Karenz - 2 Monate nach der Geburt bei einem anderen Arbeitgeber gerinfügig arbeiten

SansaSansa

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bearbeitet 20. 06. 2016, 18:20 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Kennt sich jemand von euch damit aus wie es aussieht wenn ich kurz nach der Geburt in einer anderen Firma geringfügig arbeiten möchte, also die ca. 400 Euro die man sich dazuverdienen kann zur Karenz.
Ich bin im Moment vollzeit angestellt also 40 Stunden pro Woche in einer Firma, in die ich dann aber voraussichtlich auch nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr unbedingt zurückwill, da es eine sehr kleine Firma ist und die sowieso jemanden benötigen der 40 Stunden da ist und nicht weniger, von daher glaube ich das ich nach der Karenz sowieso gekündigt werden würde, weil ich nicht mit meinen 40 Stunden zurückkommen kann. Außerdem ist der Arbeitsweg viel zu lange und mit einem Kind dann sowieso schwer machbar.

Ich würde gerne geringfügig dann in der Firma von meinem Freund arbeiten von zuhause aus, also Buchhaltung etc.
Nur darf ich das einfach oder muss ich dem jetzigen Arbeitgeber dann sofort Bescheid geben, darf er mich dann gleich kündigen sobald er davon erfährt das ich woanders gerinfügig arbeite aber noch bei ihm gemeldet bin.

Wie soll ich das am besten machen, einfach mal ganz normal in Karenz gehen und erst später was sagen, wie sieht es mit der Abfertitung dann aus- ich bin immerhin nun 10 Jahre dabei und das ist dann gar nicht wenig....

Danke für eine Antwort.
Sternchen04

Kommentare

  • @sansa 10 Jahre dabei heißt also sowieso Abfertigung neu. Das geld ist nie weg im neuen System ...
    Schau mal was in deinem Dienstvertrag bezüglich Nebenbeschäftigung steht. Dort ist es geregelt!
    Und wenn du sowieso nicht zurück willst kannst du bestimmt während der karenz einvernehmlich lösen. Dann erübrigt sich die Frage sowieso :-)
  • Ich glaube auch wenn du geringfügig arbeiten gehen möchtest musst du es dem Arbeitgeber melden.
    Am Besten bei der AK erkundigen :)
  • bearbeitet 16. 06. 2016, 20:44
    Ja, du musst deinem jetzigen Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung Bescheid geben!
    Ist ganz, ganz wichtig :)

    War bei mir der Fall & unbedingt darauf aufpassen, dass du die round-about 415€ im Monat nicht übersteigst, ansonsten kann es sein, dass die KK den KBG-Betrag kürzt.

    & Du wirst nicht gekündigt bei der alten Firma. Läuft alles nur unter Nebentätigkeit.
  • Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen.

    Eine Frage habe ich noch wegen der Abfertigung, mein Dienstverhältnis begann am 11. Oktober 2006- das heißt dieses Jahr am 11. Oktober 2016 habe ich die 10 Jahre voll.
    Ich müsste auch bis ca. Mitte Oktober arbeiten, (das geht sich mit meinem vorhandenen Urlaub und 8 Wochen Mutterschutz so aus), möchte aber gerne nur noch bis genau Ende September arbeiten. Wird mir die Karenz dann weiter angerechnet so das ich die 10 Jahre schön voll machen kann oder muss ich noch bis 11. Oktober arbeiten das ich die 10 Jahre voll habe?

    Weiters bis Ende des Jahres habe ich noch 4 Wochen Urlaub übrig-zählen die 8 Wochen also November und Dezember wo ich dann ja schon in Mutterschutz sein werde auch noch dazu oder muss ich von den 4 Wochen das aliquot berechnen lassen?
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 20. 06. 2016, 18:21
    @Sansa
    was genau meinst du mit der Abfertigung und dass du die 10 Jahre vollmachen willst? Alle Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2003 fallen sowieso in die Abfertigung neu.

    Urlaubsanspruch erwirbst du auch im Mutterschutz.
    Wann genau beginnt dein Mutterschutz? Bis zu diesem Tag musst du auch arbeiten gehen, oder in Urlaub gehen.
  • @maxi Danke für deine rasche Antwort. Ok - super, dann habe ich noch den gesamten Urlaub zur Verfügung.

    Also bei mir ist es so das ich erst seit 11. Oktober 2006 arbeite- das heißt ich bin im Abfertigungssytem neu- am 11. Oktober 2016 hätte ich ja dann die ersten 10 Jahre komplett voll, mir ist klar das ich die Jahre dann auch immer zu weiteren Dienstgebern "mitnehmen" kann, aber nach 10 Jahren habe ich mir gedacht ist der Sprung doch recht groß was man dann ausgezahlt bekommt, so dass ich mir das vielleicht bald mal auszahlen möchte, nach der Karenz wenn das Dienstverhältnis beim jetzigen Arbeitgeber aufgelöst wird.

    Mein Mutterschutz beginnt am 14. November, aber ich habe ja noch 20 Tage Urlaub.Das heißt ich müsste noch eine Woche arbeiten im Oktober, würde ich aber einfach wenn es vom Arbeitgeber geht dann in unbezahlten Urlaub gehen, so dass ich mit Ende September abschließen kann und mein "Ersatz" dann ab Oktober anfangen kann.

  • wenn du Abfertigung NEU bist, dann bekommst du ohnehin regelmäßig eine Benachrichtigung über die Höhe deiner bisherigen einbezahlten Beträge,
    einfach so auszahlen lassen geht nicht, dazu muss das DV beendet werden.
    das solltest du aber mit der für dich zuständigen Mitarbeitervorsorgekassen klären.


    wenn ich das richtig rechne, bei einer 5Tage Woche, wirst du da aber mit 20Tagen und 1Woche unbezahlt nicht auskommen.
  • Ok- danke für die Info.
    Aber die Abfertigung NEU läuft auch in einer Karenz weiter oder? Das heißt in den 2 Jahren Karenz wird weiterhin in die Abfertiungskasse eingezahlt.

    Naja- mit den Feiertagen zwischendurch im Oktober und November sind es dann nur 8 Tage die ich nicht mehr bezahlt bekommen würde und das wäre mir eigentlich egal.
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