Teilung Karenz mit Vater - Versicherung?

Hallo zusammen,

vielleicht war schon mal jemand in einer ähnlichen Situation und möchte mir sagen, wie ihr das geregelt habt:

Ich habe vor vier Wochen meinen Sohn bekommen und werde einkommensabhängiges KBG beziehen. Karenz habe ich jedoch mit meinem AG für zwei Jahre vereinbart. Soweit ist es ja noch relativ einfach ;-)

Mein Partner möchte auch in Karenz gehen - voraussichtlich das 11. und 12. Lebensmonat des Kindes. Ich möchte aber in dieser Zeit nicht arbeiten gehen (es geht sich finanziell gut aus und wir möchten die Zeit einfach als Familie genießen). Für das 13. und 14. Lebensmonat müsste ich ja dann eigentlich wieder KBG bekommen, da es ja 12+2 heißt.

Wie regelt man nun diese zwei Monate in denen wir beide zu Hause sind? Unbezahlter Urlaub? Hab gelesen, dass man 1 Monat ohnehin gemeinsam in Karenz sein kann. Sind da beide versichert? Die Infos, die man dazu findet sind leider spärlich :-(

Mir geht es vor allem um meinen Versicherungsschutz in den zwei Monaten. Mein Partner bezieht ja ohnehin in dieser Zeit KBG und ist ja somit automatisch versichert.

Vielleicht möchte ja jemand seine Erfahrungen oder sein Wissen mit mir teilen - wäre sehr dankbar!

LG

Kommentare

  • @Mandarine ich lese mal mit ;)
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 22. 09. 2016, 20:31
    Etwas Grundlegendes - auch wenn es 12+2 heißt, bekommst du das eaKBG maximal bis zum 12. LM des Kindes, also einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Die +2 beziehen sich auf den Partner.

    Zu den anderen Fragen würd ich mich an die AK und GKK wenden.
  • @ifmamkl89 Nein da hat Mandarine schon recht. Der Vater kann die 2 Monate auch davor nehmen, müssen nicht das 13. und 14. sein!

    @Mandarine und wenn du in den 2 Monaten geringfügig arbeiten gehst? Sonst weiß ich leider auch nicht wie man das löst. Rechtlich hast du auch keinen Anspruch dass dich deine Firma karenziert während dein mann in Karenz ist (außer eben dieses 1 Monat Überschneidung)
  • Ok dann entschuldige bitte für die falsche Auskunft @Mandarine
  • @Mandarine ich habe die Pauschalvariante 20+4 gewählt und werde von Jänner - April 2017 meine Karenz unterbrechen. Mit meinem Arbeitgeber wurde unbezahlter Urlaub vereinbart und laut OÖGKK kann ich mich mit meinen Partner mitversichern (zumindest Krankenversicherung) wenn wir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Für die Pensionsversicherung muss man selbst einzahlen. Da muss ich mich allerdings erst noch erkundigen, ob sich das rentiert.
    Laut GKK müssen wir ca Mitte Dezember zu ihnen kommen und das KGB für meinen Partner beantragen und dann kann man das mit der Mitversicherung gleich mitmachen.

    Wenn man 1 Monat gemeinsam in Karenz bleibt, dann bekommt man 1 Monat kürzer KBG, weil man 1 Monat 2x bezieht (hoffentlich verständlich :D ) Also bei 12+2 quasi bis zum 13. Lebensmonat.

