Hi,
ich bin neu hier
Ich heiße Mona, bin 24 Jahre alt und werde vermutlich im kommenden Jahr mit der Polizeischule beginnen (habe bereits ein abgeschlossenes Wirtschafts-Studium).
Die Kinderplanung steht zwar noch nicht konkret im Raum, dennoch möchte ich da einfach bereits jetzt Bescheid wissen.
1. Die Verbeamtung erfolgt - soweit ich weiß - 4 Jahre ab Dienstantritt (also nach der Schule). Was ist, wenn ich in dieser Zeit schwanger werden würde? Könnte mich das den Job kosten?
2. Wie sieht dieser Beruf karenztechnisch aus? Hat man da dieselben Rechte wie als Angestellter/Arbeiter?
3. Das KBG, wird das nur vom Grundgehalt gerechnet oder werden da auch regelmäßige Nachtdienste, Gefahrenzulagen etc. herangezogen (was ja vermutlich bei einem Polizisten einen nicht unwesentlichen Teil des Gehaltes ausmacht)?
4. Wie sieht dieser Beruf später mit Kindern aus? Geht da Teilzeit? Oder wird auf Polizisten mit Kindern bei der Diensteinteilung irgendwie Rücksicht genommen?
Und dann hätte ich noch eine letzte Frage, die nichts mit Kindern zu tun hat:
5. Wie sieht es da generell mit dem Urlaub-nehmen aus? Muss da schon am Jahresbeginn der gesamte Urlaub geplant werden? Kann man sich auch mal 3 Wochen am Stück frei nehmen? Wie sieht dann das Gehalt während des Urlaubes aus (aufgrund fehlender Nachtdienste, Gefahrenzulage, etc.)
Wow, so viele Fragen - aber ich wäre wirklich froh, wenn sich meiner eine nette Polizistin annehmen würde
Kommentare
1,537
ich kann dir kurz was ich auswendig weiß beantworten. Eventuell weiß ich manches was sich geändert hat nicht ganz genau (ich habe die Ausbildung vor 16 Jahren gemacht und seitdem hat sich für Anfänger viel geändert).
1. Beamtin wirst du kurz nach der Schulzeit (Schule dauert 2 Jahre), um Definitvstellung (also quasi Pragmatisierung) kannst du dann nach 6 Jahren ansuchen. (Soweit mein Wissensstand. Ich habe damals gleich als Beamtin begonnen, wir haben aber immer wieder Praktikanten zur Ausbildung bei uns auf der Dienststelle)
Schwangerschaft darf meiner Meinung nach nie den Job kosten, egal welchen. Du wirst jedoch schwanger nicht eingestellt und musst auch im Aufnahmeverfahren einen Schwangerschaftstest vorlegen (war jedenfalls bei mir so).
2. Karenztechnisch hast du normale Ansprüche. Dienstgeber gewährt Karenz bis zum 2. Lebensjahr.
3. KBG ist eigentlich immer ein Fixbetrag, außer du wählst das Einkommensabhängige. Da wird eine Durchrechnung der letzten drei Monate genommen die du gearbeitet hast. Bei mir wäre es sich nicht gut ausgegangen. Aber beim KBG soll ja ab 1. März sowieso alles anders werden.
4. Teilzeit geht und da muss dann bei der Diensteinteilung Rücksicht genommen werden. Bei voller Arbeitszeit hängt Rücksichtnahme mit deinem Chef und deinem Auskommen mit dem Chef zusammen. Meiner ist super ;-)
Zum Thema Urlaub: den kannst du immer vor Dienstplanerstellung nehmen, also im Vormonat in Ausnahmefällen auch nach Dienstplanerstellung (so ist es bei Dienststellen mit Wechseldienst, wie es bei Dienststellen mit Dienstrad ist weiß ich nicht). 3 Wochen sind nach Absprache mit Vorgesetzten möglich. Du erhältst weiter Grundgehalt und pauschalierte Zulagen, alles weitere (Überstunden, Journaldienst etc) entfällt. Im Urlaubsmonat gibts also schon weniger Geld.
Soweit meine Infos, bitte nicht festnageln falls etwas nicht stimmt. Das meiste davon kannst du auch leicht im Internet nachlesen, wir sind ein recht transparenter "Verein". Ich hoffe geholfen zu haben und nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben.
11
Was bringt einem denn die Definitivstellung bzw. Pragmatisierung? Wieso macht die nicht jeder? (Beamte sind ja unkündbar... also abgesehen von schwerwiegenden Vergehen)
Wieso wäre bei dir das Einkommensabhängige Modell nicht gut ausgegangen? Als Polizist verdient man ja mit Nachtdienst, Zulagen etc. nicht schlecht, oder?
Das heißt, auch als Polizist gibt es so direkt Vorgesetzte, zu denen man ein näheres Verhältnis pflegt wie jetzt zu weiteren Vorgesetzten (was ja schlussendlich dann der Staat ist)? Das beruhigt schon einmal - da ich gerne reise, wäre mir das sehr wichtig, da mehr oder weniger flexibel Urlaub nehmen zu können und nicht wie in manchen Unternehmen da alles bereits Monate im Voraus auf den Tag genau planen zu müssen).
Bist du denn bei der Landespolizei? Oder Stadtpolizei?
1,537
Ja, bei mir wäre es aber eben so gewesen, dass die Monate die ich während der ss noch arbeiten war (keine Nachtdienste, Außendienste usw mehr erlaubt) für die Berechnung herangezogen worden wären. Ich bin zudem fast zwei Jahre zuhause und hätte deshalb jedes Monat die Hälfte zurücklegen müssen fürs zweite Jahr. So fahre ich mit der 20+4 Variante um ein paar Euro besser.
Natürlich hast du direkte Vorgesetzte, zB Diebststellenleiter und Stellvertreter, sowie diverse höhere Vorgesetzte. Reisen war nie ein Problem!
Ich bin auf einer Dienststelle der Landespolizeidirektion in NÖ.
11
11
Was sind das denn für Voraussetzungen? Wenn ich die gesamte Polizeischule durchlaufen habe (wo ich ja schon gewissen Voraussetzungen erfüllen muss, körperliche Eignung, psychische Eignung etc.), wieso kann man mich denn plötzlich ablehnen für die Definitivstellung?
Das mit dem KBG klingt logisch - in dem Fall darf man ab Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Überstunden, keinen Nachdienst und keinen Außendienst mehr machen?
Und Lohnverhandlungen braucht man auch keine mehr machen, weil alle 2 Jahre das Gehalt automatisch steigt, oder? Heißt das, jeder Anfänger, jeder der 3 Jahre usw. dabei ist (bei gleicher "Vertiefung"/"Spezialisierung" müsste dann gleich viel verdienen?).
Und bist du jetzt mit deinem Kind/Kindern wieder normal im Dienst wie davor oder machst du was spezielles?
1,537
18
Generell geht es gar nicht so um das Rechtliche, da kenn ich mich soweit aus.. Eher um die Vorgehensweise auf der Dienststelle mit melden und so...
Danke, LG :)