Hallo zusammen,
bitte noch einmal für ganz dumme.
Wenn ich mich für das einkommensabhängige Karenzgeldmodell entscheide dann aber trotzdem 2 Jahre zu Hause bleiben will, habe ich dann trotzdem das Recht auf Wiedereinstellung bei meinem AG oder kann dieser absagen.
Weil ich ja nur für 12 Monate im Modell bin.
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße
Kommentare
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Oder ist das dann eine betriebliche Absprache?
Also ich gehe jetzt davon aus im 2ten Jahr bei einem anderen AG zu jobben.
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@claudsch1980 ich glaub du bist hier eine der wenigen die kompetent ist das genau zu beantworten
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Aber andere kennen sich da wahrscheinlich besser aus.
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@claudsch1980 du kannst mir da sicher helfen, aber andere sind natürlich auch gerne willkommen!
Ich habe das ea KBG und das endet am 27.3. Die Zuverdienstgrenze gilt ja nur für Monate, in denen an jedem Tag KBG bezogen wurde. Heißt das, ich kann im März so viel dazuverdienen wie ich möchte?
Lg
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