Namensgebung

Hallo Community! =)

Zitat: Soll das uneheliche Kind den Familiennamen des Vaters erhalten, so kann nach erfolgter Beurkundung der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft eine Namensänderung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich Mutter und Vater über die gewünschte Namensgebung einig sind.

Frage: Gilt das auch für (unverheiratete) Eltern ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

Besten Dank und schöne Grüße
Günther

Kommentare

  • melinamelina

    1,341

    bearbeitet 23. 10. 2016, 13:43
    .
    cara
  • Hallo Melina, danke für deine Antwort! =)

    Leider kann ich sie nicht lesen. Sehe nur einen Punkt. :o

    Schöne Grüße
    Günther
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 23. 10. 2016, 18:21
    Wir sind nicht verheiratet und unser Kind trägt den Nachnamen des Vaters. Ich musste beim Standesamt unterschreiben, dass sie seinen Namen tragen kann. Allerdings haben wir die österreichische Staatsbürgerschaft.
    Ich denke aber, wenn ihr den Wohnsitz in Österreich habt, dass das auch für euch zutrifft.
  • Ok danke, dann gebe ich das so weiter. Mir wurde nämlich von den Betroffenen erzählt, dass dies nicht möglich sei.

    Also doch ein Kommunikationsproblem ihrerseits, beim Einholen diesbezüglicher Informationen. :-)

    Schöne Grüße
    Günther
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