Hallo ihr Lieben,
bitte um kurzen Ratschlag. Ich verkaufe seit kurzem die Kleidung unserer Kinder über willhaben. Letzte Woche habe ich eine s.oliver Übergangsjacke um € 10,- verkauft - natürlich unter dem Titel gebrauchte und getragene Jacke. Die Käuferin hat sich gemeldet und dann erstmals um den Preis gefeilscht. Habe ihr die Jacke dann um € 12,- inkl. Versand geschickt. Heute hat sie mir geschrieben, die Jacke sei angekommen habe aber zwei kleine Flecken und ich soll sie zurücknehmen. Ich habe beim Versand keine Flecken gesehen (die Jacke hatte ein dichtes Blumenmuster) Muss ich die Jacke zurücknehmen? Wozu ist man da rechtlich als Privatperson verpflichtet?
Danke liebe Grüsse
Kommentare
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Wir hatten letztens Probleme mit einem Autoverkauf vom Februar. Haben das Pickerl noch machen lassen von einer Vertragswerkstatt, sämtliche Reparaturen bezahlt und am selben Tag dem Käufer übergeben. Jetzt im Juli hat er behauptet, dass der Wagen anscheinend schon seit damals Öl verliert und wir jetzt erneut eine Reparatur zahlen sollen. Er hats sogar einen Anwalt übergeben (offensichtlich eine Gefälligkeit). Wir findens lächerlich und habens unserer Rechtsschutzversicherung der ARAG übergeben. Die findens auch lächerlich.
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Auch wenn es ärgerlich wäre .
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Du könntest Kulanterweise die Ware retournehmen, die Retoursensung muss aber der Käufer tragen.
Beziehungsweise bitte sie doch darum die Jacke mal zu waschen, vielleicht gehen die Flecken raus (bitte sie aber auch darum ein Foto davon zu schicken)