Hallo.
Ich habe frage an Euch. Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich bin jetzt in Karenz (zwei Jahre) und sollte dann arbeiten gehen aber bin wieder schwanger. Wenn ich für zweites Kind wieder 2 Jahre in Karenz bleiben werde stimmt dass das ich nicht mehr den Anspruch habe auf Stundenreduzierung??? (Ich darf nicht zwischen den Schwangerschaften arbeiten gehen weil ich schon in Mutterschutz werde.)
Ich bin in der firma ab August 2013 und erstes Kind habe ich in November 2015 bekommen.
Liebe Grüße, Mia
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Ich habe ein mal gehört aber bin nicht sicher ob das wirklich so ist dass Arbeitsgebiet nicht einverstanden sein muss wegen Teilzeit wenn die Zeit nicht erfühlt ist.
Dann muss man wie im Vertrag steht (im meinem Fall Vollzeit) arbeiten oder selber kündigen.
Danke an alle die geantwortet haben.
Liebe Grüße, Mia
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Aber es gilt nur ab einer gewissen Mitarbeiterzahl.
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Dazu kommt Kündigungsschutz bis zum 4. LJ vom Kind bzw erweitert bis ca zum Schuleintritt. Firma muss zustimmen. Zweimal kann man die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden ändern, bei einer weiteren Änderung würfe es ein anderer Vertrag werden.
Weniger Stunden Arbeiten kann man immer wenn die Firma zustimmt. Kein Kündigungsschutz, nicht an Firmengröße gebunden. Normaler Arbeitsvertrag.
@claudsch1980 kann vielleicht helfen
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