Hallo alle,
Mein Kopf ist momentan durcheinander wegen diese Thema, ich bin erste mal Schwangern und habe leider keine Ahnung, wie es ist mit der Bemessung.
Ich bin seit April arbeitlos angemeldet und meine arbeitlosengeld läuft bis 27/7/2017 ab, dann Notstandhilfe. Mein Wochengeld wird ab 8/8/2017 geben, dadurch will ich nicht niedriger Wochengeld bekommen, habe ich vor, Krankenstand zu machen, damit den Arbeitlosengeld verlängern kann.
Nun meine Frage ist:
1. Was ist zum Beispiel, ich bin 2-3 Wochen (verteilt) im Krankenstand und Krankengeld Bezug von WGKK ausbezahlen lassen? Wird dann mein Wochengeld dann weniger berechnet? Angeblich Wgkk berechnet mein Wochengeld durch letzte 3 Monat Einkommen, ich habe dann im Mai 600€ von AMS, dann Juni 400€ wegen 10Tagen Krank oder so und von Wgkk bezahlt, dann Juli wieder 400€ wegen Krankenstand => wird dann nur 600, 400 und 400 berechnen oder 600,600 und 600?
2. 2te Fall ist, wenn ich kein Krankenstand mache, wird dann Mai bis Juli normal arbeitlosengeld bekommen, nur dann die 12 Tagen Notstandhilfe. lautet dann mein Einkommen ist Mai 600, Juni 600 und Juli, dann 12 tagen notstandhilfe bis 8/8 , wie wird es dann berechnet? 600,600 und 600? oder die Bemessung von Notstandhilfe?
Vielen dank an alle, die mir diese Thema helfen kann. Ich bin leider eine Ausländerin und konnte nicht so gut Deutsch schreiben, bitte um Ihre Verständnis.
lg Kim
Kommentare
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das heißt, die Bemessung wird dann von meine Arbeitlosengeld berechnen? 600€+80% Zuschlag oder?
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Einerseits: ich kann Dich in der Situation schon ein bisschen verstehen, schwanger und arbeitslos ist finanziell echt blöd, nur legal ist es nicht und öffentlich in nem Forum solche Dinge rausposaunen ist doch etwas problematisch.
Wende Dich auf jeden Fall an die Ak. Auch wegen der Notstandshilfe. Du hast vermutlich einen Partner - dessen Einkommen ist aber ausschlaggebend, ob Du Notstandshilfe bekommst oder nicht. Es zählt das Gesamthaushaltseinkommen, also nicht, dass Du fix mit Notstandshilfe rechnest und vielleicht gar keinen Anspruch hast.
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werde ich dann an die Ak wenden.
lg
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Es wird Dir hier niemand sicher sagen können, ob Du in Deiner Situation überhaupt Anspruch auf Notstandshilfe und Wochengeld hast, das sollten sich Profis anschauen.
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Die Tage im August werden schon berücksichtigt, insofern, als man sich bei Arbeitslosigkeit im Ams-Leistungsbezug befinden muss, um Wochengeld beziehen zu können. Ohne Ams-Anspruch oder Anspruch auf Notstanshilfe am Tag des Eintritts ins gesetzliche Beschäftigungsverbot besteht auch kein Wochengeldanspruch.
Es gibt aber eine Ausnahmebestimmung, deren genauen Inhalt ich nicht kenne, dass wenn der Ams-Bezug schon bei Schwangerschaftsbeginn vorlag, die Frau auch Wochengeld bekommt, obwohl der Arbeitslosengeldanspruch schon ausgelaufen ist - deshalb @Kim Truong unbedingt zur Ak und Deine gesamte Situation schildern
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Bei der AK beraten durchwegs Juristen bzw in den jeweiligen Abteilungen Leute, die in einem speziellen Gebiet Fachwissen haben, beim Ams beraten grad in der Hotline Leute, die von allem arbeitsrechtlichen von überall ein bissl was wissen sollten, aber im Detail nicht immer fit sind, weshalb ich es persönlich nie bei einer Ams Beratung allein belassen würde.
Die Ams-Auskunft irritiert mich jedenfalls. WOochengeld gibt es doch nur bei aufrechtem Dienstverhältnis oder wenn ein aufrechter Leistungsbezug beim Ams vorliegt. Das letzte Dienstverhältnis hat aber nur für die Höhe der Ams-Bezüge Bedeutung, nicht für Wochengeldanspruch ja oder nein.
Wenn ich hier keinen totalen Denkfehler habe, stimmt diese Info also nicht bzw. ist egal wie lang das Dienstverhältnis war, es zählt nur hast Du Ams-Ansprüche oder nicht.
@miss87 das mit den 3 Monaten zur Bemessung stimmt natürlich grundsätzlich, bei Arbeitslosigkeit besteht aber eine Sondersituation. Habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe, hab ich auch keinen Anspruch auf Wochengeld. Selbst wenn ich nur einen Tag vorm Mutterschutz keine Ams-Ansprüche mehr hatte. Da ist dann wurscht, was ich die Monate davor verdient oder nicht verdient habe.
Nachtrag: achso, ich hatte Dich falsch vetstanden. Wegen der Höhe des Bezuges oder woraus der berechnet wird: das trau ich mir spontan nicht zu sagen. Arbeitslosengeldund Notstandshilfe kommt aus unterschiedlichen finanziellen Töpfen, es könnte also sein, dass das ändert, was als Bemessungsgrundlage gesehen wird. Aber: nix genaues weiß ich da nicht.
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