Geringfügig Angestellte - Wie muss ich vorgehen?

bearbeitet 22. 05. 2017, 13:56 in Karenz & Rechtliches
Hallo :)
Ich bin Lisa,21 Jahre alt komme aus der Steiermark und bin neu hier. Ich habe soeben erfahren dass ich schwanger bin und mache mir natürlich sofort Gedanken über die Zukunft. Kurz zu meiner Situation.
Ich arbeite geringfügig für 6 Stunden und nehme die Versicherung für geringfügig Beschäftigte um 60€ mtl. in Anspruch. Beim AMS habe ich mich abgemeldet da die geringfügige Stelle nur vorübergehend ist und in 1 Monat nach Wien ziehe möchte da ich eigentlich im September anfangen wollte zu studieren.
So richtig unerwartet also xD
Meine Frage ist nun wie wo und was muss ich tun wegen Kindergeld,Elternzeit Karenz und die anderen Sachen ?? Was steht mir alles zu?? Wo muss ich hingehen?? Kenne mich einfach null aus...
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Lg und bis bald
Lisa :)

Kommentare

  • Hallo! Leider kenn ich mich selbst da überhaupt nicht aus.

    Aber hier gibt's genügend Expertinnen die dir bestimmt bald helfen können :)

    Liebe Grüße
  • Wenn du noch arbeitest solltest dir eine Bestätigung vom Gyn holen für den Arbeitgeber, damit die Mutterschutz - Regelungen beachtet werden können. Die musst dem Arbeitgeber abgeben. Wenn du übersiedelst und die Arbeit aufgibst, solltest dich wieder beim AMS melden, ob du Anspruch hast. Falls ned gibt's wahrscheinlich auch kein Wochengeld. Kinderbetreuungsgeld musst erst nach der Geburt beantragen. Dazu kannst dich von der Arbeiterkammer beraten lassen.
  • Wenn du dich beim AMS meldest und Anspruch auf ALG hast, dann bekommst du 180% davon als Wochengeld (8 Wochen vor und nach der Geburt, in dieser Zeit darf man nicht arbeiten). Aber du bekommst kein Arbeitslosengeld wenn du studierst!
    Ansonsten kannst du ab Geburt das KBG (Kinderbetreuungsgeld) beantragen. Da gibt man an wielange und je nachdem ist die Höhe.
    Dazu kommen ca 170 Eur Familienbeihilfe. Hast du denn einen Partner?
  • Möchtest du jetzt trotzdem noch studieren? Oder weiter arbeiten?
    Das wäre wichtig zu wissen.

    War damals in der selben situation, hab heringfügig gearbeitet und während des mutterschutzes einvernehmlich gekündigt, da man nur sehr wenig Wochengeld bekommt als geringfügige.

    Willst du studieren, bekommst du kein arbeitslosengeld, aber du kannst je nach deiner Lebenssituation Studienbeihilfe beantragen.

    mein Rat: schieb das Studium auf
  • so ganz stimmt das mit dem studieren nicht. ich hatte einige studienkollegen die beim ams gemeldet waren aber du musst dich dem ams fügen, sprich wenn sie dir nen kurs andrehen musst du dann auch hingehen
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