Hallo! Kurze Frage vielleicht weiß wer Bescheid! Eine Freundin von mir ist jetzt im Mutterschutz! Durch Trennung usw ist Ihr Gehalt gepfändet worden!
Wie ist das jetzt im mutterSchutz bzw nach dem Mutterschutz??
Kennt sich da wer aus!
Danke
Lg
@sissy soweit ich es gelernt habe - Wochengeld ist wie das reguläre Einkommen beschränkt pfändbar (also bis zum Existenzminimum) jedoch das kinderbetreuungsgeld ist nicht pfändbar.
Genaueres kann aber sicher die ak Auskunft geben.
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Genaueres kann aber sicher die ak Auskunft geben.