Wochengeld

Liebe Alle,

ich schreibe einen Artikel über das Wochengeld, insbesondere über das Problem, dass viele Frauen nicht wissen, dass sie den Anspruch bei Kündigung/einvernehmlicher Lösung aufs Wochengeld verlieren. Nun würde ich gerne mit jemanden sprechen, der bzw. die davon betroffen war/ist um dieses Problem besser veranschaulichen zu können. Gibt es hier Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Kommentare

  • Warum soll jemand den Anspruch auf wochengeld verlieren? Müsste man ja vor dem Mutterschutz kündigen? Oder?
  • Bei einer einvernehmlichen Lösung beispielsweise, verliert man den Anspruch
  • Dann müsste diejenige ja während der Schwangerschaft einvernehmlich kündigen. Das wird sicher niemand freiwillig machen. Warum sollte man in der SS kündigen, ist ja eh bald weg. Versteh ich nicht ganz??
  • @naninina Also ich steck offenbar gerade mittendrin in so einer Misere und wurde von verschiedenen Seiten (AK, NÖGKK) dazu leider falsch beraten. Nun dürfte es zu spät sein und ich falle um einiges an Wochengeld um, was mich extrem ärgert, da ich ja auch entsprechend eingezahlt habe. Aber genaueres kann ich noch nicht sagen, da mein Fall nochmals geprüft wird. Mein Fall ist aber komplexer, da ich drei Dienstgeber hatte. Falls dir das trotzdem was nützt, helf ich gern mit Infos.
  • Nur kurz zu meinem Fall, hab einvernehmlich in der Schwangerschaft gekündigt (wegen Familiären Gründen) gehe nicht genauer drauf ein. War ca. 4 Monate arbeitslos gemeldet, war aber bei diversen Arbeitgebern vorstellen. Hab sogar einen Monat, zwar nur gerinfügig, in der Weihnachtszeit gearbeitet. Also schon willig um Arbeit zu suchen.... und ich bekommen Wochengeld. Mit hätte nie wer gesagt, dass ich keines bekomme. Hatte ich jetzt nur Glück? Kann im Internet auch nichts finden warum man bei einer einvernehmlichen Lösung keinen Anspruch hätte. Mich hat des alles ein wenig verunsichert und darum hab ich nachgeforscht.
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 15. 03. 2017, 08:49
    Du warst arbeitslos gemeldet und hattest Bezug, das ist der Unterschied. ;)
    Ich hatte 3 Dienstgeber und habe zwei davon gelöst, weil mir das in der Schwangerschaft zu viel war und ich außerdem danach dort sowieso nicht mehr arbeiten werde, deshalb bekomme ich jetzt von diesen beiden Dienstverhältnissen kein Wochengeld und natürlich werden diese Einkünfte dann beim eaKBG auch nicht gewertet.
  • Ja schon @Angie_1984 aber weil @naninina allgeim geschrieben hat, dass man bei einer einvernehmlichen Lösung den Anspruch verliert.
  • Ja eh, wenn du zB die einvernehmliche erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht hättest, sodass du dazwischen nicht beim AMS gemeldet gewesen wärst, hättest eh keins bekommen ;)
  • bearbeitet 15. 03. 2017, 09:35
    Ach so ist das gemeint, natürlich muss man auf jeden Fall einzeln eingehen um das genau zu beurteilen. Du hast dann dein Diensverhältniss "zu früh" gelöst um auf beide Dienstgeber einen Anspruch zu haben?
  • Ich hatte drei Dienstgeber mit insgesamt weit über 40 Wochenstunden. Da mir das im Verlauf der Schwangerschaft aber zu viel wurde (und ich aus vielerlei Gründen bei zwei DG danach sowieso nicht mehr arbeiten kann), habe ich die zwei kleineren Dienstverhältnisse nach entsprechender Erkundigung (u.a. WGKK, NÖGKK und AK Wien) vor der Schutzfrist gelöst (eins zwei Monate vorher, eins nicht mal ganz drei Wochen vorher) und mein Hauptdienstverhältnis (Vollzeit-Job) behalten.
