Neurodermitis bei Baby - Behinderung?

Meine Tochter ist 4 Monate alt und kämpft seit der Geburt mit Hauptproblemen. Zuerst hieß es sebheroisches Ekzem und jetzt hat der Kinderarzt gesagt es ist sehr starke neurodermitis. Wir haben eine Überweisung ins Akh bekommen.
Heute habe ich von einer Freundin gehört, dass starke neurodermitis als Behinderung gilt. Weiß da jemand mehr darüber?
Sandra080815

Kommentare

  • Hallo, ich kann dir nichts zur Neurodermitis sagen, aber du kannst dich beim Bundesministerium informieren. Dort stellt ein Arzt mittels Befunde und Untersuchung fest, wie hoch die Beeinträchtigungen durch die Behinderung ist bzw ob diese überhaupt zählt.
    Als Förderung bekommt man dann zB die doppelte FBH - ab 50% Behinderungsgrad.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 1. 01. 2017, 20:16
    ich glaube, das gilt nur im erwerbsleben, sprich wenn deine tochter arbeitet.

    hier stuft das sozialministerium, sprich ein arbeitsmediziner, nach schwere ein.
    infos dazu:
    https://www.sozialministeriumservice.at/cms/site/attachments/6/0/7/CH0053/CMS1455820399101/anlage_zur_einschaetzungsverordnung1.pdf

    ich hab im sozialbereich gearbeitet. konkret ich war lehrlingskoordinatorin für jugendliche, die laut einschätzungsverordnung einen bestimmten grad der erwerbsminderung haben.

    ab einem bestimmten grad erhält die mutter sogar eine erhöhte familienbeihilfe.

    ich muss aber dazu sagen, dass neurodermitis sich im jugendalter "auswachsen" kann oder wie bei mir nurnim winter bzw durch stress ausgelöst wird. das zählt jetzt nicht... es muss eine bestimmte schwere und dauer vorliegen. glaube nicht, dass da das baby-alter recht aussagekräftig ist.
  • Das bestimmt das Bundessozialamt, auch bei kleinen Kindern. Aber ich kenne wen, wo das abgelehnt wurde, "nur" wegen Neurodermitis. Muss aber sicher im Einzelfall geklärt werden.
    SunshineGirl
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 1. 01. 2017, 20:25
    habs hier nochmal konkret rausgesucht:

    zur erklärung:
    neurodermitis muss therapieresistent sein
    protrahierter Verlauf = schlechter werdend
    rezidivierend = wiederkehrend
    längerer Verlauf = mehrere Jahre
    es muss einschränken in der Bewegung und Handlungen
    generalisierend = am ganzen Körper

  • was ich aber bei unserer kranken gesellschaft dazu sagen muss:

    manche arbeitgeber haben es nicht gerne, wenn jemand eine behinderung, auch wenn die nur gering ist, hat.
    es ist schwierig eine lehrstelle zu finden und wenn der behinderungsgrad steigt kann es bei bekanntgabe beim arbeitgeber zu einem kündigungsschutz kommen, der natürlich nicht gerne gesehen ist in manchen betrieben.
    wollte es nur dazu sagen...

    wurde also eine erwerbsminderung festgestellt, muss dies bei der lehrstellen/arbeitssuche angegeben werden. eine verheimlichung kann zur sofortigen kündigung führen.
  • Danke für eure Infos. Ich werde das nächste mal beim Kinderarzt nachfragen. Bei dem sind wir wegen der haut sowieso ständig
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