Hey, ich bin Schwanger und krieg im August 2017 mein Kind. Ich arbeite allerdings in Liechtenstein und erhalte nach der Geburt von da Mutterschaftsgeld bis max 20 Wochen (könnte Anfang Jan 2018 werden). Das kann ich auch nicht (einmal teilweise) zu einem anderen Zeitpunkt auszahlen lassen. Bis dahin ist das KBG also auch ausgesetzt. Danach war die Idee mit der Personalabteilung derzeit, dass ich dann meinen Resturlaub verbrauche (derzeit 29 Tage). Allerdings würde mir ab dem Moment ja eigentlich KBG in Österreich zustehen.
Wenn ich aber immernoch Lohn bekomme, wird das sicher mit dem Zuverdienst kollidieren. Ich versteh die Berechnungen auf dieser Seite aber nicht:
https://bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/zvd-kbg-konto.html
1) Da steht was von
jährlich 60% des Steuerbescheides vom Jahr vor der Geburt (2016), aber die Lohnzahlung während meines Urlaubs nach der Mutterschaft, auch ein Bonus steht dann an, und wenn ich ab dem Sommer 2018 (Juli) wieder in Teilzeit (ca 40%) und ab Okt (dann ohne KBG) wieder Vollzeit zurückgehe, zählt das dann mit rein, auch für die Monate, die ich komplett zu Hause war? Also wird wegen 6 oder 7 Monaten KBG das ganze Kalenderjahr betrachtet? Oder zählen nur die Einkommen zusammen, die auch während des Bezuges vom KBG anfallen mit rein?
2) Und was ist das mit der 30%igen Erhöhung der Einkünfte? Bezieht sich die ganze Berechnung dann auf Brutto, weil ich dann ja auch wieder Brutto verdiene?
3) Gibt es eine Zuverdienstgrenze für die einzelnen Monate, wenn ich KBG kriege oder nur die oben erwähnte jährliche? Versteh ich irgendwas generell nicht? Manchmal glaub ich die Schwangerschaft macht mich dumm.
Sonst werd ich ja quasi gezwungen Hausfrau zu spielen. Da werden ja die steuerzahlenden und konsumstarken Mütter voll benachteiligt. Ich fühl mich als Alleinerziehende generell schon benachteiligt, weil ich den Vater kaum in die Betreuungszeiten einbinden kann. Für ihn wäre es finanziell und zeitlich leichter im 6./7. Kindsmonat auch die Betreuung zu übernehmen, aber da wir nicht zusammenleben, wird er da voll ausgegrenzt.
4) Beim eaKBG sieht es scheinbar noch schlimmer aus, wenn man schnell wieder arbeiten gehen möchte. Da ist fürs ganze Kalenderjahr (auch bei kürzerem Bezug von KBG) 6800 € angesetzt? Oder zählt das auch nur für die Monate, in denen ich KBG beziehe? Also zB nur von Jan (Urlaub) bis August, wenn ich dann wieder arbeiten würde? Aber das steht mir wahrscheinlich eh nicht zu, weil ich in Ö keine Solzialabgaben gezahlt habe. Hat mir aber auch nie jemand erzählt. Wird wohl aber auch noch drum gestritten, weils evtl unionswidrig ist.
Ich hoffe, ihr versteht mein Problem. Danke fürs Zuhören. Ich würde mich über einfache Antworten freuen.
Kommentare
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Ich lass mir den Resturlaub nicht auszahlen sondern konsumiere ihn im Anschluß an die Karenz (bei mir 1 Jahr) und verlängere sie so etwas. Und ja beim eakbg kann man fast nichts dazu verdienen aber man kriegt ja eigentlich eh fast so viel wie man vorher verdient hat.
Geht das nicht dass du den Wohnsitz des Kindes zum Papa ummeldest während er kbg bezieht oder habt ihr dadurch andere Nachteile?
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Meinen Urlaub lass ich mir nicht auszahlen, aber in FL ist nach 20 Wochen Mutterschutz vorbei. Die Personaltante empfahl mir dann den bezahlten Urlaub zu nehmen. Danach könnt ich noch 4 Monate Elternzeit (unbezahlt) nehmen, dann wird der Vertrag aufgelöst oder ich komme Teilzeit wieder. Das wird sich aber bestimmt nicht ausgehen. Ich muss mal zur GKK und mehr Infos holen. Und auf Arbeit mal fragen, ob ich nicht meinen Vertrag direkt nach der Mutterschaft in 20% reduzieren kann und ob mein Vollzeit-Urlaub so gestreckt werden kann um meine Kündigung rauszuschieben.
