Hallo,
wir haben uns für das Modell 20+4 entschieden. Meine Partnerin möchte jedoch nur 17 Monate Karenz, danach werde ich für die restlichen 7 Monate übernehmen. Lässt sich das Kindergeld auch entsprechend aufteilen, dass sie wirklich nur 17 Monate bezieht und danach ich? Ansonsten würde es ja Probleme mit dem Zuverdienst geben...
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Vater und Mutter können sich die Karenz teilen, wobei maximal zwei Mal zwischen Vater und Mutter gewechselt werden kann. Jeder Teil der Karenz muss für mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden.
Wird die Karenz zum ersten Mal gewechselt, so gibt es die Möglichkeit der gleichzeitigen Inanspruchnahme der Karenz, d.h. Mutter und Vater dürfen ein Monat gleichzeitig in Karenz gehen. Ist dies der Fall, so verkürzt sich die Gesamtdauer der Karenz um ein Monat.
Nimmt die Mutter die Karenz im Anschluss an den Vater in Anspruch, hat sie ihrem Dienstgeber Beginn und Dauer der Karenz bis spätestens drei Monate vor dem Karenzende des Vaters mitzuteilen. Dauert die Karenz des Vaters weniger als drei Monate und beginnt diese nach Ablauf der Schutzfrist, so muss die Karenz der Mutter dem Dienstgeber bis zum Ende der Schutzfrist bekannt gegeben werden. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt in diesem Fall mit Bekanntgabe der Karenz, frühestens jedoch vier Monate vor der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der Kündigungsschutz endet vier Wochen nach Ende des jeweiligen Karenzteiles.
Wie es jetzt wegen dem geld genau aussieht weis ich nicht aber vlt steht da noch was auf der seite ansonsten einfach mal bei der kassa nachfragen
quelle: karenz.at