schwanger bin. Hab das dem AMS sofort gemeldet und für die war das ok. Ich muss auch keine Bewerbungen oder so schreiben.
    Eigentlich hätte mein ALG Bezug am 7.5.16 geendet, habe heute aber ne Mail vom AMS bekommen dass ich bis 21.5.16 ALG bekomme und anschließend mein Wochengeld.
    Ich wohne in NÖ und das zuständige AMS ist das in Mistelbach. In Wien gibt es anscheinend Ämter die meinen du hast keinen Anspruch. Das ist aber nicht rechtens da du als Schwangere sehr wohl arbeitsfähig bist und davon hängt ja der Anspruch ab!
  • Hallo Jacky,

    danke für deine Antwort und herzliche Glückwünsch zur SS :-) Schon komisch, dass es da von Land zu Land Unterschiede gibt. Ich wohne in der Steiermark, mal schauen wie es hier gehandhabt wird. Werde nächste Woche mal beim AMS anrufen, lt. Info von der AK müssen für den ALG Bezug folgende Kriterien erfüllt sein: Arbeitlosigkeit (eh klar), Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit. Wollte hier im Forum nur wissen ob ich als Schwangere all dies erfülle, v.a. die Arbeitsfähigkeit.

    Danke nochmal. Lg und alles Gute
  • Ob du Anspruch auf ALG hast hat nix mit dem KBG zu tun, das kann man rein theoretisch auch zeitgleich beziehen. Die Frage ist eher, wie lange du vor der 1. SS suchend gemeldet warst. Wenn du bereits 6 Monate oder länger gemeldet warst, dann wirst du- wenn dein LG/Mann nicht zu viel verdient- Notstandshilfe erhalten und in weiterer Folge auch Wochengeld. Warst du zB 4 Monate gemeldet bzw hast du 4 Monate bezogen, hast du nun Anspruch auf 2 Monate und danach eben Notstandshilfe- oder auch nicht, wenn dein Mann zu viel verdient. Solltest du keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, müsstest du mit dem AMS reden, wo ihr um finanzielle Hilfe ansuchen könnt, da weiß ich leider nicht weiter. In dem Fall auch bitte sofort beim Mann mitversichern. Weiterer Knackpunkt beim Anspruch auf ALG: du musst dem Arbeitsmarkt mindestens 16 Stunden zur Verfügung stehen können, das heißt: Kinderbetreuung für Kind Nummer 1 muss verlässlich vorhanden sein. Das kann ein Kindergarten, eine Tagesmutter oder auch eine Privatperson sein.
  • Würde der Anspruch nicht aber neu anfangen? Dachte immer nach einer gewissen Frist fängt das neu an? War zumindest bei meiner Mutter so die Saisonarbeit gemacht hat. Die hat dann immer wieder neu ALG bekommen.
    Während der Karenz kriegt man ja vom Amt auch nichts?
    Und bei mir war das auch so! Obwohl ich nur einen Tag nicht arbeitslos gemeldet war hatte ich danach wieder sechs Monate Anspruch... Kann aber auch sein dass das mit der Schwangerschaft zusammen hängt.
  • Also ich hab heut mal mit dem AMS telefoniert... Demnach habe ich Anspruch auf das was damals bei Geburt des 1. Kindes noch an ALG übrig geblieben ist. Zum Glück hab ich damals nur gut ein Monat die Leistung bezogen, dann gings bereits über ins Wochengeld, sprich es sind nun noch knapp 5 Monate über. Das sollte sich gut ausgehen, denn ab ca. Mitte Juni bin ich dann im Mutterschutz, wann genau kann ich jetzt noch nicht sagen, da ich nächste Woche erst den Termin beim Frauenarzt habe.

    Einen Haken (nennen wirs mal so) gibts jedoch:
    Du musst zum Zeitpunkt des Eintrittes in den Mutterschutz bereits mindestens 3 Monate Arbeitslose oder Notstand bezogen haben, damit du Anspruch auf Wochengeld hast.

    Und ja, wie Taimi schon richtig schrieb, eine Betreuung für Kind Nr. 1 musst du auch vorweisen können.

    So ist es zumindest bei uns in der Steiermark :-)

    Danke allen fürs Antworten.

    Lg
  • bearbeitet 18. 01. 2016, 11:23
    @mummy4life
    Hallo! Das selbe ist mir auch passiert! War davor beim Ams. Dann habe ich bis 7.1.2016 das Kinderbetreuungsgeld bezogen. Heute hatte ich einen Termin beim Ams. Ich hab das Geld beantragt. Ich werde aber wieder die Notstandshilfe bekommen. Und da ich die Mindestsicherung beziehe, muss ich morgen nochmals zum Ams, da ich eine andere Beraterin bekommen werde, welche zusammen mit dem Sozialamt arbeitet.

