Kind bekommen in Österreich

Hallo Zusammen,

Zuerst werde ich mich mal entschuldigen wenn da so ein Paar Rechtschreibfehler sind. Ich komme aus Holland :)

Meine Freundin (Österreicherin) und ich (Niederländer) leben im moment 7 Jahre in Holland und langsam wird es Zeit das wir uns entscheiden wo wir ein Haus Bauen, Baum Pflanzen und Kind(er) bekommen. Nach 2 schöne Jahre in Österreich und 7 in Holland, haben wir uns entschieden das es wahrscheinlich Österreich wird.

Ich hätte zu Sache Kinder bekommen noch noch einige Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.
  • Gibt es eine mindestens Zeit die man arbeiten muss bevor du Karenzgeld beanspruchen kannst?
  • Ich lese oft das ihr in Österreich 2 oder 3 Jahre frei nimmt und um für das Kind zu sorgen. Wie macht man das? Bei uns in den Niederlanden heißt es 3 bis 6 Monate nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen (nur 3 werden Bezahlt). Sonst kommt einfach Zuwenig Geld rein. Bekommt ihr länger Unterstützung als 3 Monate?
  • Bei uns gehen Kinder oft nach dem 6. Monat ein paar Tage die Woche in der Krabbelstube damit die Frau wieder Teilzeit arbeiten kann. Die Kosten dafür sind im Durchschnitt 75 euro pro Tag. Ungefähr 40% davon bekommt man vom Staat wieder. Ist das bei euch auch so?

Freue mich schon auf eine Antwort.

Liebe Grüße aus Holland,
MSN

Kommentare

  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 24. 01. 2017, 10:28
    Antworten findest du hier:

    Frage 1:
    http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/anspruchsvoraussetzungen.html

    Was ich vom Jus Studium im Kopf habe: Wenn du zum Zeitpunkt des Eintritts der Schwangerschaft ein Einkommen hast, ist das KBG "gesichert". Da das aber eine alte Regelung ist (Prüfung hab ich abgelegt diesbezüglich vor 2 Jahren), weiß ich nicht, ob das noch korrekt ist.
    Was aber definktiv zur aktuellen neuen Gesetzeslage passt: Zum Zeitpunkt des Wochengeldanspruchs, muss die Frau 3 Monate vorher ein Einkommen haben, sonst besteht kein Anspruch auf Wochengeld.

    Wochengeld: 8 Wo vor und 8 Wo (vaginale Geburt)/12 Wo (Kaiserschnitt) nach der Geburt
    Kinderbetreuungsgeld (KBG): Pauschalvarianten und einkommensabhängiges KBG (eaKBG)

    eaKBG muss man zuvor mind 6 Monate (?) gearbeitet haben.


    Frage 2:
    http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/kinderbetreuungsgeld.html

    Mit dem Arbeitgeber kann man eine Karenz von 2 Jahren vereinbaren (Kündigungsschutz). Alles was darüber hinaus geht muss der Arbeitgeber zustimmen bzw verliert man den Kündigungsschutz.

    Frage 3:
    Kann ich nichts dazu sagen - ich weiß nur, dass man die Kosten für die Kinderbetreuung beim Lohnsteuerausgleich absetzen kann.
    Zudem ist die Kinderbetreuungssituation in den Gemeinden unterschiedlich - grundsätzlich gibt es Tagesmutter (individuell vereinbar, grundsätzlich ab 8 Wochen), Krippe (meistens ab 1,5 Jahren bis 3 Jahre) und Kindergarten (ab 3 Jahren)


    Sobald ihr in Österreich seit, würde ich mir bei der Gebietskrankenkasse und bei der Arbeiterkammer einen Beratungstermin ausmachen.

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