Austritt vor dem Karenzende

Hallo liebe Leute!

Hoffe Ihr könnt mir helfen!

Ich wäre bis Sep. 2017 im Karenz. Nun sind wir umgezogen und wohnen sehr weit weg von meiner Arbeitsstelle. Deswegen wollte ich die Karenz frühzeitig beenden, um eine neue Arbeit zu suchen. Ich habe mit der Ak telefoniert und sie haben mir vorgeschlagen einen Mutterschaftsaustritt zu machen. Den Schreiben hab ich dann persönlich meiner Chefin gebracht. Im schreiben steht, dass ich aufgrund der geburt meines Kindes meinen berechtigten Austritt, mit der sofortigen Wirkung geltend mache.
Und heute erfahre ich beim Ams, dass ich noch angemeldet und noch bis 04.05 im Urlaub bin. Mein Berater vom Ams sieht im programm, dass ich am 06.04 angemeldet und am 30.04 abgemeldet ( haben geschrieben Kündigungsgrund: Kündigung durch Arbeitnehmer) wOrden bin.
Und noch von 01.05-04.04 Resturlaub beanspruche! Ich bin grad ratlos. Hab natürlich sofort meine ehemalige Chefin angerufen und gefragt was das soll. Aber sie erreicht keinem in der Personalabteilung. Nun jetzt ist meine Frage. Dürfen sie das so machen? Ich weiß grad nicht was ich machen soll! Da es jetzt noch steht dass ich gekündigt habe, habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich hoffe irgendwer kann mir helfen.

Kommentare

  • Das wäre vielleicht gleich eine Frage für den Expertenchat https://www.babyforum.at/discussion/15282/expertenchat-mit-der-bildungsberatung-in-wien-thema-wiedereinstieg#latest
    Denke, die wollen eventuell vermeiden, dir den Resturlaub auszahlen zu müssen. Aber ohne dein Wissen einfach Urlaub zu schreiben glaub ich ned, dass das rechtlich gedeckt ist.
    Ob man bei einer Kündigung in Karenz Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weiß ich aber auch ned, normalerweise jedenfalls nicht, wenn man selbst kündigt.
  • War wegen dem selben fall vor kurzem bei der ak. Ich kann dir sagen wie es mit gesagt wurde.
    Mutterschaftsaustritt musst du in einer gewissen zeit vor karenzende machen. Das hast du aber eh getan. Ansonsten ist in der heutigen zeit eigentlich nicht mehr viel unterschied von der kündigung bzw mutterschaftsaustritt, vorausgesetzt du bist abfertigung neu!!! Sobald du sozusagen kündigst, bist du nicht mehr in karenz, das heißt, bei eigener kündigung, bekommst du ein monat kein arbeitslosengeld, dann schon. Wenn du ein schreiben hast, wo oben steht, mutterschaftsausttitt, würde ich nochmal zur ak gehen, ihnen den fall genauestens schildern, die kümmern sich dann darum :) alles gute und gib bescheid, was rausgekommen ist.
  • @wunschbaby2016 , @FairyFay

    Danke für eure Antworten.
    Ja hab ein Schreiben. Nur wie es aussieht steht im System, dass ich gekündigt habe und keinen mutterschaftsaustritt gemacht habe. Bei AK wurde mir gesagt wenn ich einen berechtigten Muschaftsaustritt mache wird mir das Geld nicht gesperrt.
    Ich werde morgen wieder Ak anrufen und werde dir berichten.
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