Hallo bitte helft mir kurz.
Ich bin im August 2014 Mama geworden und habe das einkommensabhängige KM gewählt.
Meine Karenz endet offiziell am 6.8.2016 und am 25.8.2016 beginnt mein neuer Mutterschutz.
Diese 3 Wochen wollte ich wieder arbeiten gehen damit ich wenigstens minimal ein
#Wochengeld bekomme. Aber verwirke ich damit die
Möglichkeit auf das neuerliche einkommensabhängige? Mit wurde auf der AK NÖ damals gesagt ich kann es wieder wählen. Ich könnte schon seit einigen Wochen in frühzeitigen Mutterschutz nur hab ich mich nicht freistellen lassen da ich eben wenigsten die 3 Wochen Geld verdienen wollte.
Danke!
Kommentare
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Ich hoffe ich darf dich verlinken
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Wenn du dann also bis zum neuerlichen Mutterschutz arbeitest hast du wieder Anspruch auf die einkommensabhängige Variante.
Dürfte bei dir also kein Problem sein :-)
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Zahl eh für jeden Schas einen selbstbehalt....
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Liebe Claudia! Auch ich habe eine dazu passende Frage, hoff du kannst mir helfen.
1. Kind kam März 2015 zur Welt, habe eakbg gewählt. Wenn ich jetzt 1 Monat Vollzeit arbeite (also eigentlich nur offiziell, weil ich da einfach alte Urlaubstage konsumiere) und dann in elternteilzeit (20std) gehe und 2017 das 2. Kind kommen sollte, hätte ich dann Chance auf das eabkbg auf Vollzeitbasis? Oder sollte ich besser bis zum 2. Geburtstag in Karenz bleiben, dann Urlaub auf Vollzeit Basis aufbrauchen und dann? Mir geht es darum idealerweise wieder finanzielle unterstützung auf vollzeitbasis zu bekommen.... Danke dir!! Hoffe du kennst dich aus. Glg, Linea
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@Linea80 also nach derzeitiger rechtslage hättest du mit der günstigkeitsrechnung gute Chancen wenn das Kind noch 2017 auf die Welt kommt ... Grundsätzlich gilt als Basis ja das Wochengeld. Aber mit der günstigkeitsrechnung werden maximal die letzten 3 Jahre angeschaut für ein Jahr ohne kbg ... Also fällt 2016 und 2015 nicht rein und Word 2014 genommen.
Ich kann dir aber natürlich nicht sagen ob sich mit der Novelle jetzt Anfang 2017 doch was ändern wird.
Da wäre ein Anruf bei der ak sicher das beste.
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Aber du hast recht. Es ist kompliziert .. Sie wollen es immer einfacher machen und stattdessen wirds immer komplizierter. Bin also gespannt wie das mit dem neuen kbg konto wird.
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Wenn spätestens mit Dezember 2017 dein 2.Kind auf die Welt kommt und du spätestens am 2.geburtstag vom ersten Kind arbeiten gehst dann kannst du wieder das eakbg nehmen mit der basis des Gehalts von 2014.
Dein wochengeld wird berechnet vom Einkommen in 2017. Davon 80% ist dein eigentliches eakbg. Die günstigkeitsrechnung sieht sich die letzten 3 vollen Jahre an ohne kbg Bezug. Das heißt 2016 und 2015 gehen nicht weil kbg Bezug und somit wird dein Gehalt von 2014 als Vergleich genommen. Je nachdem was nun mehr ausmacht - also die 80% vom Wochengeld 2017 oder die Berechnung von 2014 (durchschnitt) ist dein eakbg für die kommende karenz.
Wie gesagt unter der Voraussetzung dass sich dieses schema mit der kbg Novelle 3/17 nicht ändert.
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