Zum AMS nach Karenz?

SDL611SDL611

2,246

bearbeitet 23. 09. 2016, 11:53 in Karenz & Rechtliches
Vielleicht kann mir hier jmd weiterhelfen und weiß Bescheid.
Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Mutterschaftsaustritt nach der Karenz geeinigt, da mein Arbeitgeber mich aus finanziellen Gründen nicht mehr einstellen kann/will. Die Firma kämpft schon seit ca 1 Jahr, dass sie nicht insolvent wird.
Meine Fragen lauten nun, ob ich mich beim AMS melden kann. Wenn ja, wann frühestens? Und kann ich mich auch schwanger beim AMS melden? Bekomm ich dann auch ALG? Wie wird das dann berechnet? Vom letzten Gehalt oder vom KBG?
Sry für die vielen Fragen, aber ich war noch nie arbeitslos oder beim AMS. :#

Kommentare

  • @SDL611 Damit du überhaupt Geld bekommst, musst du vermittelbar sein, d.h. Kinderbetreuung nachweisen können ( kann auch die Oma sein ;) ) Wovon das ALG nach der Karenz berechnet wird, weiß ich leider nicht. Am Besten du rufst direkt beim AMS an und schilderst deine Situation. Lg
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 23. 09. 2016, 12:17
    @eisbärchen ja das mit der Kinderbetreuung ist mir bekannt. Laut AMS Homepage muss ich 16 Std zur Verfügung stehen.
    Hab eben heute schon 3 mal angerufen, aber irgendwie fühlt sich niemand zuständig. Deshalb dachte ich, ich frag mal hier. Eventuell war schon mal jmd in der Situation.
  • @SDL611 Oje, ja es kommt immer darauf an, wen man beim AMS gerade erwischt. :'( Wünsche dir alles Gute!
    SDL611
  • Soviel ich weiß kannst du dich beim AMS melden wenn du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst. Das AMS Geld wird vom letzten Gehalt vor der Karenz berechnet und nicht(!) vom Kinderbetreuungsgeld.
    EisbärchenSDL611
  • Danke @honeymaus Das hilft mir schon weiter =)
  • AsunaAsuna

    3,872

    bearbeitet 28. 03. 2018, 18:58
    Ich möchte den Beitrag mal wieder vorkramen und hoffe auf Hilfe :)

    Nach meiner Lehrabschlussprüfung im März 2019 muss ich mich arbeitslos melden.

    2018 hatte ich dann 4 Monate Lohn und 8 Monate KBG.
    2017 3 Monate Lohn plus 12 Monate KBG.
    2016 9 Monate Lohn, 2 Monate Wochengeld und der Rest AMS.

    Im ersten Halbjahr 2019 würden sie das Geld aus 2017 nehmen. Im 2.Halbjahr aus 2018.

    Wird denn nun das KBG auch irgendwie mit reingerechnet? Welches Jahr wäre denn da besser für die Berechnung? Die Tendenz läge bei 2017, da dieses finanziell durch Lohn+Wochengeld+KBG das bessere war. Somit müsste ich noch VOR Juli 2019 die einvernehmliche unterschreiben.
    Also ich kann mir aussuchen ob ich die Behaltefrist von 4 Monaten wahrnehme oder nicht.

    Ich trau mich beim AMS direkt irgendwie nicht fragen... keine Ahnung ob die Verständnis haben.
  • izimeizime

    1,526

    bearbeitet 29. 03. 2018, 20:07
    @Asuna ich Bild mir ein ich hab genau das selbe gestern auf fb gelesen 🤔 😊

    Ich hab jetzt selbst gegoogelt aber leider nichts passendes gefunden ob das Kbg mit gerechnet wird am besten einfach formlos beim ams anrufen durchs Telefon beißens nicht 😂

    Da ich annehme das dein Lohn höher ist/war als Kbg würde ich zu 2016/2017 tendieren sprich arbeitslos melden bis spätestens 30.6 ...