    Mein Kind ist 2.5 Jahre und noch zuhause. Ich habe mit meiner Mutter einen Zettel ausgefüllt, dass sie auf den Kleinen von 8 bis 14 Uhr aufpassen wird. Es hat auch geklappt, aber sie hat mich aufgeregt. Sie wollte das ich die Zeit ausbessere, damit die Betreuung schon um 7 beginnt. Aber ehrlich gesagt möchte ich mein Kind nicht 5 Uhr aufwecken müssen. Und dann sagte sie sie versteht nicht warum ich nicht möchte dass er in die Krippe kommt und dass ihre Tochter schon mit 1 Jahr in die Krippe ging. Na und das ist meine Entscheidung! Es wird ihm nichts fehlen wenn er mit 3 oder 4 in den Kindergarten kommt.

    Vor der Schwangerschaft habe ich eine Abendschule gemacht und war 4 Jahre arbeitslos. Und sie meinte ich verstehe nicht wie so ein junger Mensch arbeitslos sein kann. Woran liegts? Am Aussehen nicht. Das ist aber traurig wenn man so jung ist und keinen Job bekommt. Blablabla Boah ich hasse dieses Ams. Früher war ich auf der Dresdnerstrasse und nie ist mir sowas passiert.

    Das Zweite Problem ich hab mich nicht getraut zu sagen, dass ich wieder schwanger bin, weil sie so frech war. Vielleicht sag ich es morgen meiner Beraterin??? Hoffentlich wird sie nett sein.
  • Ich würde es auf alle Fälle sagen weils dann sein kann, dass du als "nicht vermittelbar" eingestuft wirst. Dann ersparst dir das ganze Trara,auch bezüglich der Betreuung deines Kindes. Keine Ahnung wie weit du schon bist, ab dem Arbeitgeber müßte man es ja auch irgendwann melden.
  • @mummy4life
    Ich habe für dich eine gute nachricht.
    Ich war heute beim ams hatte ja meinen ersten beratungstermin. Sie war sooo nett und ich habe es ihr gesagt dass ich schwanger bin. Sie hat mir mehr keinen termin gegeben und sagte sie glaubt nicht dass sie mich wieder bestellen werden. Ich muss ihr nur den MKP einscannen und senden.
  • @mummy4life das stimmt so nicht mit den 3 Monaten ALG. Lt Auskunft der GKK beziehen sich die 3 Monate auf das Gehalt- also 3 Monate beschäftigt sein. In diesem Fall aber ist es so, dass der Anspruch auf Wochengeld nur dann gegeben ist, wenn man noch Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe hat.
  • @Anna2017
    hallo dass freut mich das es für dich nun so gut gelaufen ist, gib also doch noch nettr berater beim ams, hoffentlich hab ich auch glück und treffe auf jmd. netten. weiterhin noch alles gute für dich und dein zwergi :-)

    @Taimi
    ok dass ist dann widerrum bissel anders. hab ich denn demnach auch recht auf wochengeld? mutterschutz beginnt am 10.06.2016, gt ist der 5.8.
  • @mummy4life wie lange hast du denn Anspruch auf ALG?
  • Lt. Dame vom AMS 195 Tage ab dem 19.2.
  • Wann wär das?

    Im Prinzip ist es so, wenn du zum Zeitpunkt des Eintritts in den Mutterschutz noch Anspruch auf ALG hast oder evtl notstandshilfe, dann erhältst du auch Wochengeld.
  • Ich find arg wie verschieden das AMS da reagiert. Ich hätte eigentlich nur noch bis Anfang April Anspruch gehabt und jetzt krieg ich aber bis 21.5. ALG und anschließend Wochengeld. Hab auch ne Mail vom AMS bekommen dass ich mich nicht mehr bewerben brauche weil ich in "absehbarer" Zeit meine "Arbeitslosigkeit" beende.
  • Also 195 Tage, sind demnach 6,5 Monate. Wenn ich mich mit 19.2. beim AMS melde und mit 10.06. in Mutterschutz gehen, beziehe ich demnach nur knapp 4 Monate ALG. Also würde demnach noch bei Eintritt in den Mutterschutz Anspruch bestehen. Also sollte es hoffentlich mit dem Wochengeld keine Probleme geben...

