Einkommensabhängiges Karenzmodell möglich?

Niki2014Niki2014

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bearbeitet 4. 01. 2017, 22:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo bitte helft mir kurz.

Ich bin im August 2014 Mama geworden und habe das einkommensabhängige KM gewählt.
Meine Karenz endet offiziell am 6.8.2016 und am 25.8.2016 beginnt mein neuer Mutterschutz.
Diese 3 Wochen wollte ich wieder arbeiten gehen damit ich wenigstens minimal ein #Wochengeld bekomme. Aber verwirke ich damit die

Möglichkeit auf das neuerliche einkommensabhängige? Mit wurde auf der AK NÖ damals gesagt ich kann es wieder wählen. Ich könnte schon seit einigen Wochen in frühzeitigen Mutterschutz nur hab ich mich nicht freistellen lassen da ich eben wenigsten die 3 Wochen Geld verdienen wollte.

Danke!
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Kommentare

  • @claudsch1980 kann dir da sicher weiterhelfen
    Ich hoffe ich darf dich verlinken ;)
  • @niki2014 Zeiten der gesetzlichen karenz (also bis zum Tag vorm 2. Geburtstag) sind einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Vorausgesetzt dein Dienstverhältnis ist aufrecht.
    Wenn du dann also bis zum neuerlichen Mutterschutz arbeitest hast du wieder Anspruch auf die einkommensabhängige Variante.
    Dürfte bei dir also kein Problem sein :-)
  • Ja. Ich bin auch das zweite unbezahlte Jahr über meinen Arbeitgeber versichert. Super da fällt mir ein Stein vom Herzen.
  • @Niki2014 wie hast du das geschafft, dass dein Arbeitgeber das zahlt im 2.jahr?
  • Ich bin beim Land Niederösterreich angestellt. Bva

    Zahl eh für jeden Schas einen selbstbehalt....
  • @claudsch1980
    Liebe Claudia! Auch ich habe eine dazu passende Frage, hoff du kannst mir helfen.
    1. Kind kam März 2015 zur Welt, habe eakbg gewählt. Wenn ich jetzt 1 Monat Vollzeit arbeite (also eigentlich nur offiziell, weil ich da einfach alte Urlaubstage konsumiere) und dann in elternteilzeit (20std) gehe und 2017 das 2. Kind kommen sollte, hätte ich dann Chance auf das eabkbg auf Vollzeitbasis? Oder sollte ich besser bis zum 2. Geburtstag in Karenz bleiben, dann Urlaub auf Vollzeit Basis aufbrauchen und dann? Mir geht es darum idealerweise wieder finanzielle unterstützung auf vollzeitbasis zu bekommen.... Danke dir!! Hoffe du kennst dich aus. Glg, Linea
  • @Linea80 um das einkommensabhängige Modell zu bekommen musst du 3 monate lang wieder gearbeitet haben, egal ob teilzeit oder vollzeit. Es wird ja immer auf Basis der letzten drei Monate gerechnet
  • Mir wurde von der AK die Auskunft gegeben, dass sich mit der Novelle zum KBG ab 1.3.17 auch einiges zum eaKBG ändert. Aber genaues konnte man mir nicht sagen, die entsprechenden Beratungen würden erst im Spätherbst starten.
  • @sushy das verwechselst jetzt grad mit dem wochengeld glaub ich ...

    @Linea80 also nach derzeitiger rechtslage hättest du mit der günstigkeitsrechnung gute Chancen wenn das Kind noch 2017 auf die Welt kommt ... Grundsätzlich gilt als Basis ja das Wochengeld. Aber mit der günstigkeitsrechnung werden maximal die letzten 3 Jahre angeschaut für ein Jahr ohne kbg ... Also fällt 2016 und 2015 nicht rein und Word 2014 genommen.
    Ich kann dir aber natürlich nicht sagen ob sich mit der Novelle jetzt Anfang 2017 doch was ändern wird.
    Da wäre ein Anruf bei der ak sicher das beste.
  • @claudsch1980 Mir wurde das so gesagt aber man bekommt ja oft falsche Infos bei solchen Sachen. Deswegen ist des ja alles so kompliziert :)
  • @sushy für das eakbg muss man mind.6 monate arbeiten um drauf Anspruch zu haben. Ausnahme ist zb die gesetzliche karenz. Die ist einer Arbeit gleichgestellt vorausgesetzt man hat davor gearbeitet und das ursprüngliche Dienstverhältnis ist noch aufrecht.
    Aber du hast recht. Es ist kompliziert .. Sie wollen es immer einfacher machen und stattdessen wirds immer komplizierter. Bin also gespannt wie das mit dem neuen kbg konto wird.
  • Aaahhhh ok ;)
  • @claudsch1980 danke. Noch eine Frage, also muss ich erneut 6 Monate (inkl. Karenz) gearbeitet haben. Und wenn dies Teilzeit ist, dann sieht man sich halt die letzten 3 Jahre an.. also wenn ich 2015 (jän.) noch Gehalt bezogen habe, dann Wochengeld, dann eabkbg. 2016 eabkbg, dann nix mehr, 2016 (dez) teilzeit arbeiten gehe, 2017 noch 2. Kind kommt... könnte es für die grundlage vollzeitgehalt noch gut aussehen, richtig? Danke für deine wertvolle Hilfe!!
  • @Linea80 sofern die gesetzliche Grundlage für das eakbg bleibt läuft das folgendermaßen ab:
    Wenn spätestens mit Dezember 2017 dein 2.Kind auf die Welt kommt und du spätestens am 2.geburtstag vom ersten Kind arbeiten gehst dann kannst du wieder das eakbg nehmen mit der basis des Gehalts von 2014.
    Dein wochengeld wird berechnet vom Einkommen in 2017. Davon 80% ist dein eigentliches eakbg. Die günstigkeitsrechnung sieht sich die letzten 3 vollen Jahre an ohne kbg Bezug. Das heißt 2016 und 2015 gehen nicht weil kbg Bezug und somit wird dein Gehalt von 2014 als Vergleich genommen. Je nachdem was nun mehr ausmacht - also die 80% vom Wochengeld 2017 oder die Berechnung von 2014 (durchschnitt) ist dein eakbg für die kommende karenz.

    Wie gesagt unter der Voraussetzung dass sich dieses schema mit der kbg Novelle 3/17 nicht ändert.
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