Karenz vorzeitig beenden?

anni1988anni1988

810

bearbeitet 13. 01. 2017, 22:40 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

Ich hab viel gestöbert und leider nicht wirklich was zu dem Thema gefunden.hoffe auf Erfahrungsaustausch :) ich habe 2 Jahre Karenz vereinbart habe aber das kbg 20+4 gewählt. Möchte nun quasi 4 Monate früher wieder arbeiten gehen. Habe schon mit der AK telefoniert.die meinten ich solle (bei Einverständnis des Ag) die Karenz früher beenden und nach dem 20. Monat gleich die Elternteilzeit anfangen (wer weiss ob Ag das akzeptiert:/) kann ich noch was anderes machen? Die AK meint bei zusätzlicher Beschäftigung während der Karenz darf ich nur gfg arbeite da sonst der Kündigungsschutz Wegfällt :(

Ich hoffe ja dass der Ag darauf eingeht mit dem vorzeitigen Karenzende aber vl habt ihr noch andere Ideen :)
Lg

Kommentare

  • Jacky92Jacky92

    6,653

    bearbeitet 13. 01. 2017, 21:52
    Edit: Hab mich verlesen!

    Das musst du tatsächlich mit deinem AG klären. KBG bekommst du nur 20 Monate lang wenn dein Partner nicht die restlichen vier Monate Zuhause bleibt statt dir (weißt du aber, nehm ich an?)
    Wenn der AG sagt du kannst schon anfangen, spricht nichts dagegen. Solltest auch nicht geringfügig arbeiten müssen weilst ja eh kein KBG mehr bekommst (weil nur dann gilt die Zuverdienstgrenze)
  • @anni1988 naja das hängt davon ab - willst du zurück in deinen job oder nicht?

    Wenn du wieder zurück willst wäre es das einfachste wenn du mit deinem ag ausmachst dass du nach den 20 Monaten wieder arbeiten kommst (muss er aber einverstanden sein)
    Wenn du nicht zurück willst - kündigen und neuen Job suchen.

    Nebenbei woanders arbeiten braucht die einverständnis deines Chefs.

    Eventuell wäre eine bildungskarenz eine Idee. Da müsste aber dein Chef ebenfalls einverstanden sein und du brauchst natürlich eine passende Weiterbildung.
  • Elternteilzeit MUSS der AG akzeptieren soweit ich weiß!

    Ich würde auch sagen, so früh wie möglich mit dem AG reden damit du dir nicht so lang den Kopf zerbrechen musst :)
  • Mit geringfügig meinte die ak, falls du daweil die 4 Monate woanders arbeiten möchtest. Teilzeit müsste dein ag nämlich woanders genehmigen. Weil ja dann der Kündigungsschutz weg wäre.
    Aber warum solltest du nicht 4 Monate vorher wieder anfangen können? Frag einfach nach.
  • @wusal86 @Jacky92 na man darf während karenz (auch wenn man kein kbg bekomm)trotzdemnur gfg aarbeiten.auch im gleichen Betrieb....haben's gesagt :/ sonst verliert man den kundigungsschutz...versteh diese Lücke auch nicht wirklich bar egal dann beende ich halt die karenz früher. ..werde am Mo mal nachfragen
    @claudsch1980 naja ich möchte erstmal zurück und dann weiterschauen...etz ist ja doch ein Komfort.bzgl weiterbildng:ich arbeite im Verkauf.wollte eigentlich nebenbei mein Studium fertig machen bin dann aber schwanger geworden und hb zum Glück Anspruch auf etz so kann ich wenigstens mal arbeiten. Die werden mir ja aufgrnd dee uni keine bildungskarenz genhmige oder?studiere was ganz anderes. Habe aber überlegt nachzufragen ob die mich nicht im Büro etz aufnehmen ...oder ist das dann nicht etz wenn ich die Position wechsel (ist nur Theorie )?
  • Also ich hab Teilzeit gearbeitet und werde auch jetzt beim 3. Kind wieder nebenbei Teilzeit arbeiten. Hab mich damals bei der AK erkundigt.
  • Ich hätte da auch einmal eine Frage dazu.
    Ich habe 24 Monate Karenz vereinbart.
    Nun fange ich aber nach 14 Monate wieder geringfügig mit der Arbeit an.
    eKBG erhalte ich nicht mehr.
    Muss ich das irgendwo melden? Normal nicht, oder? Es betrifft ja nur meinen AG und mich.
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