    Mir wurde in der Beratung gesagt, dass es egal sei, ob und wann ich die Nebenbeschäftigungen löse, weil es ja nur um den Beobachtungszeitraum geht und wenn da ein Zusatzverdienst war (auf diesen Zeitraum solle ich achten), wird das in jedem Fall zum Durchschnitt dazugekommen...da das Wochengeld ja einen Einkommensersatz darstellen soll.
    Tja so ist es aber jetzt nicht. Beide Nebenbeschäftigungen werden nicht gerechnet. Hätte ich das eher gewusst, hätte ich natürlich länger noch durchgehalten...bei einem DV dreht es sich immerhin nur um 3 Wochen. Aber nein, natürlich ist es jetzt zu spät. Ich habe auch sofort reagiert, als man mir den Wisch mit der niedrigeren Höhe des Wochengeldes zugeschickt hat (da hätte ich noch was tun können), aber da hat man dann Wochen herumgetan und mir immer wieder falsche Auskünfte telefonisch und auch persönlich am Schalter gegeben und mich vertröstet. Jetzt ein Monat später, kurz vor der Auszahlung des Wochengeldes rückt man erst mit dem eigentlichen Grund heraus. Jetzt kann ich aber nichts mehr tun.
    Und natürlich habe ich weitaus früher schon versucht mich direkt bei der WGKK zu erkundigen, ob mir eh keine Nachteile entstehen, wenn ich das so mache wie ich es letztendlich gemacht habe. Aber - das "beste" an der Geschichte, wie ich finde - die lapidare Antwort war, sie geben im Vorhinein keine Auskünfte! Dabei hab ich meinen Fall genau geschildert und es war denen ja zum damaligen Zeitpunkt schon klar, dass ich darum umfallen werde. Nur gesagt haben sie es mir nicht. Die AK hat mich schlichtweg falsch beraten. Fällt unter Pech, denn offenbar kann man heutzutage auch mit Halbwissen gutes Geld in der Beratung verdienen. Hat eh alles keine Konsequenzen...zumindest für diese Personen nicht, für eine junge Familie hingegen schon.
    geschwisterchen28
  • Ich hätte jetzt auch mal kurz eine Frage zum Thema Wochengeld... Muss man es beantragen???? Ich habe gerade gelesen, dass ich sowieso nur mehr Wochengeld in der Höhe des Karenzgeldes bekomme... (hab 30+6 Variante beim ersten Kind genommen...). Also frag ich mich grad, ob ich mir die Mühe antun muss das zu beantragen...?
    Zur Info (falls es relevant sein sollte) mein Vertrag ist damals ausgelaufen, hab also leine Arbeitsstelle bei der ich in Karenz bin)
  • @Angie_1984 es gibt sowas wie einen ombudsmann bei der gkk. Dort würde ich mich auf jeden Fall beschweren und wenn du Aufzeichnungen über deine falsche Beratung bei der ak hast dann auch unbedingt wohin wenden. Notfalls an die Kronen Zeitung. Ist mein Ernst. Wenn du schaffst dass das in die Medien kommt müssen sich die andern Stellen rechtfertigen.
    Wäre mein Tipp für dich.
    ReyhaniaTiinkerBellAngie_1984
  • Wenn man aber 3monate zuvor alg bekommt dann bekommt man wochengeld oder???
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 15. 03. 2017, 21:33
    @claudsch1980 Vielen Dank für den Tipp! Bei der WGKK Ombudsstelle werd ich das auf jeden Fall noch deponieren. Von den anderen Stellen habe ich leider keine Aufzeichnungen :/
  • Liebe alle,

