Hey ihr Lieben,
sorry, für euch bestimmt zum zigten Male was zum KBG...
Beziehe seit März 2016 bis März 2017 ea KBG in der Höhe von ca. 2000€ über die BVA für mein 1.Kind. War vorher fulltime berufstätig, werde aber ab März 2017 nur ein wenig Teilzeit arbeiten (ca. 700€ netto). Frage: Sollte ich vor März 2017 ein 2.Kind erwarten, wie hoch wären WG und ea KBG??? Wenn sich irgendwann nach März 2017 eine erneute SS ergeben würde, welches Jahr wäre für das ea KBG dann ausschlaggebend - 2016 mit KBG in Karenz oder 2015, wo ich das ganze KJ vor dem 1.Kind berufstätig war???
Danke im Voraus!