    Ich hoffe, ich erzähle hier keinen Quatsch, aber so ist mein derzeitiger Wissenstand. Genaueres dann im Dezember, ob das wirklich so mit der GKK funktioniert :D
  • @Lola1989 meines Wissens wird KBG nicht an beide ausbezahlt. Es kann nur einer KBG beziehen, der 2. Elternteil ist dann zwar das eine Monat auch in Karenz aber ohne Bezahlung.
    Es verkürzt sich dann die Dauer der Karenz, also du kannst dann nicht 24 Monate (also bis zum 2. Geburtstag) in Karenz sein sondern dürfest nur 23 Monate in Karenz gehen.
    Antontschki
  • Das funktioniert, wir haben das so gemacht.
    Einfach den Antrag auf mitversicherung ausfüllen. Der Partner muss nicht arbeiten, es reicht dass er selbst versichert ist.
    Und der Rest ist unbezahlter Urlaub, muss man mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Aber Achtung - eventuell aufpassen wg Kündigungsschutz. Nach dem Ende der Karenz hat man zwar noch etwas Kündigungsschutz aber je nachdem wie lange man unbezahlten Urlaub nimmt halt nicht ewig.
  • Genau das gleiche Problem bei uns auch! Haben die Variante 20+4 gewählt und mein Verlobter möchte auch gerne zwischendurch in Karenz gehen und das Kinderbetreuungsgeld beziehen! Werde auch nicht schlauer, Internet ist nicht sehr hilfreich und Auskunft bei der Arbeiterkammer endet immer mit Elternteilzeit!
    Wir möchten auch die Zeit als Familie genießen und beide bei unserem Sonnenschein zu Hause sein, da es sich finanziell ausgeht, und wir die Chance nutzen möchten!
    Bin schon sehr gespannt auf deine nächsten Infos!
    Liebe Grüße Daniela
  • Sunshine2013 hat Recht....es verkürzt sich dir Karenz, wenn beide gemeinsam 1 Monat Karenz nutzen.
    KBG wird immer nur an einen bezahlt...KBG und Karenz sind 2 Paar Schuhe die gerne vertauscht werden.
    KBG macht man mit der GKK aus, Karenz mit dem Arbeitgeber
  • Wir haben auch vor, dass der Vater zwischendurch 2 Monate in Karenz geht. Werden es so lösen, dass wir uns das 1. Monat überschneiden (also beide daheim, einer kriegt KBG), das 2. Monat ich dann zwar "arbeiten" gehe, aber in der Zeit meinen Urlaub konsumiere, der noch übrig ist. Damit müsste es klappen. Soweit ich weiß, ist es aber vom Arbeitgeber abhängig, ob du in der Zeit wo der Vater KBG bekommt, weniger Stunden machen kannst oder unbezahlten/bezahlten Urlaub nehmen kannst. Denn eigentlich muss in der Zeit die Mutter arbeiten gehen. So will es zumindest das Gesetz.
  • Entstehen für die Firma Kosten, wenn man in unbezahlten Urlaub geht??
  • @kea
    Seit ihr verheiratet? Habe gehört mitversichern geht nur wenn man verheiratet ist, oder 2 jahre im gemeinsamen haushalt lebt!? Kannst du mir da weiterhelfen??
    Und, zwecks unbezahlten urlaub, entstehen für die firma kosten??? Weiß nicht ob mein chef da mitspielt!
    Danke, glg
  • @Mandarine seid ihr verheiratet?
  • @MagicMoment nein, wir sind nicht verheiratet, leben aber seit acht Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Somit dürfte das mit dem Mitversichern kein Problem sein. Werde nächste Woche meinen Chef anrufen und ihn um unbezahlten Urlaub bitten. Ich schieb das jetzt schon so lange vor mir her, weil wir nicht unbedingt das beste Verhältnis zueinander haben und vor allem bezüglich meiner Schwangerschaft(en) schon viel Streit und Diskussionen waren...
  • @Lola1989 wir möchten das Ganze auch so lösen wie ihr. Resturlaub hab ich nicht, da ich alles vor dem Mutterschutz konsumiert habe. Ward ihr jetzt schon bei der GKK? Mein Lebensgefährte und ich sind auch beide bei der OÖGKK versichert
  • @dani1990 nein wir sind nicht verheiratet. Such mal den mitversicherungsantrag auf der Homepage der GKK, da steht genau drin unter welchen Bedingungen man sich mitversichern kann. Ich glaub aber Kind betreuen reicht.
  • @Mandarine war moch nicht bei der gkk (kind krank). montag oder dienstag werde ich es erledigen, dann kann ich berichten.
  • Kann mich jemand noch mal bitte aufklären? Ich check das nicht :see_no_evil:
    Also.. Emelie geb. 28.10.2016, Karenz vereinbart bis 28.10.2018, KBg Variante 30+6.

    Der Papa möchte gerne in Karenz gehen. Muss er 6 Monate gehen? Nicht oder? Nur mind. 2 Monate..
    Darf sein Chef ihm das verweigern? (Mit dem kann man eigentlich gut reden, aber man weis ja nicht..)
    1 Monat könnten wir gemeinsam gehen und ich mit mitversichern oder?
    Kann meine Firma da etwas dagegen haben? (Die sind sehr kompliziert :rolling_eyes: )
    Wenns möglich ist, wären wir gerne länger zusammen daheim, also dass ich in dieser Zeit nicht arbeiten gehe.
    Was muss ich da mit meiner Firma vereinbaren? Resturlaub hab ich keinen. Also ich muss dann mit der Firma unbezahlten Urlaub vereinbaren? Muss ich die Firma überhaupt informieren, dass in dem Zeitraum der Papa KBg bezieht? :hear_no_evil:
    Mitversichern ist kein Problem, das weiß ich.