    vielen Dank für die Diskussion. Ich war leider die letzten zwei Tage länger beschäftigt und sehe deswegen erst jetzt in den Thread. Liebe @Angie_1984 dürfte evtl. deinen Fall anonym als ein Beispiel anführen? Wie war das also genau? Um wie viel wurde dir dann das Wochengeld gekürzt, wenn ich fragen darf? Hast du dann in dieser Zeit nur von diesem Einkommen gelebt?

    LG
  • @naninina Wie gesagt steck ich noch mittendrin, die erste Auszahlung steht nächste Woche erst bevor. Die Info habe ich erst kürzlich von der WGKK erhalten. Aber wenn es hilft, kannst du meinen Fall trotzdem gerne anonym anführen.
    Das Wochengeld wird mir um etwas mehr als 21 Euro pro Tag gekürzt werden. Ich werde dann in der Zeit des Mutterschutzes also um ca. 600 Euro weniger im Monat zur Verfügung haben, als ich es gewohnt war. Wie ich die einsparen kann, muss ich mir jetzt überlegen. Und natürlich wirkt sich der niedrigere Tagsatz auch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld negativ aus.
  • Erfreuliches Update von mir: Nach gefühlten weiteren 100 Kontakten mit AK und WGKK Ombudsstelle habe ich nun doch Recht bekommen und von allen drei Dienstverhältnissen mein Wochengeld bekommen!! =)=)=)

    Diese Nachteile bei Selbstkündigung, oder einvernehmliche Auflösung gelten nicht, wenn es sich um weitere Dienstverhältnisse handelt (zB so wie bei mir um ein zweites bzw. drittes parallel).
    Reyhania_Kathrin_doppeljackpot_83claudsch1980itchifymaria2704TiinkerBellricz
  • Ich bin seit Mittwoch im Mutterschutz. Wie lang dauert das normal, bis dass die übermittelten Daten bearbeitet werden? Bekommt man da auch einen Bescheid geschickt?
  • Bei mir war der Bescheid am dritten Tag vom Mutterschutz im Postkosten.
  • @SANDRA8160 bei mir kam es auch recht schnell. Auch 3 Tage nach Antritt
  • Hallo ihr lieben!
    Mir schwirrt seit heute Früh eine Frage in meinem Kopf herum, vielleicht kann sie mir von euch ja jemand beantworten?
    Ich habe am 09.09. ET und mein letzter Arbeitstag ist der 14.07.
    Jetzt ist es so das ich einen KS bekomme und der sogar 3-4 Wochen vor ET sein wird! Wie ist das dann mit dem Wochengeld die ich ja eigentlich ohne KS in diesen 3-4 Wochen bekommen würde. Falle ich um das um oder werden diese Wochen die das Kind zu früh kommt nach dem 12 wöchigen Wochengeldanspruch (wegen KS) nach ET dann noch angehängt?
    Sprich nach ET 12 Wochen Wochengeld + die Tage die das Kind zu früh gekommen ist?
  • Es wird hinten dran gehängt, also nicht verkürzt.
  • Ah super!
    Danke für die Info!
  • Maximum sind 16 Wochen Wochengeld, aber das geht sich mit 4 Wochen vor EGT und Kaiserschnitt aus.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 6. 06. 2017, 22:15
    @Angie_1984

    Achtung! Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld braucht es ein aufrechtes Dienstverhältnis, was bei Dir nicht der Fall ist.(Außer das wurde bei der unlängst erfolgten Änderung doch wieder geändert, was ich unrecherchiert sehr bezweifle)
    Mir ist das leider auch passiert, dass ich diese Variante nicht wählen konnte, obwohl bis am Tag der Freistellung gearbeitet.
    Nachtrag: Moment, das hab ich falsch verstanden, oder? Dein Hauptdienstverhältnis besteht noch und Du hast auch arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenz? Dann geht EAKBG schon.
  • @ChaosDeluxe So ist es, mein Hauptdienstverhältnis ist noch aufrecht (für das eaKBG muss dieses Kriterium zum Zeitpunkt der Geburt erfüllt sein), deshalb bekomme ich das eaKBG. Hätte ich alle auflöst, dann würde es mir wie dir gehen. Wirklich schade für dich!! D: Das steht so direkt nämlich nirgends.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 6. 06. 2017, 22:31
    @Angie_1984 Ganz was anderes, das mir dazu noch einfällt, weil drei Jobs und “weit über 40 Stunden“ - mal abgesehen davon, dass Du damit ja womöglich die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten hast, wie lang hast Du das gemacht? Hattest Du da schon mal eine Steuernachforderung bzw Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen? Verzeih, falls ich da was schreib, woran Du eh längst gedacht hast, aber wenn nicht, würd ich Dir dringend raten, Dich drauf einzustellen. Größere Nachzahlungen wenn man eh nur KBG bezieht, sind leider kein Spaß.
    Angie_1984
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 6. 06. 2017, 22:34
    @ChaosDeluxe Ja die Höchstarbeitszeit hab ich in Summe überschritten, aber nicht bei den einzelnen Arbeitgebern, weshalb das kein Problem darstellte. Ich hab schon jahrelang mehrere Dinge parallel und zahle natürlich dementsprechend Steuern nach, SV wurde eh laufend parallel eingezahlt. ;)

