Zuverdientsgrenze 30 +6

Hallo!

Vielleicht kann mir von euch wer weiterhelfen?

Wenn ich dieses Modell wähle erhalte ich 30 Monate das Kinderbetreuungsgeld von ca. 436 € im Monat.

Zustätzlich erhält man noch Kinderabsetzbetrag von € 58,40 und Kindergeld € 111,80 also insgesamt ca. € 606,10 - ist das so richtig?

Die 6 Monate für den Partner können und wollen wir nicht in Anspruch nehmen.

Wieviel im Monat darf ich dazuverdienen zb beim selben Dienstnehmer bei dem ich aktuell angestellt bin und in Karenz gehe oder bei einem anderen Dienstnehmer? Im Internet hat ich von ca. 400 Euro gelesen aber auch von 60 % vom derzeitigen Gehalt? Jetzt bin ich mir da unsicher.

Ab wann darf ich das Geld dazuverdienen? Nach einer "normalen Geburt" 8 Wochen nach der Geburt und bei zB Kaiserschnitt 12 Wochen nach der Geburt?

Die arbeitsrechtliche Karenz dauert ja nur 2 Jahre, das heißt ich muss ja nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen- kann ich nach diesen 2 Jahren wieder voll dazuverdienen oder beim Model 30 + 6 erst nach den 2,5 Jahren?

Anscheinend gibt es ab März 2017 wieder neue Karenzmodelle zur Auswahl sind diese schon wo ersichtlich?

Danke für eure Hilfe

Kommentare

  • Wenn du 30 Monate kbg kriegst darfst du nicht nach 2 Jahren wieder voll dazuverdienen. Du kriegst das kbg bis zum 30. Lebensmonat. Wenn du vorher gearbeitet hast bekommst du die ersten 8. Wochen nach Geburt (12 Wochen bei KS) und danach dann das kbg
    Deine zuverdienatgrenze wird dir ausgerechnet, da bekommst du dann einen Brief wo drinsteht wievielte verdienen darfst.
    Familienbeihilfe und kinderabsetbetrag bekommst auch ja.
  • @Bika Ok- danke für die Erklärung, ich bin gerade dabei alles durchzulesen und zu durchforsten und mir raucht schon der Kopf ;)

    Ich möchte auf jeden Fall die 2 Jahre Karenz- aber das hängt ja nicht mit dem Kbg. zusammen. Die 2 Jahre Karenz gehen für meinen Arbeitgeber in Ordnung und habe ich auch schon so vereinbart.

    Das mit der Zuverdienstgrenze ist mir noch nicht ganz klar. Angenommen ich möchte nach dem Ende Mutterschutz also 8 ode 12 Wochen wieder nach der Geburt wieder arbeiten sind das dann die 60 % vom aktuellen Lohn die ich in etwa dazuverdienen darf oder nur die ca. 400 Euro die man auch oft liest.

    Meine aktueller Arbeitgeber könnte sich nämlich vorstellen das ich nach dem Mutterschutz von zuhause auch einige Arbeiten erledige und geringfügig angestellt bin und auch in der Firma von meinem Freund könnte ich geringfügig gleich wieder angestellt werden - auch von zuhause aus die Buchhaltung.
    2 geringfügige Arbeitsstellen darf man nicht haben oder?

    Es fällt mir echt schwer das passende Modell zu finden.
  • @sansa ich hoffe ich darf deinen Thread missbrauchen. :smile:

    Ich habe das modell 30 (+6) Monate ausgewählt und das läuft bis März 2017. Die arbeitsrechtliche Karenz endet aber Ende Oktober 2016.
    Darf ich in dem Halben Jahr nur geringfügig dazuverdienen oder geht sich Teilzeit aus wenn ich unter den 16200 € bleibe? (Mein letzter Verdienst war mit 36 Wochenstunden knapp 14000€ im Jahr.) Und muss ich die Familienbeihilfe berücksichtigen?
  • Sabsn95Sabsn95

    2,169

    bearbeitet 1. 08. 2016, 06:45
    Es dürfen in einem Jahr nicht mehr als 16200€ sein die du verdienst, also müsstest du von 2016 alles zusammenrechnen was du bisher an Geld bekommen hast, und die Differenz zu den 16200€ darfst dann dieses Jahr noch dazu verdienen. So hat mir das die Dame vom AK gesagt, da ich nächstes Jahr wieder 15h arbeiten gehe mit dem 30+6 Modell.
    Die Karenz muss aber definitv beendet sein, sonst darfst nur die glaub ~400€ dazu verdienen.

    (Und bzgl FBH glaube ich, dass du die nicht berücksichtigen musst, da bin ich mir aber nicht sicher)

    Ich hoffe ich hab keinen Blödsinn verzapft, jedenfalls hab ich es so aufgefasst. :3
    Ansonsten am besten bei der AK anrufen, die können dir am besten helfen :3
  • Hallo!

    Da es mich gerade auch betrifft und ich aktuell Infos der WGKK eingeholt habe, folgendes:

    Zuverdienstgrenze eh klar irgendwas um die 16.000, aber es gibt auch eine monatliche Grenze, dh du musst nachfragen in deiner Arbeit / Gehaltsstelle und dir dass ausrechnen lassen. Da bist du auf der sicheren Seite.

    Du darfst 1.049 EURO Lohnsteuerbemessungsgrundlage im Monat nicht überschreiten!

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