  • Jacky92Jacky92

    6,653

    bearbeitet 23. 01. 2016, 16:23
    du warst vor der ersten SS nur ca. ein Monat beim AMS gemeldet, richtig?
    Demnach würde sich das ausgehen und du dann auch Wochengeld bekommen.
  • Ok das ist beruhigend, danke, is ja nicht so das man auf das Geld einfach so verzichten kann :-) Is ja schliesslich die Zeit wo man das meiste fürs Baby anschaffen muss...

    Hab nur bisserl Angst vor der Reaktion vom AMS, wenn ich mich arbeitslos melde und im nächsten Satz gleich die Schwangerschaft erwähne.



  • Du musst, wie glaub ich schon erwähnt, nur eine Betreuung für das erste Kind haben damit du arbeitsfähig bist. Somit können sie garnichts machen und du kriegst auch ganz normal dein ALG. Kann dir nur passieren, wenn du Pech hast, dass du halt trotzdem Bewerbungen schreiben musst aber das ist ja jetzt kein sooo großes übel ;)
  • Ok, die ist gesichert, zum Glück hat die Oma Zeit und übernimmt das :-) Danke, das sind echt gute Nachrichten.

    Ok die paar Bewerbungen werd ich auch noch schaffen, falls es so sein sollte und die wirklich sowas von mir verlangen :-)
    Jacky92
  • @mummy4life dann passt alles und da sollte es keine Probleme geben.

    Geh gar nicht. Abgesehen vom Finanziellen ist das ja auch eine Versicherungssache. Und du bist nicht die erste, mir ging's die letzten 2x nicht anders.
  • Hallo ich hab so still mitgelesen ;)
    Meine Situation ist folgende ich bin seit 5. Dezember arbeitslos gemeldet beim Ams hab mit 4. Jänner erfahren das ich schwanger bin habs gleich gemeldet mein Termin ist am 25.2. :| laut dem Wisch vom ams endet meine Zahlung mit 1.7. laut mutterschutz beginnt am 9.7. kennt sich da wer aus? Wie viel Karenzgeld krieg ich da glg
  • Wenn du keine Notstandshilfe bekommst fällt auf jeden Fall das Wochengeld weg.
    Karenzgeld (Kinderbetreuungsgeld) wird danach berechnet wie lange du Zuhause bleibst (12, 15, 20 od 30 Monate)
  • In speziellen Fällen reicht es aus, bei Eintritt der Schwangerschaft ALG bezogen zu haben. Aber ja, wer weiß wie die spezielle Fälle definieren :S
  • Hallo zusammen,

    Hab jetzt übers e AMS Konto meine Arbeitslosigkeit per 19.2 gemeldet und ALG beantragt. Persönlichen Termin hab ich am 22.2. Hoffe es läuft alles gut, wenn ich dann dort bereits mit sichtbarem Babybauch aufkreuze hihi ich halt euch am laufenden, wie es war.

    Bis dahin alles liebe
  • @mauii es ist wichtig, welche leistung du zum zeitpunkt des mutterschutzes beziehst, also per 9.7. denn danach berechnet sich auch das wochengeld. Das hat mir so die AK und die sozialberatung der caritas bestätigt.

  • Nicht vergessen schwangerschaft auch am sozialamt zu melden ;-)
  • Wieso auch dem Sozialamt melden? Danke
  • Wenn man mindestsicherung bezieht...muss man es auch dort melden. Dachte die thread-eröffnerin hätte das geschrieben, hab mich verschaut :)
  • es kommt an den berater an. Wenn er nett ist, wird er dich gleich in sinnlose Kurse schicken, die so 3-4 mon dauern, da wirst du nimmer beim AMS gemeldet, jedoch beziehst weiter das ALG und dem entsprechend verlängert sich das ALG weiter.
    Anspruch auf das Wochengeld hast du immer, wenn du ALG, notstandhilfe oder mindestsicherung beziehst, :) Alles gute dir!
  • hallo ihr lieben,

    also hatte ja wie mitgeteilt heut den termin beim ams. die dame dort war super lieb, ich hab gleich zu beginn des gesprächs gesagt, dass ich schwanger bin, daraufhin hat sie mir gratuliert und gefragt ob ich den GT schon weiss und ob ich den MuKi-Pass mithab. Dann hat sie alles dahingehend vermerkt und gemeint: "so sie sind jetzt bis 10.06 beim ams, dann beginnt ihr mutterschutz woraufhin sie dann das wochengeld von der gkk bekommen. für uns sind sie als schwangere nur schwer vermittelbar, deswegen werden sie wahrscheinlich bis zum juni nicht mehr von uns zweck jobsuche kontaktiert."

    also kurz gesagt es ist zum glück alles gut gelaufen!!!

    Jacky92Taimi
  • @mummy4life Genauso wars bei mir auch :)
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