Hallo ihr Lieben!
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir helfen könnt, da mein Fall ein bisschen "speziell" ist.
Nun bin ich zum ersten Mal schwanger und habe ein paar Fragen bezüglich Karenz und KGB.
Mein Mann lebt derzeit in der USA und wird voraussichtlich noch die nächsten 1-2 Jahre beruflich dort verbringen.
Natürlich möchte ich ihn während meiner Karenz (einkommensabhängiges Modell, 12 Monate) so oft und so lange wie möglich besuchen.
Weiß jemand, wie lange ich mich im Ausland aufhalten darf, ohne Anspruch auf KGB zu verlieren?
Bin sehr dankbar für eure Hilfe!
LG
Kommentare
568
2,566
Lg
225
5
Meine Wohnung, Wohnsitz, Handyvertrag usw. würde alles bestehen bleiben, weil ich nicht vorhabe in die USA auszuwandern -eher im Gegenteil, sobald mein Mann beruflich die Möglichkeit hat, kommt er nach Österreich.
Ich stelle mir einfach die Frage, was "Lebensmittelpunkt" bedeutet bzw. wie lange ich mich im Ausland aufhalten darf, um das KBG nicht zu verlieren?
5
5
das gibt mir Hoffnung :-)
3,825
893
Da solltest du wirklich aufpassen.
Gibt in OÖ einen fall, da musste das gesamte Kbg zurückgezahlt werden.
Dass deine Wohnung weiterhin in ö läuft oder dein Handy, sind kein hinreichender Beweis.
Vor allem würde ein Blick in euren Reisepass reichen um dann festzustellen, dass ihr überwiegend im Ausland wart.
Und es wäre dann das gesamte Geld zurück zu zahlen und nicht nur für die Monate die ihr in Amerika wart.
Wenn dir das Kbg aberkannt wird, dann bist du auch nicht versichert.
Was anderes wäre es, wenn du zb 2 Jahre in Karenz bist um nach Ende Kbg ins Ausland fährst.
6,966
ich glaube es wär auch möglich dass du das Kinderbetreuungsgeld erst später beantragst. Wenn du zB länger als die Bezugsdauer in Karenz bist. Da wär dein Mann dann vielleicht wieder in Österreich und du vorher nicht eingeschränkt?
Ich bin mir da aber nicht sicher... nur so als Idee.
2,838
5
Aber angenommen man fährt während der Karenz auf Urlaub...wie lange darf man sich denn dann am Urlaubsort aufhalten? ;-)
Werde mich aber am Besten wirklich einfach bei der Krankenkasse erkundigen!
Danke für eure Hilfe/Tipps!
3,580
Wuerd mich echt gut erkundigen. Und wenn du das ekbg nimmst kannst ja ab dem 1ten geburstag ohnehin machen was du willst weil dann der kbg bezug endet.
1
Hallo,
Deine Anfrage liegt sehr lange zurück, würde mich aber über ein Update sehr freuen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation (Kindsvater in DE) und würde gerne während der Karenz in DE bleiben. Nun fordern sie aber Bankauszüge sowie Einzelgesprächsnachweise von mir, was mich sehr nervös macht da ich während dem Mutterschutz öfters in DE war. Wie war das bei dir?
LG