    Danke schon mal für eure Antworten. Ich hoffe, ich blick da irgendwann mal durch! ;)
  • bearbeitet 18. 12. 2016, 22:22
    @mandarin hm das wird bei uns auch spannend
  • Gibt es jemanden, der bitte meine Fragen von gestern beantworten kann? Würd mich freuen! Danke! :)
  • @KarinW dein mann hat einen Rechtsanspruch auf elternkarenz. Diese muss mindestens 2 Monate lang sein. Der Chef kann also nix dagegen haben sofern es rechtzeitig gemeldet wird.
    Du musst für diese Zeit dann entweder arbeiten gehen (es darf abgesehen von dem einen Monat nicht sein dass beide Eltern in elternkarnez daheim sind) oder mit deiner Firma unbezahlten Urlaub vereinbaren. Also ja - du musst es unbedingt melden. Am besten gleich in die Regelung so reinschreiben. Es kostet der Firma nichts aber du musst trotzdem vereinbaren und hast kein Anrecht darauf.
  • Danke @claudsch1980! Du weist ja echt alles :3
    Und wie schreib ich das am Besten? Wir wissen jetzt noch nicht wie uns wann..
    Das melden der Karenz muss ich aber diese Woche noch machen! :(
  • Uj das ist natürlich schlecht ..
    Denn wenn du jetzt einfach karenz für 2 Jahre meldest muss dir keiner nachträglich was umändern.
    Ich würde also (zusätzlich zu einem mündlichen Gespräch wo du das genauer erklären kannst) unbedingt reinschreiben. Wie genau ist jetzt eine gute frage. Vielleicht kannst du da bei der ak kurz anrufen dass sie dir bei der Formulierung helfen.
  • @claudsch1980 Danke, ich werd nachfragen! Muss den Brief auf jeden Fall heute noch abschicken.. (oder geht E-Mail auch?)
    Immer so wichtiges am letzten Drücker machen :see_no_evil:
    Und danke, dass man immer auf deine Hilfe zählen kann! :)
  • Hab bei der AK auch super Auskunft bekommen und jetzt ist schon alles erledigt! :)
  • @KarinW wäre schlimm wenn nicht - die ak kriegt dafür bezahlt =))
    Sofern ich kann helf ich gern ...
    Brauch dafür Hilfe bei anderen Themen (Schuhe zb :3 )
    Ka_rin
  • @Mandarine ich war gestern bei der gkk. die dame hat mit uns einen neuen kbg-antrag ausgefüllt und gleich noch einen antrag für mitversicherung. dazu muss man 10 monate im gemeinsamen haushalt leben. ich habe noch ein formular unterschreiben müssen, dass mein kbg-bezug mit 31.12.2016 endet. mein freund ist jetzt bis 30.4. in karenz. mitte april muss ich dann erneut zur gkk und kbg beantragen (zettelwirtschaft!!!)

    alles in allem ganz unkompliziert. gkk wollte nicht mal die vereinbarung von der firma.
    Mandarine
  • Ich hätte auch eine Frage zum Thema:
    Wir haben die Variante 12+2 gewählt. Karenz habe ich bis zum 2. Geb. angegeben. Bin ich richtig in der Annahme das ich in den 2 monaten in denen ich arbeite kündigungschutz geniesse? Und wie ist das eigentlich mit dem gehalt? Muss mich mein Arbeitgeber zum gleichen Gehalt für die zwei Monate anstellen (wäre es gesetzlich erlaubt nach einem monat etwas an meinem gehalt oder an meiner lohnstufe zu ändern?)? Ich frage deshalb, weil bei der elternteilzeit ist das ja genau geregelt (aliqoutes gehalt, ...), aber wie ist das in den 2 monaten??

    Danke
  • Hallo!
    Hätte da mal eine Frage: Da mein Mann jetzt in Karenz ist, ist er mit mir mitversichert.
    Er hatte letzte Woche einen Arzttermin bei einem Wahlarzt. Reicht er die Rechnung nun bei seiner "alten" Versicherung ein oder bei meiner, wo er gerade mitversichert ist?? (mein Mann war NÖGKK und ich bin BVA)

