Arbeitsrecht wenn zwischen 2 Schwangerschaften nicht gearbeitet wird

bearbeitet 13. 11. 2012, 10:59 in Karenz & Rechtliches
Wisst ihr zufällig wie das Arbeitstechnisch ausschaut wenn man während der Karenzzeit wieder schwanger wird. Dann geh ich ja wieder direkt in den Mutterschutz die 8 Wochen vor dem Termin und dann in Karenz. Gilt da dann das gleiche Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz und Elternteilzeit wenn ich nach der 2ten Karenz wieder arbeiten gehe oder müsste ich um so einen Anspruch zu haben dazwischen einen bestimmten Zeitraum arbeiten? Hab mal gehört das man mind. 1/2 Jahr arbeiten muss da einem sonst die Firma nit nehmen muss??

Kommentare

  • Würd mich auch interessen. Schließ mich gleich mit der frage an, wie es mit dem urlaub ausschaut wenn ich nach der "1ten karenz" wieder in karenz geh. Verfällt der eh nicht? Hab jz noch zirka 4 wochen urlaub von diesem jahr stehen kann ich den so lange mitnemen??
  • Soweit ich weiß darf Urlaub nicht verfallen
  • Ich hab mir meinen Urlaub auszahlen lassen. Aber ich hab auch gekündigt, weil als Köchin werde ich wohl so schnell nicht mehr arbeiten.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 11. 2012, 13:39

  • kenn mich da auch nicht aus, ich würde sagen, ruf mal bei der arbeiterkammer an. so mach ichs immer, wenn ich fragen bezüglich arbeichtsrecht habe, dann kannst dir auch sicher sein, dass du die richtigen informationen bekommst.
  • Ja das der urlaub nach einer karenz nicht verfällt weis ich, aber wie is es wenn icj gleich wieder in karenz gehe und den urlaub nicht verbrauchen kann? Dùrfte eig auch nicht verfallen?!
  • Arbeitsrechtliche Karenz geht aber bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes - dann ist keine "Verlängerung" mehr möglich. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet spätestens vier Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Spätestens am Tag des 2. Geburtstages des Kindes ist die Arbeit wieder anzutreten, sonst kann ein Entlassungsgrund gesetzt werden. Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach der Karenz. Sonderfall - wenn wieder schwanger - siehe unten

    Davon zu unterscheiden sind die Bezugszeiträume für das Kinderbetreuungsgeld - in der Langvariante 30 (36 - wenn auch Papa Kinderbetreuung macht) Monate - zu den 24 Monaten Karenz - da gibt es gewisse Probleme, wenn man noch 6 Monate beim Kind bleiben will - den arbeitsrechtlich muss sie am 2. Geburtstag des Baby 1 arbeiten gehen!

    Wenn aber die Mama zum 2. Geburtstag des 1. Kindes wieder schwanger ist, und sie das sofort dem Arbeitsgeber dann meldet - dann besteht wieder Kündigungs- und Entlassungsschutz - für das 2. Baby! - Und dann vielleicht noch bezahlten Urlaubsverbrauch (meist bleibt der Urlaub, der vor der Geburt des Baby 1 da war, stehen und wird nicht bei Geburt 1 ausbezahlt) - vereinbaren - und sie kommt dann in die neue Schutzfrist.

    Bei unbezahlten Urlaub gibt es doch kein Einkommen vom Arbeitgeber - und ob das dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld greift, ist sehr fraglich (eher nein meiner Meinung - weil es ja kein Einkommen gibt, ebenso kein Wochengeld (für Baby 2) - wieder weil es kein Einkommen gibt)
    - man bekommt aber das Kinderbetreuungsgeld (vom Baby 1) bis zur Geburt des Baby 2 (wenn die 30 Monate Variante) - und dann Kinderbetreuungsgeld für Baby 2.

    -

    Im Grunde der beste Fall: Die arbeitsrechtliche Karenz für Baby 1 endet und der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Baby 2 beginnt. - und die Zeit bis zur Schutzfrist überbrückt man mit bezahltem Urlaub!
  • und im Einzelfall Beratung bei der AK holen...
  • Danke Carry
    wenn ich das Richtig verstanden habe geht dann also trotzdem die erste in die 2te Karenz natlos über und von Seiten der Firma wird das gleich gehandhabt als bei der ersten Karenz.
  • ja, wenn Du das mit Kündigung- und Entlassungsschutz meinst, am besten trotzdem im Einzelfall mit der AK reden - ob vielleicht doch noch einige Tage in der Firma gearbeitet werden müssen, da zuwenig Resturlaub da ist...

    Wenn aber die Mama zum 2. Geburtstag des 1. Kindes wieder schwanger ist, und sie das sofort dem Arbeitsgeber dann meldet - dann besteht wieder Kündigungs- und Entlassungsschutz - für das 2. Baby! - Und dann vielleicht noch bezahlten Urlaubsverbrauch (meist bleibt der Urlaub, der vor der Geburt des Baby 1 da war, stehen und wird nicht bei Geburt 1 ausbezahlt) - vereinbaren - und sie kommt dann in die neue Schutzfrist.
  • Ich glaube NICHT, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht verbraucht wird und du von einer arre Karenz in die nächste arre Karenz gehst
  • Super Dank dir
  • Hallo. Hab eine Frage.
    Was ist wenn ich beim 2. Geburtstag von baby 1 im 5 oder 6 Monat schwanger bin mit dem 2ten baby, also noch nicht in mutterschutz bin von baby 2 und noch 6 Monate hab bis bei baby1 kbg ausläuft aber keinen resturlaub hab, muss ich dazwischen arbeiten gehen???
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