Zweites Baby - erneuter KBG Anspruch

bearbeitet 19. 10. 2016, 08:13 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben!

Zu meiner Frage!
Also wird haben am 12.3.2016 unsere kleine Maus zur Welt gebracht. Ich habe mich für die einkommensabhängige Variante entschieden... Bin aber zwei Jahre in karenz.
Also ein Jahr Geld aber zwei Jahre daheim...
Wann sollte dann Kind Nummer 2 auf die Welt kommen damit ich nochmal den gleichen Anspruch habe? Also damit ich die gleiche Höhe an Kinderbetreuungsgeld bekomme??

hoff ich drück mich verständlich aus...

Danke für die antworten...

Alles liebe,
verena

Kommentare

  • Ich verlink mal
    @claudsch1980 kann dir da sicher helfen
    xxxisabellaxxx
  • Das würde mich auch sehr interessieren.
  • Ich bin in derselben Situation. Bei mir ist es so, dass ich das einkommensabhängige KBG wieder bekomme, weil es diese Günstigkeitsrechnung gibt...

    Zur Berechnung des KBGs wird das Einkommen der letzten 3 Monate angeschaut und das der letzten 3 Jahre. Das, was für dich am günstigsten ist, wird als Grundlage zur Berechnung hergenommen. Ich habe zum Beispiel 2014 mein erstes Kind entbunden und für das zweite Kind wird das Kalenderjahr 2013 als Grundlage herangezogen, da habe ich voll verdient das ganze Jahr.

    Wenn ich mich nicht irre, wäre das in deinem Fall 2015, das heißt, das Kind müsste bis spätestens Ende 2018 auf der Welt sein, damit du im drittvorgangenen Jahr voll verdient hast und das in diese Günstigkeitsrechnung fällt.

    Für das Mutterschutzgeld werden aber nur die letzten 3 Monate herangezogen. Wenn du also in den 3 Monaten vor der Geburt zufällig noch unbezahlt in Karenz bist, also kein KBG mehr und auch noch kein Job, schaust durch die Finger....

    Keine Gewähr. Ich hoffe aber, das stimmt so und hilft als erste Info.

  • Anscheinend könnte sich mir dem neuen kbg Gesetz ab 1. März da etwas ändern hab ich gehört. Für mich wäre das auch interessant (bekomm aber erst das 1. also kommt sicher kein 2. vor März ;) )
  • Da musst du aufpassen! So wie idieh geschrieben hat stimmt es nicht mehr!!!!
    Ab märz 2017 gibt es eine neue schlechtere Regelung! Leider!
    Am besten bei der Ak nachfragen.

  • Jetzt muss ich auch nochmal was fragen.
    Gilt eigentlich bei der Günstigkeitsrechnung dann das normal berechnete (aus der unselbstständigen Arbeit) PLUS das aus der Günstigkeitsrechnung (aus der Selbstständigen Arbeit) oder gilt nur eines von beiden?
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