Hallo Mädels,
hm, stelle ich mir das zu einfach vor? -> Ich habe während meiner ersten Karenz bereits bis zur Zuverdienstgrenze für meinen eigentlichen Dienstgeber gearbeitet. Leider war das für mich eine eher abtörnende Erfahrung. Während der zweiten Karenz möchte ich jedoch auch jedenfalls was tun, hätte diesbezüglich auch ein Angebot. Frage: Vorausgesetzt, mein DG stimmt zu, dass ich für wen anders arbeite, kann ich das dann uneingeschränkt, also bis hin zur vollzeitanstellung tun? (letztere zB denkbar, weil ich länger in Karenz bin, als dass ich KBG beziehe).
Danke!!!!!
lg
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Vielleicht jemand da der diese Konstellation hatte?
Aja und Zwecks Kinderbetreuung: Muss ich das nachweisen das ich da wen habe oder reicht es wenn ich sage dass die Großeltern darauf schauen?
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(Wer zb Geld aus AMS Töpfen kriegt (in arbeitsrechtlicher Karenz aber hinfällig, da kann man sich nicht arbeitslos melden, weil man rechtlich gesehen nicht arbeitslos ist), muss allerdings Kinderbetreuung nachweisen können. U.a. damit kein Missbrauch betrieben wird zb arbeitslos melden obwohl klar ist, dass man daheim beim Kind bleibt, um das Haushaltsbudget ein paar Monate aufzubessern o.ä.)
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Ich mische hier nochmal kurz mit weil mich etwas an deiner Frage stutzig gemacht hat und zwar die Vollzeitanstellung. Soweit ich weiß darf man währen der Karenz (nicht im Mutterschaft, da besteht absolutes Beschäftigungsverbot) arbeiten sofern es der aktuelle Dienstgebet erlaubt ABER nur bis zur Zuverdienstgrenze (das entspräche in etwa 10 Stunden pro Woche, also seit entfernt von Vollzeit).
Es wäre meiner Ansicht nach ziemlich unlogisch wenn du während der Karenz woanders 40 Stunden die Woche arbeiten würdest (abgesehen davon das du ja dann vom Staat kein Geld "bräuchtest"). Es ändert ja an deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis (vor der ss) auch nichts und 2 Vollzeit-Arbeitgeber geht nunmal nicht.
Also arbeiten ja, Vollzeit aber definitiv nicht.
LG
Kaffeelöffel
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