    Wärs keine Option für dich das du dir jetzt schon was neues suchst und die 4 Monate behaltefrist quasi ausnutzt und dann quasi nahtlos in den nächsten Job über gehst?
  • @izime ja ich hab auf vielen Plattformen versucht Infos zu bekommen :) aber irgendwie nie was konkretes gefunden :/

    Option wäre es schon, aber ich muss gestehen, dass ich mit der Höhe vom Arbeitslosengeld noch eine Umschulung machen möchte. Ansonsten sinken meine Chancen gegen Null, jemals bei einer neuen Ausbildung finanziell so gut dazustehen.
  • @Asuna Naja ich glaub du wirst um einen Anruf nicht herum kommen 🙃... auf fb hat auch jemand geschrieben das du bei der ak anrufen kannst ..

    Viell hast du Glück und das ams zahlt dir die Umschulung? Ein Versuch wäre es wert..

  • AMS zahlt Umschulungen wenn du keine abgeschlossere Berufsausbildung hast und nicht vermittelbar bist, sonst nicht weil du ja vermittelbar bist im gelernten Beruf.
  • @Julie79 Mhhh. Mir wurde damals schon ein Kurs zur Personalverrechnerin gezahlt obwohl ich absolut vermittelbar gewesen wäre. Hatte nur keine Lust mehr in dieser Branche zu arbeiten und wollte was neues.
    Was ich damals dafür machen musste war den Kostenvoranschlag gemeinsam mit einem von mir verfassten Brief (schön geschrieben und gut begründet) bei meinem AMS Berater abgeben. Hab den Kurs anstandslos bezahlt bekommen. Hängt aber vermutlich auch von den Kosten ab. Der Kurs hat ein paar Monate gedauert und war nicht wahnsinnig teuer. Gefreut hab ich mich trotzdem!
    Vielleicht fällt das nicht unter Umschulung dann? *denkendersmiley*
  • @Kaffeelöffel Wollte mich auch umschulen lassen und es wurde abgelehnt da ich vermittelbar war. Denke es ist echt ein unterschied zwischen Umschulung und Weiterbildung. War es bei dir vielleicht eine Massnahme zum Wiedereinstieg ins Berufsleben? lg
  • @Julie79 Nein gar nicht. Ich war damals 24 und hatte eine abgeschlossene Ausbildung. Wollte dann aber Branche wechseln und hab mir das irgendwie leichter vorgestellt. Hab nicht damit gerechnet das es so schwer ist die Branche zu wechseln ohne entsprechende Ausbildung in eine andere Richtung. Das ich länger als 1 Monat arbeitslos bin war überhaupt nicht geplant. Das hab ich auch meinem Betreuer damals erklärt. War kein Problem.
  • @Kaffeelöffel Okay also ich hatte keinen Chance, kommt dann wohl immer auf den Betreuer an. Dachte bis jetzt eigentlich das es bei allen so ist. Lg
  • Das kommt meines Wissens nach nicht auf den Betreuer an sondern wofür gerade Geld da ist. Es gibt dann spezielle Förderungen für eine Zielgruppe ( zb Frauen unter 30) und wenn man da reinfällt und dann noch im richtigen Bundesland oder Bezirk zuhause ist hat man einfach Glück. Hat mir mal wer so erklärt der beim AMS arbeitet.
  • @Julie79 ich glaube auch dass es auf den Betreuer ankommt. Ich war mal bei einer Vertretung als mein Betreuer nicht da war (ist schon ewig her) und der hat mir angeboten einen Kurs zu suchen (da ich Schulabbrecherin bin) und der wird mir dann bezahlt werden. Dann musste ich es aber von "meinem Betreuer" bestätigen lassen und der hat mich voll angeschnauzt.... von wegen mir aus Ausländerin wird hier gar nichts bezahlt, ich soll gefälligst arbeiten gehen.... (nur zur Info, ich war damals das erste Mal 2 Monate arbeitslos - arbeite eigentlich seit meinem 18 LJ mit eben dieser Unterbrechung und 1 Jahr Karenz).... gut bin dann putzen gegangen bis ich was anderes gefunden hatte....
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