Halli Hallo
Vielleicht kann mir irgendwer weiter helfen: weiß jemand ob ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld etc. habe wenn ich eine Waisenpension bekomme (eine die nicht gerade wenig ausmacht) bzw. ob mir durch eine Schwangerschaft die Waisenpension gestrichen wird?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
Kommentare
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LG
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Achtung: Familienbehilfe gebührt Dir nicht mehr wenn du verheiratet bist!!
LG
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Familienbeihilfe bekomme ich selber keine mehr da ich schon 24 bin. Da ich aber noch studiere, bekomme ich bis 27 die Waisenpension. Meine Waisenpension ist, da mein Vater nicht so schlecht verdient hat, eben relativ hoch. Deswegen war die Frage ob dass dann alles nicht zu viel wird. Aber ich denke auch, dass wenn ich weiter studiere, mir die Waisenpension normal erhalten bleiben sollte.
Ich hab jetzt E-Mails an die Versicherung geschrieben, mal schauen was die sagen und schriftlich hab ich's dann auch
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Halbwaisenpension bekommst Du von einem Pensionsträger...
oder bist Du Lehrling? da wirst dann auch nicht "abgemeldet" sondern in arbeitsrechtliche Karenz geschickt...
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und Familienbeihilfe kann auch schon mit 22 aus sein - weil die die durchschnittliche Schuldauer/Studiendauer rechnen - max. halt bis 24 , früher 26 und ganz, ganz früher bis 27 als absolute Grenze, die später angefangen haben...
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beim Zuverdienst bist dann Spitzenreiter...
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Waisenpension gebührt bis zum 18. Lebensjahr außer man fängt davor zu arbeiten an (Lehre ausgenommen)
Solange Kindeseigenschaft besteht kann die Waisenpension bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Unter Kindeseigenschaft versteht man dass die Waise in Ausbildung ist und sich nicht selbt erhalten kann
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jap, ich bin lehrling.
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hast du zum arbeiten begonne mit 24?
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