Wisst ihr zufällig wie das Arbeitstechnisch ausschaut wenn man während der Karenzzeit wieder schwanger wird. Dann geh ich ja wieder direkt in den Mutterschutz die 8 Wochen vor dem Termin und dann in Karenz. Gilt da dann das gleiche Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz und Elternteilzeit wenn ich nach der 2ten Karenz wieder arbeiten gehe oder müsste ich um so einen Anspruch zu haben dazwischen einen bestimmten Zeitraum arbeiten? Hab mal gehört das man mind. 1/2 Jahr arbeiten muss da einem sonst die Firma nit nehmen muss??
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Davon zu unterscheiden sind die Bezugszeiträume für das Kinderbetreuungsgeld - in der Langvariante 30 (36 - wenn auch Papa Kinderbetreuung macht) Monate - zu den 24 Monaten Karenz - da gibt es gewisse Probleme, wenn man noch 6 Monate beim Kind bleiben will - den arbeitsrechtlich muss sie am 2. Geburtstag des Baby 1 arbeiten gehen!
Wenn aber die Mama zum 2. Geburtstag des 1. Kindes wieder schwanger ist, und sie das sofort dem Arbeitsgeber dann meldet - dann besteht wieder Kündigungs- und Entlassungsschutz - für das 2. Baby! - Und dann vielleicht noch bezahlten Urlaubsverbrauch (meist bleibt der Urlaub, der vor der Geburt des Baby 1 da war, stehen und wird nicht bei Geburt 1 ausbezahlt) - vereinbaren - und sie kommt dann in die neue Schutzfrist.
Bei unbezahlten Urlaub gibt es doch kein Einkommen vom Arbeitgeber - und ob das dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld greift, ist sehr fraglich (eher nein meiner Meinung - weil es ja kein Einkommen gibt, ebenso kein Wochengeld (für Baby 2) - wieder weil es kein Einkommen gibt)
- man bekommt aber das Kinderbetreuungsgeld (vom Baby 1) bis zur Geburt des Baby 2 (wenn die 30 Monate Variante) - und dann Kinderbetreuungsgeld für Baby 2.
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Im Grunde der beste Fall: Die arbeitsrechtliche Karenz für Baby 1 endet und der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Baby 2 beginnt. - und die Zeit bis zur Schutzfrist überbrückt man mit bezahltem Urlaub!
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wenn ich das Richtig verstanden habe geht dann also trotzdem die erste in die 2te Karenz natlos über und von Seiten der Firma wird das gleich gehandhabt als bei der ersten Karenz.
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Wenn aber die Mama zum 2. Geburtstag des 1. Kindes wieder schwanger ist, und sie das sofort dem Arbeitsgeber dann meldet - dann besteht wieder Kündigungs- und Entlassungsschutz - für das 2. Baby! - Und dann vielleicht noch bezahlten Urlaubsverbrauch (meist bleibt der Urlaub, der vor der Geburt des Baby 1 da war, stehen und wird nicht bei Geburt 1 ausbezahlt) - vereinbaren - und sie kommt dann in die neue Schutzfrist.
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Was ist wenn ich beim 2. Geburtstag von baby 1 im 5 oder 6 Monat schwanger bin mit dem 2ten baby, also noch nicht in mutterschutz bin von baby 2 und noch 6 Monate hab bis bei baby1 kbg ausläuft aber keinen resturlaub hab, muss ich dazwischen arbeiten gehen???