    Sorry für die blöde Frage, aber ich bin jetzt wirklich schwer am überlegen, was jetzt "Richtig" ist! Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!! @claudsch1980 vielleicht??
  • Falls es jemanden interessiert, bzw vielleicht zukünftig weiterhilft: mein Lebensgefährte geht nun wie gewünscht ab dem ersten Geburtstag unseres Sohnes für zwei Monate in Karenz :3 Ich werde ebenfalls zu Hause sein. Meine Firma kommt mir dankenswerterweise mit unbezahltem Urlaub entgegen. Ich muss mich nur noch mit meinem Partner mitversichern. Bis zum zweiten Geburtstag bin dann wieder ich in Karenz. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit o:)
    Birne
  • Mein Mann geht demnächst für 2 Monate in Karenz. Bei der GKK haben wir alles eingereicht. Jetzt verlangt sein Dienstgeber, dass er eine Bestätigung der GKK vorlegt, dass das mit der Karenz passt. Wir haben o eine Bestätigung aber (noch) nicht bekommen. Wie war das bei euch?
  • @IreneG wir haben ein paar Tage nach dem wir den Antrag bei der GKK abgegeben haben, ein Schreiben bekommen, mit den ganzen Fristen, also von wann bis wann er das KBG kassiert und wie viel.
    Reyhania
  • @Cookie1985 war heute bei der GKK und erhielt die Auskunft, dass es noch dauert und sicher nicht bis Montag erledigt ist. Die sind witzig, mehr als 1 Monat vorher darf ichs nicht abgeben aber länger als 1 Monat brauchen sie für die Bearbeitung, weil das in St. Pölten berechnet wird das eaKBG ... Naja, sie haben mir jetzt bestätigt, dass es bearbeitet wird =))
  • BirneBirne

    39

    bearbeitet 18. 07. 2021, 09:17
    Ich grabe mal den alten Thread wieder aus weil ich eine Frage dazu habe. In den Antworten zuvor wurde immer erwähnt, dass man sich während dem unbezahlten Urlaub beim Partner mitversichern muss. Ist das wirklich so? Denn während dem unbezahlten Urlaub muss man ja selbst die SV Beiträge übernehmen. Dann sollte man ja auch selbst versichert sein.

    Zumindest hat mir das mein Arbeitgeber so erklärt und auf der ÖGK Seite steht das auch:
    Der Dienstnehmer hat die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) und den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW) zur Gänze selbst zu tragen (vgl. § 53 Abs. 3 lit. c ASVG).
    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819741

    edit: Ich glaube ich kann meine Frage selbst beantworten. Was ich zitiert habe gilt nur bei unbezahlten Urlaub < 1 Monat. Bei mehr als 1 Monat zahlt man die SV Beiträge scheinbar nicht mehr weiter und muss sich deshalb mitversichern.
  • Ja genau, deshalb ist es ratsam, 1 Monat und 1 Tag in unbezahlten Urlaub zu gehen, wenn man vorhat, währenddessen kbg zu beziehen. Weil man durch den kbg Bezug ohnehin soz vers ist.
    Und wenn man nicht bezieht, dann lässt man sich mitversichern 👍
  • Hier noch ein kleiner, zusätzlicher Einwurf von unserer Erfahrung.

    Wir haben auch die Karenz geteilt.
    GEburt bis 1 Jahr -> ich (inkl. Bezug ea KBG Geld)
    ab 1 Jahr 2 Monate -> Mann (inkl. Bezug ea KBG Geld)
    danach bis 2. Geburtsjahr -> wieder ich (ohne Bezüge)
    seit 2. Geburtstag sind wir beide arbeiten

    Als mein Mann um die Karenz angesucht hat, musste er zwingend eine Arbeitsbestätigung von mir vorlegen für den beantragten Karenzzeitraum.

    War bei uns kein Problem, da ich ja eh arbeiten gegangen bin. Aber kann mir vorstellen, dass das eventuell ein Stolperstein sein kann, wenn beide gleichzeitig zu Hause sein wollen (und der AG da nicht so mitspielen will). weiß aber nicht, wie das Ganze arbeitsrechtlich ausschaut.


    und noch ein, wenn auch sehr privater, Gedanke meinerseits. Uns hats in der Paarbeziehung sehr gut getan, dass Papa und Junior mal wirklich eine Zeit lang auf sich alleine gestellt waren und Mama nicht immer da war. Mein Mann hat dann viel besser verstanden wie es wirklich ist mit Kind den ganzen Tag daheim zu sein...dass es eben mehr ist als nur Kaffee trinken mit Freundinnen und ein bisserl Kind bespaßen. ;-)

    Auch wenn viele die Karenz herzunehmen um Zeit als Familie zu verbringen oder zu Reisen, hat es auch große Vorteile, wenn die Papas mal zu Hause das komplette Kommando übernehmen müssen.
    itchify
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