In Karenz ohne Bezüge erneute Schwangerschaft

Guten Abend.

Ich ging im August 2014 in die Einkommesabhängige Karenz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich eine karenzdauer von 24 Monaten vereinbart.
Plan war es im zweiten Jahr ohne bezüge geringfügig dazu zu verdienen. Ich hatte auch einen Job den ich aber nach 3 Monaten wieder aufgab da einiges nicht gepasst hat.

So heute habe ich positiv getestet. In der 1. Schwangerschaft war ich aufgrund einer schweren gestose in frühkarenz.
Ich Glaub ich Falle jetzt finanziell durch den rost oder?
Ich arbeite als Krankenschwester kann also schlecht zurück. Schon gar nicht für 40 h und weil ich nicht ans Krankenbett darf.
Ich muss mich wieder auf diese gestose einstellen und habe dann ja auch absolutes Beschäftigungsverbot. Zudem musste ich mehrmals die Woche und Krankenhaus.

Hier die hard facts:

Karenz Kind 1
7.8.2014 - 6.8.2016 (Möglichkeit zum weiteren sonderurlaub zur Erziehung des Kindes
Karenzgeld bis 6.8.2015
Geringfügig von Juni 2015 (angemeldet wurde ich erst mit August) bis Ende Oktober 2015 (wurde aber versäumt mich abzumelden muss das noch beim Finanzamt klären)

Etg Kind 2:
25.10.2016

Ich hoffe ich hab nicht zu konfus geschrieben. Ich durfte erst heute positiv testen und bin noch ein bisschen durch den wind☺

Kommentare

  • Ich hatte auch so einen ähnlichen Fall (ist halt 2Jahre her):
    wenn der Empfängnistermin noch im Karenzgeld ist bekommt man Mutterschutzgeld und im Anschluss Karenzgeld, wenn nicht "nur" das Karenzgeld (Einkommensabhängig geht hierbei nicht!). Erkundige dich aber am Besten sofort bei der Krankenkasse das habe ich auch gemacht.
    Ansonsten: ev hilfts zumindest Teilzeit zu gehen damit du zumindest etwas bekommst. Wenn die Gestose eintreten sollte bist du ja sofort im Krankenstand. (Ich arbeite auch im Krankenhaus und kenn dein Problem daher doppelt)
    Toi toi toi ich halt dir die Daumen!
  • @Niki2014 du bekommst kein Wochengeld. Dafür eines der pauschalmodelle des kbg ab Geburt. Für das eakbg müsste dein 2.kind spätestens vor dem 2. Geburtstag des ersten auf die Welt kommen und das geht sich auch nicht mehr aus. Dafür müsstest du also wieder arbeiten gehen (über geringfügigkeit)
  • Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebührt auch dann Wochengeld, wenn man sich bei Beginn des Mutterschutzes noch in gesetzlicher Karenz befindet, jedoch keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungsgeld hat.

    Kennt vielleich jemand die Voraussetzungen?

    Bei der bva kann man mich derzeit nicht beraten sondern erst wenn ich die ss mit etg bekanntgebe.
  • Bzw. Zur Ergänzung. Bin ich auch im 2. Jahr bei der bva versichert. Hilft mir das was? Nein oder?
  • caipiicaipii

    5,513

    bearbeitet 16. 02. 2016, 20:07

    Bin auch mit dem zweiten Kind schwanger.

    Meine Karenz läuft noch bis zum 13.8.2016 (30Monate)
    Mein ET ist der 1.9.2016, dh ich bin ab 7.7. in Muschu und erhalte Wochengeld.
    Das Kindergeld endet mit 6.7.
    Würde der Muschu nach dem 13.8. beginnen, müsste ich 4 Monate arbeiten damit mir WG zusteht (so hab ichs verstanden, hab aber ned genauer nachgfrag weils mir in meinem Fall eh egal ist da ich normal WG beziehe)
  • Ja bei dir scheint das anders da du noch bezüge hast.

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderung/Wochengeld.html
    Der letzte Absatz trifft nicht zu auf mich?
  • Du müsstest ab Ende August in Muschu sein. Deine Karenz endet am 6.8.
    Wenn du zwischen Karenz und Muschu 3 Monate arbeitest, steht dir WG zu, ansonsten nicht (so hab ichs verstanden)
    Evtl dass dein DG trotzdem was zahlt? Du müsstest theoretisch die paar Tage ja arbeiten gehen.
    Ich bekomm zB von der BVA das pauschale Wochengeld und mein DG muss aber auch irgend eine Differenz bezahlen, das muss ich erst berechnen lassen.
  • Es gibt irgendeine Neuerung seit 1.1.16
    Bezüglich der "wochengeldfalle" § 8 Abs. 4 AngG.

    Aber ganz Blick ich mich da nicht durch....
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