    Falls das aber jemanden betrifft - man kann unter Umständen auch um Zahlungserleichterung beim FA ansuchen, sollte einem die Zahlung mit KBG schwer fallen.
  • @Angie_1984 Echt, ich dachte bisher immer, die Zeiten werden pro Arbeitgeber addiert und wer einen trotzdem beschäftigt, riskiert Schwierigkeiten. Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
    Ok, wenn Du eh schon länger so arbeitest, kennst Dus eh. Die Krankenkassennachzahlung wird halt noch häufiger vergessen, als die Steuer. (Ich nehme mich da nicht aus, der erste 1.000er Rückforderung hat mich damals kalt erwischt)
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 7. 06. 2017, 05:50
    Wird die höchst zulässige Wochenarbeitszeit durch mehrere Dienstverhältnisse dauerhaft erheblich überschritten, dann kann das eine Verwaltungsstrafe für jenen Arbeitgeber nach sich ziehen bei dem das der Fall ist, zb der 2.AG oder der 2.AG.
    Dieser kann sich dann beim Arbeitnehmer regressieren und sich das zurück holen.
    Da die Krankenkassen oft sehr weit hinten sind mit der Bearbeitung, kann das oft auch dann noch der Fall sein, wenn man das schon gar nicht mehr macht.

    Also da sollte man echt vorsichtig sein.

    fürs Finanzamt ist die Wochenarbeitszeit egal.
    Angie_1984ChaosDeluxe
  • @maxi Das gilt aber nur für die Zeit während der Schwangerschaft ab Bekanntgabe und da auch nur bei echten Dienstverhältnissen, soweit ich weiß, oder?
  • @Angie_1984
    Das gilt grundsätzlich für alle Dienstnehmer.
    Das AZG sieht eine maximale Wochenarbeitszeit vor.

    Da sollte man echt aufpassen. Vor allem wenn der bzw die Arbeitgeber nichts wissen. Bei uns muss zb jede Nebentätigkeit gemeldet werden und ab einem bestimmten Einkommen ist es sogar genehmigungspflichtig.
    Verwaltungsstrafe Bis zu 3.600€.

    Etwas anderes ist es wenn man freier Dienstnehmer ist. Weil das im Grunde selbständig ist und es da andere Regeln gibt.
    Angie_1984ChaosDeluxe
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 7. 06. 2017, 09:34
    @maxi Eben das meinte ich, also echte DVs (egal ob Voll-, Teilzeit oder geringfügig). Meine Nebenbeschäftigungen waren auf Basis freier Dienstverträge bzw. Werkverträge und natürlich gemeldet. Alle Dienstgeber wussten voneinander.
  • @Angie_1984
    Ok, das war eben nicht klar heraus zu lesen.
    Aber dann bist du auf der sicheren Seite =)

    Aber viele gehen neben bei noch geringfügig arbeiten oder haben 2 Teilzeit Jobs und wenn das zu zuviel Stunden sind, dann kann das problematisch werden.

    Dass du mit dem Wochengeld solche Probleme hattest, könnte evtl auch daran liegen, dass unterschiedliche Krankenkassen beteiligt waren.
    Grad bei freien Dienstverträgen, Selbständigkeit, muss man sich selbst drum kümmern dass die zuständige Krankenkasse das mit einrechnen, bzw die Bestätigung schicken. ( und das muss man aber auch wissen).
    Das wird nämlich nicht automatisch wie bei einem "normalen" DV weiter geleitet. Usw.
    Angie_1984
  • @maxi Im Beobachtungszeitraum war ich ausschließlich bei der WGKK mit allen DVs. Die haben da einfach was verbockt. Bis heute ist nicht ganz klar was, aber nachdem ich jetzt mein Wochengeld in richtiger Höhe bekomm, lass ich es einfach so stehen.
  • @Angie_1984
    Okay, dann hätten die das eigentlich schon sehen müssen.
    Wobei ich jetzt auch nicht weiß, wie bei den Krankenkassen das mit den freien Dienstverträgen gehandhabt wird.
    Aber schön dass es geklappt hat.
    Eh der Wahnsinn was man bei mehreren Dienstverhältnissen an Sozialversicherung bezahlt.
    Da ist das Finanzamt ja noch harmlos dagegen.
    Angie_1984
  • @maxi Ja, da legt man in Summe so einiges ab. Deswegen war ich dann ja auch so „stur“ und wollte auch die Leistung dafür haben :p Jetzt passt ja alles wunderbar =)
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