Steuerausgleich nach Baby/während Karenz

Hallo liebe Eltern,
weiß habe im Juni 2015 mein Baby bekommen, jetzt steht der Steuerausgleich an.
Weiß jemand von euch ob man beim ausfüllen sein Baby angeben muss bzw. dadurch höhere Rückzahlungen bekommt?
Vielen Dank
lala29

Kommentare

  • Ich glaub wenn du mind. 6 Monate Familienbeihilfe bezogen hast, Wirds relevant?! Angeben musst dein Kind sowieso und wenn du fam. Beihilfe kriegst, dann weiß das FA sowieso Bescheid. Aber ich denke @claudsch1980 kann dir vielleicht helfen
  • @mamii2015 möglicherweise steht der alleinerzieher oder Alleinverdiener (für deinen) Partner zu.
  • @Mamii2015
    Da euer Kind im Juni geboren ist und ihr wahrscheinlich seit Juni FBH bekommt, gibt's den Kinderfreibetrag, entweder du und dein Partner macht jeweils den halben geltend, oder einer den ganzen.
    Alleinverdienerabsetztbetrag bei deinem Partner, wenn dein Einkommen inkl Wochengeld unter 6000€ war.
    Krankheitskosten von eurem Kind können ebenfalls eingetragen werden.
  • Unser Baby kam auch im Juni, kann das stimmen, dass man plätzlich voll viel Geld erhält beim Steuerausgleich nur weil man in Karenz ist? Wenn ich das heurige vergleiche aus der Vorberechnung kommt fast das 10fache heraus zum vergangenen Jahr..
  • Ja das wird schon stimmen. @ilovemybaby du hast ja letztes Jahr die ersten Monate in denen du gearbeitet hast lohnsteuer gezahlt - übers Jahr gesehen zahlst du aber wahrscheinlich keine lohnsteuer (für alles unter 11000 Euro Jahreseinkommen zahlt man keine lohnsteuer) und deswegen bekommst du deine ganze lohnsteuer zurück.
  • Wenn ich im Jänner15 unser Tochter bekommen hab, bringt es nichts den Steuerausgleich für dieses Jahr zu machen, oder?
  • @thats me nein, denn Wochengeld und KBG sind kein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn man keine Lohnsteuer zahlt kann man sich auch nichts zurückholen
  • Genau @ifmamkl89 hats richtig erklärt. Relevant ists nur wenn man Lohnsteuer bezahlt. Sonst beim Partner alles eintragen.
  • @Kea: Achso ist das danke!
  • Blöde Frage, aber was kann denn der Partner/Mann dann alles eintragen? Also außer Alleinverdiener und die Daten vom Kind...
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