Kaufanbot Rücktritt

bearbeitet 12. 02. 2016, 17:14 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mamis!!

Mein Mann hat vor einem Monat ein Kaufanbot unterschrieben. Wir haben sehr lange überlegt und möchten zurücktreten da es nicht mit dem Kredit klappt wie wir es sich vorgestellt haben. Wir haben es nicht mit dem Makler sondern gleich mit dem Verkäufer (Bauträger) unterzeichnet.

Wir haben ihm mitgeteilt das es doch zu viel für uns sei und er hat gesagt das wir mit stornokosten von ca 20.000€ rechnen sollen! ( da er das Haus reinigen lassen hat, seinem Makler geld bezahlt hat usw.) Hat er wirklich auf so einen großen Betrag anspruch? Im Internet habe ich immer von 3% gelesen das wären 7600€ und nicht 20.000??? :((((

Kommentare

  • Ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Wo wohnst du denn? Ich kenne es nur von Wien, da gibt es am Bezirksgericht immer jeden 1 Dienstag im Monat eine kostenlose Rechtsberatung. Oder vl habt ihr eine Rechtsschutzversichering wo das gedeckt ist? Ich habe in jungen Jahren mit meinem Exfreund einen Vertrag für ein Fertigteilhaus unterschrieben, da gab es aber einen Zusatz "unter Vorbehalt der Finanzierung ".

    Ich wünsche euch alles Gute dass ihr mit möglichst wenig Schaden wieder aussteigen könnt.
  • Das ist durchaus realistisch. Er hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hat und wenn zusätzlich Stornokosten im Anbot festgehalten sind, sind auch die gültig vereinbart.
    Ich weiß, daß hilft euch jetzt nicht viel, aber zukünftig in so einer Situation bitte immer Verträge unter der Bedingung abschließen, dass der Kredit gewährt wird.

    Eventuell denkbar wäre noch ein Vertragsrücktritt nach Kosumentenschutzgesetz. Das geht aber nur, wenn die dort genannten Voraussetzungen (§ 3 KSchG) erfüllt sind und die Frist eingehalten wurde.
    suse
  • FundaFunda

    1,143

    bearbeitet 14. 02. 2016, 23:07
    Oh je, aber da würde ich mich auch rechtlich beraten lassen. Ich bin Bankangestellte (in Karenz momentan) und wir sagen unseren Kunden immer, wenn sie ein Kaufanbot unterschreiben, sollen sie immer 'vorbehaltlich der Finanzierungszusage' dazuschreiben lassen.
  • AdminAdmin

    5,363

    bearbeitet 15. 02. 2016, 00:31
    Ich denke das ihr euch das auch nach dem Gesichtspunkt der "Verhältnismäßigkeit" anschauen oder durch einen Anwalt anschauen lassen solltet. Sich an Stornokosten zu bereichern - sollte das der Fall sein - kann für den Bauträger auch nach hinten losgehen.
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