Hallo Community!
Zitat: Soll das uneheliche Kind den Familiennamen des Vaters erhalten, so kann nach erfolgter Beurkundung der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft eine Namensänderung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich Mutter und Vater über die gewünschte Namensgebung einig sind.
Frage: Gilt das auch für (unverheiratete) Eltern ohne österreichische Staatsbürgerschaft?
Besten Dank und schöne Grüße
Günther
Kommentare
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Leider kann ich sie nicht lesen. Sehe nur einen Punkt.
Schöne Grüße
Günther
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Ich denke aber, wenn ihr den Wohnsitz in Österreich habt, dass das auch für euch zutrifft.
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Also doch ein Kommunikationsproblem ihrerseits, beim Einholen diesbezüglicher Informationen. :-)
Schöne Grüße
Günther