Hallo,
ein Baby braucht ja so einiges an diversen Dingen, die auch Geld kosten. Nun ja, wenn ich aber dann nicht mehr arbeiten gehe, bekomme ich ja vor (2 monate oder) und nach der Geburt den Mutterschutz? Wenn dieser Zeitraum dann ausläuft, hab ich Anspruch auf Familienbeihile? Ist das richtig?
Welche Beihilfen gibt es sonst noch, wo man anfragen kann?
Gibt es jemanden, der während der Karenz auch für ein paar Stunden arbeiten ging? Weil das darf man doch oder? So zumindests machts eine Bekannte von mir. Die hat im April entbunden und möchte jetzt dann wieder für ein paar Stunden als Stylistin arbeiten.
Danke für eure Antworten.
lg, kathrin
Kommentare
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Wenn du Anspruch auf wochengeld hast, dann erhältst du das 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt - bei Kaiserschnitt 12 Wochen danach.
Wenn das wochengeld ausläuft und du Anspruch auf kinderbetreuungsgeld hast und du eine Variante an deine Krankenversicherung gemeldet hast, erhältst du Kinderbetreuungsgeld.
Familienbeihilfe ab dem Monat in dem dein Kind geboren wurde.
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was ist dann ein alleinverdiener? den hat zb mein papa bekommen, obwohl meine eltern verheiratet sind und gemeinsam wohnen.
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Grundsätzlich musst du soweit ich weiß gearbeitet haben damit du Wochengeld bekommst. Ist dies geringer wie das Karenzgeld oder hast du keinen Anspruch drauf, dann kannst du Kinderbetreuungsgeld ab Geburt beantragen.
Familienbeihilfe gibt es ab Geburt!
Außerdem kannst du wenn du alleinerziehend bist oder dein Partner nicht viel Verdient Beihilfe zum KBG beantragen. Aber Vorsicht - gilt nur ein Jahr und nur dann wenn du nicht zu viel zu verdienst!
Lg
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Alleinverdienerabsetztbetrag bekommt dein Partner wenn dein eigenes Einkommen inkl Wochengeld unter 6.000€ liegt und Du/ihr für mindestens 7Monate FBH bekommt.
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kompliziert kompliziert
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Dann kann dein Partner im ersten Jahr den Alleinverdienerabsetztbetrag beantragen.
Danach immer dann wenn dein Einkommen unter 6.000€ liegt und natürlich mindestens 7 Monate FBH zustehen.