Der Vater wohnt erstmal wieder in einer WG. Da mit Kind zu leben wird nicht gehen. Denn Wohnsitz umzumelden vll schon, aber da stand noch was von zusätzlicher Obsorge. Weißbier so recht, was das heißen soll.
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Ts.... I-)
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Also wenn man zb kbg vom 1.1. Bis 30.6. Bezieht aber schon mit 1.4. Zu arbeiten beginnt muss man im April Mai und Juni diese zb 16.200 runterechnen auf die 3 Monate. Ab dem 1.7. Darf man dann verdienen was man mag.
Diese 16.200 sind weder brutto noch netto sondern der Lohnsteuer pflichtige teil des Gehalts. (Im Normalfall brutto minus sv)
In so einem Fall immer unbedingt von der ak ausrechnen lassen was die genaue monatliche grenze ist.
@asuna @hanniban
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Beim Einkommensabhängigen KBG würd meine LFZ während des Urlaubs dann wohl die Zuverdienstgrenze sprengen. Da wärs besser, wenn ich ihn vor der Entbindung aufbrauche. Aber eigentlich wollt ich so die Auflösung meines Arbeitsvertrages verlängern. Um so die Möglichkeit zu haben ab Juni/Juli in Teilzeit wiederzukommen. Das geht aber nur, wenn ich ne Tagesmutter krieg. Wenn ich aber dann doch ea KBG kriegen sollte, bin ich dann bestraft, weil das mit der LFZ aufgerechnet wird. Doof, dass einem keiner vorher sagen kann, wie es kommen wird.
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Würde denn theoretisch das Mutterschaftsgeld, was von der Taggeldversicherung kommt auch in den Zuverdienst zählen?
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Ich habe das einkommensabhängige KGB, bin aber 2jahre in Karenz. Dh das zweite Jahr bekomme ich nur Familienbeihilfe. Würde nun gerne im zweiten Jahr paar Stunden die Woche arbeiten gehen (Bin Krankenschwester, ca 1 Dienst in der Woche) um etwas Geld dazu zuverdienen. Meine Frage nun, wie hoch ist die Einkommensgrenze wenn ich ja dann kein KGB mehr bekomme und meine zweite Frage, wenn ich mehr wie geringfügig verdiene (ich schätze so 500-600€) bekomme ich da auch Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Vielen Dank für die Antworten
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Ich würd an deiner stelle die karenz verkürzen, und dann in elternteilzeit gehen. Da hast du dann bis zu 7 jahre kündigungsschutz. Achte aber bitte auf die voraussetzungen: mind 3 jahre im betrieb, mind 20 mitarbeiter.
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Ich war in einer ähnlichen situation, darum intetessier es mich
Achja, hab mir einen termin bei der ak gemacht. Ich wurde dort super beraten. Kann ich nur empfehlen. Alles gute
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Danke für den guten Tipp mit der Ak!
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Wenn @Birgit1903 also jetzt mal nur einen Tag die Woche arbeiten mag und dann aber nach nem Jahr 2 Tage und dann nach nem weiteren Jahr 3 Tage könnt es Schwierigkeiten geben ... (außer ag ist natürlich einverstanden)
@Birgit1903 in der kbg freien Zeit musst du mal rein theoretisch nicht wegen dem zuverdienst aufpassen. Kein kbg - keine zuverdienst grenze!
Wäre es der gleiche Arbeitgeber wie dein karrenziertes Dienstverhältnis? Du musst nur aufpassen dass den ursprünglichen Dienstverhältnis nix passiert. Bei geringfügig kein problem. Nur darüber hinaus ist es arbeitsrechtlich immer etwas mühsam ...
Sonderzahlungen gibt es übrigens auch bei Verdienst unter der geringfügigkeit! Und selbst versichern musst du dich dann bitte auch (geringfügig ist keine krankenversicherung)
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Wirklich die Sonderzahlungen gibt es auch bei geringfügig? Wusste ich nicht!!
Dass ich mich selbst versichern muss bei geringfügig das weiß ich, würde allerdings auch wegfallen wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten würde.
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