Also mir wurde gesagt, man darf nur nicht gemeinsam in karenz sein. Den wenn deine frau keine kbg bezieht, ist sie nicht versichert und kann sich nicht mit dir mitversichern. Die günatigste variante ist, wenn die frau zumindest geringfügig arbeiten geht und sich dann um ca 60 euro im monat selbst versichert.
Gesetzlich dürfen nicht beide in Karenz sein. Also müsste die Frau dann (unbezahlten) Urlaub oder dgl mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Anspruch auf Elternzeilzeit hat man auch nicht während der andere in Karenz ist soweit ich weiß.
Der Begriff Karenz wird ja sehr oft falsch verwendet.
Frau hat während der Schwangerschaft ein Dienstverhältnis, pausiert dann bis 2 (in Einzelfällen wenn mit Dienstgeber vereinbar auch 2,5) Jahre und bleibt ohne Gehalt daheim beim Kind, hat aber nach dieser Zeit rechtlichen Anspruch wieder zum Arbeitgeber zurück zu kehren und in der ersten Zeit danach auch noch Kündigungsschutz = Karenz, ein arbeitsrechtlicher Begriff.
Frau hat während der Schwangerschaft kein Dienstverhältnis und keinen Job in den sie nach der "Babypause" zurück kehrt. Frau ist NICHT in Karenz. Wird umgangssprachlich nur oft so genannt. Tatsächlich ist sie erwerbslos, arbeitslos, wie auch immer - und Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld.
Welche Variante meinst Du denn?
Zwischen den Zeilen hat Dein Text für mich nämlich nach Variante B geklungen, Frau hat kein karenziertes Dienstverhältnis, also auch keinen Job nach Ende des Kindergelbdbezuges.
In dem Fall müsst gleichzeitige "Karenz" auch länger als ein Überschneidungsmonat gehen, da nur einer der beiden Elternteile wirklich in Karenz ist. Finanziell ist das dann halt so eine Sache. Theoretisch könnte die Frau sich, sofern sie Anspruch hat, in der Zeit arbeitslos melden, muss dann halt aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich aktiv bewerben, etc.
In Variante A kann es zu einem Monat Überschneidung kommen, sprich: beide sind zuhause. Ein Monat müsst die Frau dann aber mindestens wieder arbeiten gehen oder Urlaub verbrauchen, da ein Karenzteil - in dem Fall der des Mannes - immer mind. 2 Monate dauern muss.
Bei der Übersschneidungsvariante dauert die arbeitsrechtliche Karenzierung dann allerdings auch nur 23, statt 24 Monate.
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Der Begriff Karenz wird ja sehr oft falsch verwendet.
Frau hat während der Schwangerschaft ein Dienstverhältnis, pausiert dann bis 2 (in Einzelfällen wenn mit Dienstgeber vereinbar auch 2,5) Jahre und bleibt ohne Gehalt daheim beim Kind, hat aber nach dieser Zeit rechtlichen Anspruch wieder zum Arbeitgeber zurück zu kehren und in der ersten Zeit danach auch noch Kündigungsschutz = Karenz, ein arbeitsrechtlicher Begriff.
Frau hat während der Schwangerschaft kein Dienstverhältnis und keinen Job in den sie nach der "Babypause" zurück kehrt. Frau ist NICHT in Karenz. Wird umgangssprachlich nur oft so genannt. Tatsächlich ist sie erwerbslos, arbeitslos, wie auch immer - und Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld.
Welche Variante meinst Du denn?
Zwischen den Zeilen hat Dein Text für mich nämlich nach Variante B geklungen, Frau hat kein karenziertes Dienstverhältnis, also auch keinen Job nach Ende des Kindergelbdbezuges.
In dem Fall müsst gleichzeitige "Karenz" auch länger als ein Überschneidungsmonat gehen, da nur einer der beiden Elternteile wirklich in Karenz ist. Finanziell ist das dann halt so eine Sache. Theoretisch könnte die Frau sich, sofern sie Anspruch hat, in der Zeit arbeitslos melden, muss dann halt aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich aktiv bewerben, etc.
In Variante A kann es zu einem Monat Überschneidung kommen, sprich: beide sind zuhause. Ein Monat müsst die Frau dann aber mindestens wieder arbeiten gehen oder Urlaub verbrauchen, da ein Karenzteil - in dem Fall der des Mannes - immer mind. 2 Monate dauern muss.
Bei der Übersschneidungsvariante dauert die arbeitsrechtliche Karenzierung dann allerdings auch nur 23, statt 24 Monate.