So da bin ich wieder.
Ich vermarter mir ja mittlerweile das Hirn mit diesen Thema.
Folgendes
Im Jänner hab ich meinen Antrag auf Elternteilzeit abgegeben.
Ich habe Rechtlichen Ansoruch darauf.
Im Gespräch meinte mein Arbeitgeber das passt alles. ( Arbeitsbeginn 1.06)
So nun ruft er 2 Wochen Später an das ich meinen alten Posten doch nicht bekomme und ich somit auch Samstags arbeiten müsste.
Im Antrag steht von MO-Fr lt meines alten Postens
So nun hab ich aber schon gesagt das es Samstags bei mir eher schwierig ist ubd nucht geht.
Somit sind wir zu keiner Einigung gekommen.
Versteh ich das jetzt richtig.
Chef müsste jetzt gerichtlich einklagen.
Was ja lt AK und Anwalt eher unwahrscheinlich ist. Sollte ich also nix mehr hören kann ich den
meinen Dienst zu diesen Zeiten antretten wie ich im Antrah angeben habe.
Chef kann erst eine Arbeitszeitänderung mit einer 3 Monatsfrist machen, aber erst wenn ich wieder arbeiten bin.
Also erst ab Juni. Dann kann ich würde einspruch erheben das es nicht geht.
Versteh ich das richtig???
Kommentare
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Er kann dann frühestens an deinem ersten Arbeitstag einen Änderungsantrag machen der frühestens 3 Monate später beginnen darf.
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Is nur die Frage. Soll i erm anrennen lassen oder nochmal reden.
Ach i bin in ner kack Situation des glaubt ma keiner
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Is halt ka Garantie
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An wen ist es zu schicken bzw reicht Personal büro?
Und weiß wer ob es reicht wenn ich nicht mehr in Karenzt bin ,aber noch zu Hause bin oder muss ich auch arbeiten bzw. Arbeissuchend sein? Zur Erklärung mein Mann überlegt zu beantragen.
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Dein Mann muss schon 3 Jahre im.Betrieb sein und es müssen.mindestens 21 Mitarbeiter sein damit er gesetzlich anspruch hat.
Es gilt normalerweise ine Frist von 3 Monaten vor Antritt den Antrag schriftlich abzugeben.
Mit anzahl der Wochenstunden, an welchen Tagen und welche Zeit.
Ich hab es direkt meinen Chef gebracht und ubterzeichnen lassen das er es bekommen hat.