Honorarnote im Mutterschutz stellen

Ich hab das Angebot bekommen, eine Tätigkeit bis Ende November auszuüben wofür ich eine Honorarnote legen soll. Ich hab am 10.10. mit Kaiserschnitt entbunden und befinde mich in Mutterschutz. Die Arbeit ist unabhängig davon was ich sonst arbeite. Muss ich etwas berücksichtigen, wenn ich im Mutterschutz eine Honorarnote stellen möchte bzw. ist das überhaupt möglich? Danke schon mal für die Antworten!

Kommentare

  • Bei mir hieß es, dass der Zuverdienst aus der Schutzfrist nicht zur Zuverdienstgrenze zählt. Alles danach schon.
    Allerdings musst aufpassen, denn eigentlich besteht in der Schutzfrist ja ein generelles Beschäftigungsverbot!
  • Soweit ich weiß, darf man nicht beschäftigt werden, aber selbstständig arbeiten schon. Is halt die Frage, wie das genau gehandhabt wird, wenn du sonst nicht so tätig bist...
  • Absolutes beschäftigungsverbot im Mutterschutz.
    Hast du Einkünfte, kann das Wochengeld entsprechend gekürzt werden.
    Hab damals bei der Kk extra nachgefragt, weil eine wirklich total kleine Zahlung in den Mutterschutz gefallen wäre.

    Mit dee zuverdienstgrenze zum Kbg hat das nichts zu tun.
  • @maxi aber wenn die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind?
  • @IreneG
    Wars bei mir auch. Hab deswegen ja extra eine Auskunft bei der GKK und der Bva eingeholt.
    Hab dann auf diese Zahlung verzichtet.

    Wenn man im Mutterschutz arbeitet, dann wird das vom Wochengeld abgezogen.
    Wochengeld ist ja Ersatz dafür dass man nicht arbeiten darf, wenn man es trotzdem macht, braucht man das Wochengeld im Grunde ja nicht.

  • @maxi danke für die Auskunft! Habs jetzt ganz schnell so geregelt, dass es für alle passt :-)
  • @IreneG
    Ich denke ich weiß was du meinst =)
    Aber schön dass es hinhaut.
    suusiReyhania
  • @admin bitte schließen

    Danke!
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