Liebe Alle,
ich schreibe einen Artikel über das Wochengeld, insbesondere über das Problem, dass viele Frauen nicht wissen, dass sie den Anspruch bei Kündigung/einvernehmlicher Lösung aufs Wochengeld verlieren. Nun würde ich gerne mit jemanden sprechen, der bzw. die davon betroffen war/ist um dieses Problem besser veranschaulichen zu können. Gibt es hier Erfahrungen dazu?
Liebe Grüße
Kommentare
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Ich hatte 3 Dienstgeber und habe zwei davon gelöst, weil mir das in der Schwangerschaft zu viel war und ich außerdem danach dort sowieso nicht mehr arbeiten werde, deshalb bekomme ich jetzt von diesen beiden Dienstverhältnissen kein Wochengeld und natürlich werden diese Einkünfte dann beim eaKBG auch nicht gewertet.
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Mir wurde in der Beratung gesagt, dass es egal sei, ob und wann ich die Nebenbeschäftigungen löse, weil es ja nur um den Beobachtungszeitraum geht und wenn da ein Zusatzverdienst war (auf diesen Zeitraum solle ich achten), wird das in jedem Fall zum Durchschnitt dazugekommen...da das Wochengeld ja einen Einkommensersatz darstellen soll.
Tja so ist es aber jetzt nicht. Beide Nebenbeschäftigungen werden nicht gerechnet. Hätte ich das eher gewusst, hätte ich natürlich länger noch durchgehalten...bei einem DV dreht es sich immerhin nur um 3 Wochen. Aber nein, natürlich ist es jetzt zu spät. Ich habe auch sofort reagiert, als man mir den Wisch mit der niedrigeren Höhe des Wochengeldes zugeschickt hat (da hätte ich noch was tun können), aber da hat man dann Wochen herumgetan und mir immer wieder falsche Auskünfte telefonisch und auch persönlich am Schalter gegeben und mich vertröstet. Jetzt ein Monat später, kurz vor der Auszahlung des Wochengeldes rückt man erst mit dem eigentlichen Grund heraus. Jetzt kann ich aber nichts mehr tun.
Und natürlich habe ich weitaus früher schon versucht mich direkt bei der WGKK zu erkundigen, ob mir eh keine Nachteile entstehen, wenn ich das so mache wie ich es letztendlich gemacht habe. Aber - das "beste" an der Geschichte, wie ich finde - die lapidare Antwort war, sie geben im Vorhinein keine Auskünfte! Dabei hab ich meinen Fall genau geschildert und es war denen ja zum damaligen Zeitpunkt schon klar, dass ich darum umfallen werde. Nur gesagt haben sie es mir nicht. Die AK hat mich schlichtweg falsch beraten. Fällt unter Pech, denn offenbar kann man heutzutage auch mit Halbwissen gutes Geld in der Beratung verdienen. Hat eh alles keine Konsequenzen...zumindest für diese Personen nicht, für eine junge Familie hingegen schon.
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Zur Info (falls es relevant sein sollte) mein Vertrag ist damals ausgelaufen, hab also leine Arbeitsstelle bei der ich in Karenz bin)
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Wäre mein Tipp für dich.
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vielen Dank für die Diskussion. Ich war leider die letzten zwei Tage länger beschäftigt und sehe deswegen erst jetzt in den Thread. Liebe @Angie_1984 dürfte evtl. deinen Fall anonym als ein Beispiel anführen? Wie war das also genau? Um wie viel wurde dir dann das Wochengeld gekürzt, wenn ich fragen darf? Hast du dann in dieser Zeit nur von diesem Einkommen gelebt?
LG
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Das Wochengeld wird mir um etwas mehr als 21 Euro pro Tag gekürzt werden. Ich werde dann in der Zeit des Mutterschutzes also um ca. 600 Euro weniger im Monat zur Verfügung haben, als ich es gewohnt war. Wie ich die einsparen kann, muss ich mir jetzt überlegen. Und natürlich wirkt sich der niedrigere Tagsatz auch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld negativ aus.
