Hallo!
Ich hab gerade einen Knoten im Hirn...
Ich habe vor meiner Schwangerschaft 20 Stunden gehabt. Im Oktober 2016 fang ich nun wieder an und ich habe vor, einen Antrag auf Änderung der Lage der Arbeitszeit zu stellen, an den 20 Stunden ändert sich dadurch nichts. Habe ich dennoch Kündigungsschutz wie bei einem "normalen" Antrag auf Elternteilzeit?
Danke!