Einkommensabhängiges Karenzgeld und wieder arbeiten

Hallo zusammen,
bitte noch einmal für ganz dumme.

Wenn ich mich für das einkommensabhängige Karenzgeldmodell entscheide dann aber trotzdem 2 Jahre zu Hause bleiben will, habe ich dann trotzdem das Recht auf Wiedereinstellung bei meinem AG oder kann dieser absagen.
Weil ich ja nur für 12 Monate im Modell bin.

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße

Kommentare

  • Die Karenzdauer hat nichts mit der Variante des Kinderbetreuungsgeldes zu tun.
  • Und wenn ich dann im 2ten Jahr wieder ein paar Stunden arbeiten gehen wollte, halte ich mich an die Genze von 6400,00 €/Jahr???
  • Nein im 2 Jahr beziehst du kein Kinderbetreuungsgeld mehr bei der einkommensabhängigen Variante, somit hast du keine Zuverdienstgrenze. Die € 6.400 gelten nur für das erste Jahr
    maxi
  • Habe ich dann trotzdem noch das Anrecht auf Wiedereinstellung nach Ablauf der 2 Jahren?
    Oder ist das dann eine betriebliche Absprache?
    Also ich gehe jetzt davon aus im 2ten Jahr bei einem anderen AG zu jobben.
  • Moment es gibt aber schon auch eine zuverdienstgrenze während der arbeitsrechtlichen karrenz (soweit ich weis)

    @claudsch1980 ich glaub du bist hier eine der wenigen die kompetent ist das genau zu beantworten ;)
  • @dickerbauch2016 wenn du während karenz eine Beschäftigung beim andern ag annimmst dann brauchst du das Einverständnis deines jetzigen ag! Und du darfst nur geringfügig arbeiten (außer du arbeitest maximal 13 Wochen in dem 2.jahr) da sonst die karenz als unterbrochen gilt und du somit deine rechte verloren hättest.
  • Wenn ich geringfügig arbeite muss mein "alter" Arbeitgeber aber nichts davon wissen, oder? :)
  • @lala29 Soweit ich weiß musst du es schon melden. Weil falls es sich um eine nicht erlaubte Nebentätigkeit handelt -Stichwort Konkurrenzverbot- kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein wenn rauskommt. Besser also vorher melden damit gar keine blöde Situation entsteht. Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu Nebenjobs?
    Aber andere kennen sich da wahrscheinlich besser aus.
  • Es wäre eine komplett andere Branche. also ich hab bei einem Reiseveranstalter gearbeitet und jetzt arbeite ich weniger als geringfügig auf der Uni.. das sollte egal sein, oder?
  • @lala29 was steht in deinem Dienstvertrag?
  • @lala29 bist du noch Angestellte beim Reiseveranstalter?
  • ja bin ich! :) Dienstvertrag hab ich nicht bei der Hand, aber werd nachschauen, danke :)
  • Ich häng mich da gleich dran:
    @claudsch1980 du kannst mir da sicher helfen, aber andere sind natürlich auch gerne willkommen!
    Ich habe das ea KBG und das endet am 27.3. Die Zuverdienstgrenze gilt ja nur für Monate, in denen an jedem Tag KBG bezogen wurde. Heißt das, ich kann im März so viel dazuverdienen wie ich möchte?

    Lg
  • @Sheep84 genau die zuverdienstgrenze gilt nur bei vollen Bezugsmonaten. Also ab 1.3. Darfst du mehr als geringfügig dazuverdienen.
  • Ok na super nur versteuern muss ich's dann halt, eh klar...
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