Mindestsicherung nach Karenz

bearbeitet 11. 08. 2017, 08:18 in Karenz & Rechtliches
Hallomein kindergeld läuft ende des jahres aus
Mein kleiner hat aber eine op im November. Ich möchte noch ein paar monate bei ihm bleiben..Kindergeld verlängern geht ja nicht aber kann ich danach die mindestsicherung bekommen oder bekommt man dann ausser familienbeihilfe nichts? Mein mann arbeitet zwar aber da kommen wir nie aus.. Danke für die Hilfe1

Kommentare

  • Wenn ihr unter dem Existenzminimum lebt kannst du Natürlich mindestsicherung beantragen.
    Es gibt aber auch pflegekarenz, nur ob und wieviel man da bekommt weiss ich nicht. Frag auch auf der kk mal nach...
  • Einkommensgrenze für ein erwachsenes Paar mit Kind liegt, etwas bundeslandabhängig, bei ca 1300/1400 Euro.
    Wenn das Gesamthaushaltseinkommen niedriger ist, kann BMS beantragt werden und man ist dann "Aufstocker". D.h. es gibt zum Gehalt ein paar Euro zusätzlich, bis eben zur Bemessungsgrenze, aber nicht Gehalt plus vollen Mindestsicherungsbetrag.
  • Ja aber mit Einschränkungen wie keine großen Ersparnisse (über 4000), kein Auto (außer zum Arbeiten) und man muss auch arbeitswillig sein. Hast du denn ein aufrechtes karenziertes Dienstverhältnis? Und prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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