Hallo Freunde.
Als EU Bürgerin mit Hauptwohnsitz in AT war ich hier 4 Jahre erwerbstätig (bin keine Grenzgengerin). Seit 04/2015 in Karenz. Ich, mein Mann und Kind haben Aufenthaltsbescheinigung bekommen. Man musste nachweisen, dass mein Mann min. 1600,- netto verdient. Bis 04/2016 wurde mir Recht auf KBG und FamBeihilfe annerkannt, obwohl ich bei KBG die längste Variante 30+6 gewählt habe. Laut GKK muss ich wieder Bescheid vom Finanzamt nachreichen und es wird dann wieder für nächstes Jahr verlängert.
Problem ist aber, dass FA in Gänserndorf jetzt Anträge von Slowaken bis zu 1Jahr überprüft. Obwohl wir hier ein Haus gebaut haben, wird unser Lebensmittelpunkt in AT immer von Behörden in Frage gestellt und müssen es beweisen: Rechnungen, Bankauszüge trotz Bankgeheimnis, Grundbuchauszug, Polizeikontrolle. Wenn ich aber dann so lange auf Bescheid vom FA warte, beziehe ich kein KBG und bin weder ich noch mein Kind versichert. Ich habe alle Ärzte in AT und absolviere auch Untersuchungen laut Mutterkindpass da. Mein Mann arbeitet in der SK, also mitversichern geht nicht. Wir mussten Hauptwohnsitz in der SK abmelden und ich habe daher kein Recht auf Leistungen dort und noch weil ich in AT Abgaben vor Karenzzeit gezahlt habe und nicht in der SK.
Die Mehrheit von Slowaken, die in AT wohnen, kriegen kein KBG, obwohl sie Recht darauf hätten. Eine Bekannte-alleinerziehende Mutter wartete fast 2,5Jahre und bis jetzt keine positive Rückmeldung (beide Länder haben abgesagt). Sie arbeitet wieder.
Ich weiß nicht mehr an welche Behörde man sich wenden könnte, weil das massenhaft mit uns gemacht wird und in den Medien erscheinen wiederholend Meldungen, dass Geld nach Ausland ausgezahlt wird, was natürlich nicht stimmt. Ich selbst erlebe, wie mühsam das zu beweisen ist. Habe vor 5 Jahren, als wir hierhergezogen sind gehofft, dass wenn ich hier arbeite, bekomme ich sicher keine Probleme, wenn ich ein Baby kriege. Bin jetzt aber ratlos.
Danke