Vorzeitiger Mutterschutz für Freiberufler

mimimimimimi

2,964

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:35 in Karenz & Rechtliches
Hallo, kennt sich wer aus wie das #Wochengeld bei Freiberufler berechnet wird?

Bei Angestellten nimmt man Gehaltszettel von letzten drei Monaten zur Berechnung. Aber bei Freiberufler gibt es ja kein Gehaltszettel, ich schreibe mir meine Honorare selber...

Wie wird es geregelt? Außerdem bin ich zu 50% angestellt und 50% meines Geldes kriege ich eben aus einer freiberuflichen Tätigkeit...
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Kommentare

  • @mimimi
    Wenn du selbständig bist, zahlst du die SV ja selber bei der sozialversicherungsanstalt ein, da solltest du am besten dort nachfragen,

    Für deine unselbständige Tätigkeit läuft alles über diese Versicherung, da muss der AG Alles hinschicken.
  • @maxi freiberuflich ist nicht selbstständig. Ich bin dank meiner teilzeitbeschäftigung bei einem Arbeitgeber normal versichert. Freiberuflich arbeite ich zusätzlich dazu.
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 8. 10. 2016, 14:24
    @mimimi
    Du wirst trotzdem SV zahlen müssen wenn du einen gewissen Gewinn mit deiner Tätigkeit erwirtschaftest.
    Bzw gibt's für gewisse Tätigkeit andere Regelung, da kommts halt drauf an, was genau du freiberuflich machst.
    Wenn du keine SV zahlst, gibt's natürlich auch kein Wochengeld, das musst du aber mir der SV abklären.
  • @maxi ich gehöre zu den Ausnahmen der Pflichtversicherung also hab ich nix gezahlt. Dh ich werde nur von der gkk Geld bekommen?
  • @mimimi
    ok, das ist dann was anderes.
    dann wirst du auch nichts bekommen, sondern nur von der GKK für deine unselbständige Arbeit.
    du musst halt aufpassen, dass du in der Zeit in der du Wochengeld bekommst, keine Honorarnoten ausstellst, oder Honorare bekommst, sonst kann die GKK wieder Wochengeld zurückverlangen.
  • @maxi danke für die Tipps. GLG
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