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Diese Nachteile bei Selbstkündigung, oder einvernehmliche Auflösung gelten nicht, wenn es sich um weitere Dienstverhältnisse handelt (zB so wie bei mir um ein zweites bzw. drittes parallel).
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Mir schwirrt seit heute Früh eine Frage in meinem Kopf herum, vielleicht kann sie mir von euch ja jemand beantworten?
Ich habe am 09.09. ET und mein letzter Arbeitstag ist der 14.07.
Jetzt ist es so das ich einen KS bekomme und der sogar 3-4 Wochen vor ET sein wird! Wie ist das dann mit dem Wochengeld die ich ja eigentlich ohne KS in diesen 3-4 Wochen bekommen würde. Falle ich um das um oder werden diese Wochen die das Kind zu früh kommt nach dem 12 wöchigen Wochengeldanspruch (wegen KS) nach ET dann noch angehängt?
Sprich nach ET 12 Wochen Wochengeld + die Tage die das Kind zu früh gekommen ist?
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Danke für die Info!
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Achtung! Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld braucht es ein aufrechtes Dienstverhältnis, was bei Dir nicht der Fall ist.(Außer das wurde bei der unlängst erfolgten Änderung doch wieder geändert, was ich unrecherchiert sehr bezweifle)
Mir ist das leider auch passiert, dass ich diese Variante nicht wählen konnte, obwohl bis am Tag der Freistellung gearbeitet.
Nachtrag: Moment, das hab ich falsch verstanden, oder? Dein Hauptdienstverhältnis besteht noch und Du hast auch arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenz? Dann geht EAKBG schon.
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Falls das aber jemanden betrifft - man kann unter Umständen auch um Zahlungserleichterung beim FA ansuchen, sollte einem die Zahlung mit KBG schwer fallen.
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Ok, wenn Du eh schon länger so arbeitest, kennst Dus eh. Die Krankenkassennachzahlung wird halt noch häufiger vergessen, als die Steuer. (Ich nehme mich da nicht aus, der erste 1.000er Rückforderung hat mich damals kalt erwischt)
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Dieser kann sich dann beim Arbeitnehmer regressieren und sich das zurück holen.
Da die Krankenkassen oft sehr weit hinten sind mit der Bearbeitung, kann das oft auch dann noch der Fall sein, wenn man das schon gar nicht mehr macht.
Also da sollte man echt vorsichtig sein.
fürs Finanzamt ist die Wochenarbeitszeit egal.
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Das gilt grundsätzlich für alle Dienstnehmer.
Das AZG sieht eine maximale Wochenarbeitszeit vor.
Da sollte man echt aufpassen. Vor allem wenn der bzw die Arbeitgeber nichts wissen. Bei uns muss zb jede Nebentätigkeit gemeldet werden und ab einem bestimmten Einkommen ist es sogar genehmigungspflichtig.
Verwaltungsstrafe Bis zu 3.600€.
Etwas anderes ist es wenn man freier Dienstnehmer ist. Weil das im Grunde selbständig ist und es da andere Regeln gibt.
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Ok, das war eben nicht klar heraus zu lesen.
Aber dann bist du auf der sicheren Seite
Aber viele gehen neben bei noch geringfügig arbeiten oder haben 2 Teilzeit Jobs und wenn das zu zuviel Stunden sind, dann kann das problematisch werden.
Dass du mit dem Wochengeld solche Probleme hattest, könnte evtl auch daran liegen, dass unterschiedliche Krankenkassen beteiligt waren.
Grad bei freien Dienstverträgen, Selbständigkeit, muss man sich selbst drum kümmern dass die zuständige Krankenkasse das mit einrechnen, bzw die Bestätigung schicken. ( und das muss man aber auch wissen).
Das wird nämlich nicht automatisch wie bei einem "normalen" DV weiter geleitet. Usw.
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Okay, dann hätten die das eigentlich schon sehen müssen.
Wobei ich jetzt auch nicht weiß, wie bei den Krankenkassen das mit den freien Dienstverträgen gehandhabt wird.
Aber schön dass es geklappt hat.
Eh der Wahnsinn was man bei mehreren Dienstverhältnissen an Sozialversicherung bezahlt.
Da ist das Finanzamt ja noch harmlos dagegen.
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