Kündigen vor Elternteilzeit

Hallo! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich war vor meiner Karenz vollzeitbeschäftigt, habe das Einkommensabhängige KBG bezogen und war 20 Monate zuhause. Seit November bin ich offiziell wieder bei meinem alten AG vollzeitbeschäftigt jedoch brauche ich nur Urlaub auf. Im Dezember sollte ich mit meiner 20h Elternteilzeit starten. Seit 1 Woche weiß ich, dass ich in eine andere Abteilung versetzt werde und das fühlt sich so gar nicht gut an und ich will eigentlich nur weg. Die Inhalte passen für mich dort einfach überhaupt nicht.
Bin jetzt am überlegen, ob ich anfangen soll und nebenbei suchen - auch wenn es natürlich schwer wird einen 20h Job zu finden, oder ob ich versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden und damit Arbeitslosengeld zu beziehen und mich weiter auf meine kleine Tochter konzentriere und entspannt nebenbei suche.
Lt. AMS wäre ich anspruchsberechtigt, doch wie berechnet sich das Arbeitslosengeld bei mir? Werden die noch mein Vollzeitgehalt vor der Karenz berücksichtigen, das ich ja eigentlich jetzt auch gerade beziehe? Oder würde hier dann ab Dezember das Teilzeitgehalt als Grundlage hergenommen werden?
Vielleicht kann @claudsch1980 helfen? Weiß gerade nicht was ich machen soll...

Danke euch! Lg, Linea

Kommentare

  • @Linea80 ich weiß es auch nur von der Homepage des ams ... Welche Grundlage genommen wird hängt vom datum des ansuchens ums ams Geld ab.
    Es gibt auf der Homepage vom ams einen amsgeld Rechner. Da kann man alle Daten eingeben und der sollte es dann ausspucken.

    Aber vielleicht gibt's hier jemanden der es so gemacht hat und aus der Praxis berichten kann.
  • also wenn du wirklich kündigen magst würd ich das wohl vor der teilzeit machen.

    aber anspruchsberechtigt bist ja auch nur wenn du am arbeitsmarkt verfügbar bist oder?
    dh deine tochter eine Betreuung hat.

    kannst mit deiner jetztigen FA nciht reden das du dort bleibst wo du bist? wird man bei euch so hals über kopf über den eigen kopf hinweg in eine andere abteilung versetzt??? also ich würde ev. schon versuchen in deiner Fa zu regeln. weil bei der elternteilzeit hast du halt auch schon auch vorteile die du wenn du einen neuen job hast so sicher net hast (kündigungsschutz etc)
  • Ich bin grad in einer sehr ähnlichen Situation. Aus der Karenz zurück und in eine andere Abteilung versetzt. Ich versuch aber mich zu wehren... Elternteilzeit umfasst ja auch einen Anspruch auf eine "gleichwertige" Tätigkeit.
    Siehst du gar keine Chancen was an der Versetzung zu ändern?
  • hallo ihr lieben. also ich habe meine Tochter im Kindergarten, musste ja schauen, dass alles für meinen Einstieg geklärt ist. Ich arbeite in einem sehr großem Unternehmen und da wurden gerade erst einige Mitarbeiter abgebaut. Gleichwertig ist der Job schon von der Position, aber halt überhaupt nicht vom Aufgabengebiet. ich fürchte, dass ich nicht viel Chance haben werde. Danke für den Tipp mit dem Rechner.
    @Doppeljackpot_83 warum würdest du vor der teilzeit kündigen?
    Danke euch!!
  • Ich hab auch aus den selben Gründen gekündigt bzw einen Mutterschaftsaustritt gemacht. Weiß jetzt nur nicht ob ich mich sofort ab 1.12. arbeitslos melden muss, oder ob ich das im Februar auch noch machen kann. Hab nämlich erst ab Februar eine Kinderbetreuung.
  • @SDL611 du kannst dich arbeitssuchend melden aber nicht arbeitslos da du eben erst ab februar eine betreuungsmöglichkeit hast :)
  • @bugsey ok danke. Aber dann hab ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder? Auch im Februar nicht mehr?
  • @SDL611 anspruch hast du erst im februar :) da kannst du dich dann von arbeitssuchend auf arbeitslos ummelden und alg bebeantragen. Vllt findest aber bis dahin arbeit dann wärs sowieso hinfällig
  • @Bugsey super. Danke für deine Hilfe. D.h. Ich muss mich jetzt arbeitssuchend melden, dann im Feb arbeitslos. Was ist wenn ich mich erst im Februar melde, also nicht schon im Dez. hab ich dann Anspruch?
    Vl hab ich ja wirklich bis Feb schon Arbeit und möchte deshalb nicht gleich beim AMS vorstellig werden. :#
  • @SDL611 müssen tust du gar nix und ich persönlich würd mich erst ab februar melden und mich bis dahin mitversichern bei meinem freund zb :)
  • @Bugsey Dankeschön =). So werd ichs wahrscheinlich auch machen.
  • Naja wenn du sowieso kündigen magst wuerde ich davor - den dann ist es ja kalr wovon Arbeitslosengeld berechnet wird.


    Einfacher grund
  • @SDL611 oje bei dir auch so blöd gelaufen? Ich würde auch genau am 1.12. eigentlich in die Elternteilzeit starten. Bin am hin und herüberlegen, ob ich nicht auch gleich nen austritt mache oder aber eben es mal probiere bis ich ne Alternative gefunden habe... so was dummes..
    @doppeljackpot_83
    ja eh.. :-) ich werde morgen nochmals beim ams anfragen, weil ich 2015 für 2 Wochen noch GEhalt bezogen habe, und der Rechner nach 2015 fragt, aber dementsprechend wenig halt, aber nehme mal an, sie nehmen dann das gehalt von 2014.
    Danke euch allen!
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 15. 11. 2016, 17:23
    @Linea80 ja bei mir ist es so, dass die Firma kurz vor der Insolvenz ist, verkauft wurde und über 100 Stellen abgebaut wurden. :|
    Und meine Abteilung gibt es gar nicht mehr. Es weiß eigentlich niemand wo ich hin soll/komme. Und somit war es für mich besser, dass ich den Mutterschaftsaustritt gemacht hab. Denn ich hab auch mit einigen Exarbeitskollegen geredet und die meinten, dass es sich mit dem neuen Jahr eh erledigt und die Firma komplett insolvent ist. Dann hätte ich eh wieder keinen Job. Und bevor ich mich da jetzt ein paar Monat rumärger und dann sehr wahrscheinlich eh arbeitslos bin, hab ich mich entschieden auszutreten.

    Drück dir die Daumen, dass du eine für dich vernünftige Lösung findest. =)
  • @SDL611 oje, das hätte ich dann sicher auch so fix gelöst wie du. Alles Gute dir und dass wir beide zum richtigen Zeitpunkt einen super Job finden! :-)
    SDL611
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