Hallo,
bin derzeit noch in Karenz, bin neuerlich Schwanger geworden, Karenz endet im Februar 2011 und der neuerliche Mutterschutz beginnt im April 2011. Nun habe ich mich bei der Auswahl des Karenztypes für die einkommensabhängige Variante entschieden. Ich habe jetzt mit meinem Arbeitgeber vereinbart, das ich die zwei Monate, was ich wieder arbeiten müsste, die Karenz um die zwei Monate velängere.
Weiß irgendjemand etwas, ob ich für die zwei Monate Geldanspruch habe, und wie das berechnet bzw. wo von da ausgegangen wird?
Wäre euch sehr dankbar für Antworten, das nagt gerade nämlich sehr an mir.
Lg
ossimadl
Kommentare
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mein karenz war im feb aus sprich das kinderbetreuungsgeld, karenz im juni,war aber im feb schwanger!!!
hab bis im juli kein geld bekommen!!! war auf der ak u überall!!!
null chancen!!!
bitte erkundige dich auf der ak!!!
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arbeitsrechtliche Karenz geht maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes (also bei Dir Feb. 2011 - das 1. Kind hat den 2. Geburtstag - ist das so bei Dir? - Du bist also angestellt)
Da gibt es im Grunde keine "Karenzverlängerung". Was meint Dein Arbeitgeber mit "Karenzverlängerung"
- hast noch Urlaub und der wird aufgebraucht bis zur Schutzfrist?
- dann Lohn/Gehalt für diese Zeit und mit der folgenden Karenz mit Kündigungs
- und Entlassungsschutz dürfte es auch kein Problem sein.
Sonst?
Unbezahlter Urlaub - da frage ich mich aber, wie die einkommensabhängige Variante vom Kinderbetreuungsgeld berechnet werden soll... (Gebietskrankenkasse fragen) und ob da die neue arbeitsrechtliche Karenz (fürs neue Kind) (Kündigungs-/Entlassungsschutz) wirksam wird... (AK fragen)
Achtung:
Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind "zwei verschiedene Paar Schuhe".
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Hast du dich beim ersten Kind für die einkommensabhängige Variante entschieden oder ist das die Entscheidung für das zweite Kind?
Ich hab's jetzt so verstanden, dass du derzeit in Karenz bist und dich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entschieden hast.
Wie Carry schon gesagt hat, sind Karenz und Kinderbetreuungsgeld unabhängig voneinander zu betrachten, d.h. du kannst z.B. ein Jahr in Karenz sein, jedoch für 36 Monate das Kinderbetreuungsgeld bekommen, sofern du die Zuverdienstgrenze nicht überschreitest. Das heißt: dein Arbeitgeber kann die vereinbarte Karenz verlängern, dies ändert jedoch nichts an der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes, egal, für welche Variante du dich entschieden hast.
Somit wären diese zwei Monate eine unbezahlte Karenz - was du dir vielleicht überlegen könntest, ist, sofern du noch Urlaub stehen hast, dass du den in diesen zwei Monaten in Anspruch nimmst. Der müsste dann auch bezahlt sein - ist halt die Frage, wie dein Arbeitgeber dazu steht.
Verlängerte Karenz hat auf jeden Fall den Vorteil, dass der Kündigungsschutz aufrecht bleibt. Würdest du nach der Karenz wieder arbeiten gehen oder Urlaub konsumieren, bleibt der Kündigungsschutz lediglich vier weitere Wochen aufrecht (siehe auch www.karenz.at). Die sicherere Variante wäre demnach die verlängerte Karenz.
Am besten bei der AK erkundigen, welche Variante am Klügsten ist!
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Davon zu unterscheiden sind die Bezugszeiträume für das Kinderbetreuungsgeld - in der Langvariante 30 (36 - wenn auch Papa Kinderbetreuung macht) Monate - zu den 24 Monaten Karenz - da gibt es gewisse Probleme, wenn man noch 6 Monate beim Kind bleiben will - den arbeitsrechtlich muss sie am 2. Geburtstag des Baby 1 arbeiten gehen!
Wenn aber die Mama zum 2. Geburtstag des 1. Kindes wieder schwanger ist, und sie das sofort dem Arbeitsgeber dann meldet - dann besteht wieder Kündigungs- und Entlassungsschutz - für das 2. Baby! - Und dann vielleicht noch bezahlten Urlaubsverbrauch (meist bleibt der Urlaub, der vor der Geburt des Baby 1 da war, stehen und wird nicht bei Geburt 1 ausbezahlt) - vereinbaren - und sie kommt dann in die neue Schutzfrist.
Bei unbezahlten Urlaub gibt es doch kein Einkommen vom Arbeitgeber - und ob das dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld greift, ist sehr fraglich (eher nein meiner Meinung - weil es ja kein Einkommen gibt, ebenso kein Wochengeld (für Baby 2) - wieder weil es kein Einkommen gibt)
- man bekommt aber das Kinderbetreuungsgeld (vom Baby 1) bis zur Geburt des Baby 2 (wenn die 30 Monate Variante) - und dann Kinderbetreuungsgeld für Baby 2.
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Im Grunde der beste Fall: Die arbeitsrechtliche Karenz für Baby 1 endet und der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Baby 2 beginnt. - und die Zeit bis zur Schutzfrist überbrückt man mit bezahltem Urlaub!