Hallo! Ich bin verzweifelt, die Leite beim FA sind unfähig, mir etwas zu erklären, geben mir ständig die gleichen Antworten! Mir ist bewusst das mir niemand vor Einreichen des Antrags auf KBG eine Deckungszusage geben kann, jedoch muss ich wissen, ob mir das Einkommensabhängige KBG zusteht. Denn man muss ein halbes Jahr, sprich 6 Monate, vor dem Mutterschutz erwerbstätig gewesen sein, dh SV Beiträge bezahlt haben. Nun ist bei mir so, dass ich aufgrund der SSW viel im Krankenstand war, jedoch nicht durchgehend, sondern immer mit Unterbrechungen. Ich jedoch zuerst von meiner Firma und dann zur Hälfte von der KK bezahlt wurde. Dh ich habe SV Beiträge geleistet. Gilst dies nun als erwerbstätig oder nicht??
Kommentare
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Solange du bei deinem Arbeitgeber gemeldet warst, warst du erwerbstätig. Egal ob im KS oder nicht. Ich bin selbst Arbeitgeberin. Nur weil einer meiner Mitarbeiter länger oder öfter krank ist, ist er trotzdem bei mir gemeldet. Was anderes wäre es nur, wenn du beim AMS oder gar nicht gemeldet gewesen wärst.
Lg
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Ich war 3wo krankenstand - 3 tage arbeiten - 2 wo krankenstand und dann 2wo urlaub und dann im fruehzeitige mutterschutz (ekbg)
Aber wie gesagt besser da exakt informieren - denke bei mir wars dann schon grenzwertig zu lanhe darf man wirklich net im krankenstand sein
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Und bei mir wwarens ja fast 6 wochen (hab dann aber urlaub genommen)
War ab der 6ssw daheim und ab der 14 ssw im mutterschutz
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