@inaina im Prinzip hast du recht, nur beim einkommensabhängigen indirekt schon weil man ein aufrechtes Dienstverhältnis braucht. Also auch wenn der Arbeitgeber Druck macht nicht leichtfertig eine Kündigung oder Mutterschaftsaustritt unterschreiben.
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Kommentare
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Auf Karenz besteht ein Rechtsanspruch, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann die Karenz daher nicht verweigern.
Bis das Kind 2 Jahre ist. Länger muss er soweit ich weiß nicht.
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