Bei uns tritt nun aktuell folgendes Problem auf:
Tochter geboren am 29. Feber 2016.
Dh. mein eKBG geht bis 28.02.2017. Nun will mein Mann direkt anschließen - dh. er hat Anspruch von 01.03.2017 - 28.04.2017.
Nun, das geht aber laut Auskunft der Krankenkassen aber nicht, da es mindestens 61 Tage sein müssen und das sind nur 59.
Das Problem gibt es immer mit dem Feber hieß es.
Die vorgeschlagene Lösung: ich verzichte nun auf die letzten 2 Tage auf mein KBG, damit er auf 61 Tage kommt.
Alles ein wenig bürokratisch kompliziert.
Hat damit schon wer Erfahrung, oder weiß Bescheid, ob es da für Feberkinder nicht eine Art Ausnahmeregelung gibt? Ich mein der Feber ist ja doch jedes Jahr....hat man den im Gesetz wirklich vergessen?
Kommentare
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Und auf Grund der Informationen ich meine Karenz bis 28.02. ausgemacht habe, er ab 01.03 (die 2 Tage werden hoffentlich wegen der Zuverdienstgrenze nichts ausmachen) und ich ab 01.03. in Bildungskarenz gehe.
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Hier muss man wirklich aufpassen, dass der Partner die 2 vollen Monate (61 Tage) das KBG nimmt, ansonsten muss alles zurückgezahlt werden!
hier
http://kinderbetreuungsgeld.blogspot.co.at/?m=1
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Bisher waren es ja immer 2 Monate...